Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 7

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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte, Platz zu nehmen. Ich darf die Damen und Herren herzlich begrüßen und eröffne die 14. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Kröll, Dr. Schwimmer und Dipl.-Ing. Prinzhorn.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung wie folgt Mitteilung gemacht:

Herr Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Scholten wird durch Frau Bundesministerin Dr. Christa Krammer vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände verweise ich auf die schriftliche Mitteilung, die nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung im Haus verteilt wurde.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände :

Anfragebeantwortungen: 40/AB, 49/AB und 50/AB.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

Budgetausschuß:

Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen);

Gleichbehandlungsausschuß:

Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1994, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (III-22 der Beilagen),

Antrag 147/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird;

Verfassungsausschuß:

Antrag 144/A der Abgeordneten Mag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über das Grundrecht auf Gesundheit,

Antrag 145/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, BGBl. Nr. 432/95,


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