Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 57

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Und jetzt haben wir uns eines vorgenommen: daß wir von einem Unternehmen, das, wie ich hoffe, erfolgreich am Markt tätig ist, pro Jahr eine Steuerleistung verlangen, die in etwa der Steuerleistung eines unselbständig Erwerbstätigen, der 20 000 S verdient, entspricht. Das ist nämlich die vielzitierte 50 000-S-Mindestkörperschaftsteuer. (Abg. Mag. Peter: Wenn er es nicht verdient?) Wenn er es nicht verdient, dann hat er einen Verlustvortrag, sehr geehrter Herr Abgeordneter Peter. Das haben wir schon oftmals diskutiert. Er kann das gegenüber Gewinnen fortschreiben. Und wenn er es nie verdient, dann ist es Liebhaberei und ohnehin kein Geschäft.

Genau diese Bitte habe ich: Daß sich die Unternehmen in Österreich, die Manager und die Eigentümer in Österreich weniger konzentrieren auf die Veranlagungsmöglichkeiten, auf Kapitalertragsmöglichkeiten, auf Zinsgewinne, darauf – und zwar nahezu ausschließlich –, wie sie am besten Steuer sparen können, sondern daß sie sich mehr konzentrieren auf die Frage: Wie schaffe ich neue Produkte, wie führe ich neue Produkte auf dem Markt ein, wie erobere ich neue Märkte? Dann hätten wir ein bißchen weniger Beschäftigungsprobleme. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

13.37

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kurz eingehend auf einen meiner Vorredner, Professor Van der Bellen, möchte ich darauf hinweisen, daß die Strombesteuerung nicht so undifferenziert passiert, wie er das geschildert hat. Es wird zum Beispiel Strom, der aus Cogenerationsanlagen gewonnen wird, sehr wohl ermäßigt besteuert. Die Besteuerung des Energieträgers Kohle wurde auch von uns angesprochen. Dazu wurde uns von Fachleuten erklärt, daß das leider sehr schwer administrierbar wäre. Dieser Ansicht haben wir uns wohl oder übel anschließen müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wirtschaftsstandort Österreich ist in der Diskussion im wesentlichen von zwei Faktoren geprägt: Einen dieser Faktoren hat Generalsekretär Dr. Stummvoll bereits angesprochen und beschrieben, es ist dies der Faktor Stabilität, und ein weiterer Faktor ist die Flexibilität. Zwischen diesen beiden Elementen besteht – so meine ich – nur scheinbar ein Widerspruch. In Wirklichkeit ergänzen sich diese wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Für beide Bereiche, so meine ich, wurden bereits beträchtliche Vorleistungen erbracht. Es ist aber noch sehr, sehr viel zu tun. Ich denke hiebei vor allem an die Flexibilisierung der Arbeitszeit – sie wurde gerade in den letzten Monaten ja des öfteren angesprochen –, ohne dabei – und das ist das wesentlichste – die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer zu opfern.

Ein weiterer Bereich ist die Liberalisierung in den Regulativen der Wirtschaftsordnung. Wenn wir nicht ernsthaft darangehen, die Gewerbeordnung zu entrümpeln, wird sich die vielzitierte Gründerwelle auf ein paar Spritzer reduzieren. Und unter ernsthaftem Entrümpeln verstehe ich das Entfernen aller Bestimmungen, die den Zugang erschweren und die Konkurrenz verhindern helfen.

Um diese kameralistischen Relikte zu beseitigen, brauchen wir Mut und den Blick fürs Wesentliche. Besonders appelliere ich hier an die Interessenvertreter der Arbeitgeber. Sie sind in dieser Frage besonders gefordert.

Der Faktor Stabilität wird vorrangig in einem konsolidierten Budget erfüllt. Das Sparen im öffentlichen Haushalt wird von der Bevölkerung erfreulicherweise generell begrüßt. Wir sind daher besonders gefordert, das Vertrauen, das die Bevölkerung in diesem Bereich in uns setzt, nicht zu enttäuschen.

Lassen Sie mich am Beispiel einer Teilmaßnahme der Energiesteuer die neuen Wege und Chancen aufzeigen, die uns die Konsolidierung in diesem Teilaspekt bietet.


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