Abänderungsantrag
der Abgeordneten Hermann Böhacker und Kollegen zum Strukturanpassungsgesetz 1996, 72 der Beilagen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschußberichtes (95 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
Artikel 39 Z 24 (§ 24 Abs. 6 erster Satz EStG 1988) und Z 44 (§ 37 Abs. 5 EStG 1988) lauten:
Z 24: "Wird der Betrieb aufgegeben, weil der Steuerpflichtige
gestorben ist
erwerbsunfähig ist oder
das 60. Lebensjahr, bei weiblichen Steuerpflichtigen das 55. Lebensjahr, vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt,
dann unterbleibt auf Antrag hinsichtlich der zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudeteile die Erfassung der stillen Reserven."
Z 44: "Außerordentliche Einkünfte sind Veräußerungs- und Übergangsgewinne, wenn der Betrieb deswegen veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige
gestorben
erwerbsunfähig ist oder
das 60. Lebensjahr, bei weiblichen Steuerpflichtigen das 55. Lebensjahr, vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt.
Für die Veräußerungsgewinne steht der ermäßigte Steuersatz über Antrag und nur dann zu, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind."
*****
Dieser Antrag hat die inhaltliche Konsistenz, daß so keine Diskriminierung der Frauen entstehen kann, denn Frauen können bereits mit 55 Jahren in den Ruhestand treten. Würde dieser Antrag nicht durchgehen, dann müßten Frauen, die mit 55 Jahren in Pension gehen wollen und ihren Betrieb aufgeben, den Veräußerungsgewinn mit dem vollen Steuersatz besteuern.
Meine Damen und Herren! Es wurde heute viel darüber gesprochen, daß das Parlament in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt, quasi entmündigt wurde. Es gebe dazu viel zu sagen, aber es ist doch so, daß eine Karikatur oft mehr als tausend Worte sagt. Wenn man sich die Karikatur des Herrn Zehentmayr im gestrigen "Kurier" anschaut, muß man sagen: Es ist bezeichnend und gleichsam beschämend genug, wenn er eine Reihe von Hampelmännern darstellt mit dem Text: "Welche Gesetze beschließen wir denn heute?" "Der Vranitzky wird’s uns schon sagen." – Das ist das Selbstverständnis der Abgeordneten der Regierungsparteien.
Wir Freiheitlichen werden daher diesem "Strukturanpassungsverhinderungsgesetz 1996" nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
14.48
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Sowohl die beiden von Abgeordnetem Böhacker vorgetragenen Entschließungsanträge als auch der Abänderungsantrag sind ausreichend unterstützt. Sie werden in die Verhandlungen miteinbezogen.