Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 8

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Antrag 148/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz durch Bestimmungen über die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ergänzt wird und das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, das Universitäts-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz und das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten geändert werden.

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Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, dem Budgetausschuß zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 72 der Beilagen, Strukturanpassungsgesetz 1996, eine Frist bis 15. April 1996 zu setzen.

Hiezu liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 16 Uhr stattfinden. Auch die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag wird im Anschluß an diese kurze Debatte vorgenommen werden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 sowie 3 bis 5 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen. Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Redezeitbeschränkungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Was die Redezeiten betrifft, wurde in der Präsidialsitzung Konsens über die nachfolgende Einteilung erzielt.

Die Dauer der Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 wird mit 11 "Wiener Stunden" festgesetzt, sodaß sich folgende Obergrenzen für die Redezeiten ergeben: SPÖ 165 Minuten, ÖVP 154 Minuten, Freiheitliche 143 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 99 Minuten. Sollte ein Mitglied der Bundesregierung länger als 20 Minuten sprechen, wird das Ausmaß der Überschreitung dieser 20 Minuten in die Redezeit der jeweiligen Fraktion eingerechnet.

In der gemeinsamen Debatte zu den Punkten 3 bis 5 soll ein Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von 10 Minuten zu Wort kommen. Ich stelle an das Hohes Haus die Frage, ob es Einwendungen gegen diesen Vorschlag gibt? – Dies ist nicht der Fall und ist somit beschlossen.

1. Punkt

Erste Lesung der Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1996 samt Anlagen (70 und Zu 70 der Beilagen)

2. Punkt

Erste Lesung der Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1997 samt Anlagen (71 und Zu 71 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2: Erste Lesung der Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1996 samt Anlagen (70 und Zu 70 der Beilagen) sowie erste Lesung der Regierungs


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