Was mich besonders verwundert hat, ist, daß der Frau Kollegin Bauer das Kunststück gelungen ist, es noch als Fortschritt darzustellen, daß, wenn schon die Karenzzeit auf 18 Monate gekürzt wird – es sei denn, der Vater des Kindes übernimmt die letzten sechs Monate –, ja Gott sei Dank noch immer der Rechtsanspruch gewahrt bleibt, erst nach zwei Jahren wieder in den Beruf einsteigen zu müssen.
Das ist eine Wahrnehmung, der ich nicht folgen kann, denn wenn ich mir das Gros jener Frauen anschaue, die diese Karenzzeit in Anspruch nehmen, dann sind das jene, die auch dringend darauf angewiesen sind, daß sie dabei finanziell unterstützt werden mit dem entsprechenden Karenzgeld. Und da frage ich mich, wie diese Frauen denn jene sechs Monate überdauern sollen, für die sie zwar den Rechtsanspruch, aber nicht das Geld haben. Wie stellen Sie sich denn das vor? Sie scheinen so weit weg zu sein von der Realität, die die Mehrzahl der Frauen betrifft, daß Sie diese Wahrnehmung gar nicht mehr haben, sondern als Frauensprecherin hier herausgehen und sagen: Es ist uns Gott sei Dank gelungen, diesen Rechtsanspruch weiterhin zu sichern. – Was fängt denn eine Frau mit einem Durchschnittseinkommen an, das weit unter jenem liegt, das Sie haben oder von dem Sie sich auch nur eine Vorstellung machen? Was fängt denn eine Frau damit an, daß sie diesen Rechtsanspruch, nicht aber das Geld hat?
Es ist auch von meiner Vorrednerin schon erwähnt worden, aber ich möchte und muß es hier noch einmal erwähnen, daß dem sozusagen der zweite Haken auf dem Fuß folgt. Denn was fängt eine Frau damit an, die diese Karenzzeit nun in Anspruch nimmt, die aber durch die Kürzung der Sondernotstandshilfe nicht die Möglichkeit hat, ihre Kinder wirklich betreuen zu können, weil sie darauf angewiesen ist, in einen Beruf zurückzukehren, wieder einen Beruf auszuüben, wenn wir gleichzeitig wissen, daß Sie die berühmte Kindergartenmilliarde, die Sie seit langem versprochen, aber nie zur Verfügung gestellt haben, erst auf massiven Druck dann doch mit 600 000 S eingesetzt haben? (Abg. Ing. Tychtl: 600 Millionen!) 600 Millionen Schilling! Ja, Entschuldigung.
Gleichzeitig aber haben Sie die Verantwortung dafür delegiert und überhaupt keine Möglichkeit der Evaluation eingezogen, ob das jetzt funktioniert oder nicht. Sie werden das – so wie ich das sehe und wie zumindest ich Ihr Vorhaben wahrgenommen habe – 1997 ganz locker fortsetzen, und Sie werden überhaupt keine Evaluation vornehmen, ob denn diese 600 Millionen Schilling zur Anwendung gekommen sind, ob damit gewährleistet ist, daß Kinderbetreuungseinrichtungen, und zwar ganztägige, in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind.
Aber das kümmert Sie offensichtlich ja alles nicht. Das ist gesagt worden, und es muß auch gesagt werden – als Kritik und nicht als Bejammern. Es ist eine Kritik, und man soll Kritik nicht immer so hinstellen, als würde etwas bejammert werden. Es ist eine ganz klare Kritik daran, daß in diesem Koalitionspaket und in diesem Budget jeder frauenpolitische Ansatz fehlt. Ich kann das nur noch einmal aufzählen – ich werde es in entsprechender Kürze tun –, aber es ist eine beachtliche Liste:
Es ist die Kürzung des Karenzurlaubes von 24 auf 18 Monate; es ist die Bestrafung jener Frauen, deren Männer in Haft sind – es ist schon das Wort "Sippenhaftung" gefallen – auf Kosten von Kindern, die wirklich nichts dafür können; es ist die Tatsache, daß neuerlich keine Valorisierung des Karenzgeldes vorgesehen ist; es ist die Kürzung der theoretischen Höchstdauer für Sondernotstandshilfe; es ist eine Kürzung der berühmten Kindergartenmilliarde; es ist die Streichung der Geburtenbeihilfe. Es ist hier auch schon ausgeführt worden, was es bedeutet, daß diese vor Jahren mit großem Paukenschlag eingeführte Maßnahme gestrichen wird. Es ist darauf verwiesen worden, wie wichtig uns die Gesundheit von Frauen während der Schwangerschaft, die Vorbereitung auf die Geburt und die Nachbetreuung auch in den folgenden zwei, drei Lebensjahren ist. Das alles wird jetzt mit der Streichung der Geburtenbeihilfe fallengelassen, weil der Anreiz, der notwendig ist, damit das auch wirklich lückenlos eingehalten und durchgeführt wird, wegfällt.
Es ist die Streichung der Zuverdienstmöglichkeit beziehungsweise die Begrenzung mit 3 600 S, die einfach ein Witz und ein Hohn ist, anders kann man das nicht bezeichnen; es ist der erschwerte Wiedereinstieg, herbeigeführt vor allem auch durch die Einführung des Kriteriums der