Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 167

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist gleichfalls stimmeneinhellig angenommen.

Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung angenommen.

10. Punkt

Erste Lesung des Antrages 10/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Lesung des Antrages 10/A der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Für die Debatte ist festgelegt, daß pro Fraktion zwei Redner mit einer Redezeit von jeweils 10 Minuten zu Wort kommen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.28

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist an und für sich nicht unüblich, daß frauenrelevante Themen zu eher später Stunde in diesem Hause diskutiert werden.

Wenn ich auch gerne zugebe, daß unser Antrag von ganz besonders hoher Relevanz für uns Frauen ist, so muß ich trotzdem deutlich machen, daß es uns aus liberaler Sicht in diesem Fall aber im gleichen Maße um die verfassungsrechtliche Absicherung der Gleichstellung aller Bundesbürger und aller Bundesbürgerinnen geht – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung; wir meinen damit die besonders benachteiligte Gruppe der Homosexuellen, die nicht nur von einem Teil der Gesellschaft, sondern leider auch durch Gesetze diskriminiert werden – und auch unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Bevorzugungen und Benachteiligungen aufgrund von Parteizugehörigkeiten gehören ja zur sogenannten und vielzitierten Realverfassung.

Meine Damen und Herren! Die Diskriminierung der Frauen in der gesellschaftlichen Realität ist ohnehin an der Tagesordnung. Deshalb ist es mir als Frauensprecherin ganz besonders wichtig, daß die Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen durch eine gezielte Förderung und durch den Abbau von Nachteilen verfassungsrechtlich abgesichert wird.

Ich bin sehr froh darüber, daß die Frauenministerin jetzt hier ist, weil ich ihr ein paar Fragen stellen möchte: Ich möchte Sie fragen, warum die im Koalitionsübereinkommen 1994 noch erklärte Absicht, den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz neu zu gestalten, im Koalitionsübereinkommen 1996 – leider – ersatzlos gestrichen wurde. Die jetzige vage Absichtserklärung, daß die Stellung der Frau gesellschaftlich und wirtschaftlich zu verbessern sei – etwa im Familienrecht –, kann wohl nicht als ernst zu nehmender Ersatz gemeint gewesen sein. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es ist leider wirklich bezeichnend, daß in diesem Fall die Frau einmal mehr ausschließlich als Teil der Familie gesehen wird. Ich betrachte das als weiteren Kniefall vor einer konservativen ÖVP.

Herr Klubobmann Khol hat sich in diesem Zusammenhang als Ehefrauensprecher ganz offensichtlich durchgesetzt – dies, obwohl Sie, sehr geehrte Frau Minister, in einer "Pressestunde" erst kürzlich ganz dezidiert erklärt haben, wie notwendig eine verfassungsrechtliche Absicherung bereits bestehender einfachgesetzlicher Regelungen wäre, und obwohl Sie auch schon hier in


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