Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 135

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Meine Damen und Herren! Es war ganz interessant, heute zuzuhören und insbesondere den Worten der ÖVP-Abgeordneten zu lauschen, die gemeint haben, da sei jetzt wieder der Störenfried Freiheitliche Partei, da seien jetzt wieder die freiheitlichen Abgeordneten unterwegs, um Bereiche, die überhaupt nicht interessant sind, zu thematisieren. Ich bin gespannt, was Kollege Stummvoll, der nach mir spricht, zu diesem Thema zu sagen hat. Es war ja vorweg einmal die Frau Kollegin Fekter vorgesehen. Offensichtlich ist ihr die Rohrer-Glosse so in die Knochen gefahren, daß sie ihre Wortmeldung zurückgezogen hat. Ich bin gespannt, was Stummvoll dazu zu sagen hat, daß 1,5 Milliarden Schilling den österreichischen Betrieben rechtswidrig aus der Tasche gezogen wurden und trotz entsprechender letztgerichtlicher Entscheidungen bis dato kein einziger Heller, kein einziger Groschen in die Kassen der Gewerbetreibenden zurückgeflossen ist. Diese 1,5 Milliarden Schilling sind mehr als das Vierfache des Betrages für die BÜRGES-Aktion, den Sie in einem Jahr für die klein- und mittelständischen Betriebe jetzt gekürzt flüssigmachen, meine Damen und Herren!

Es ist bestimmt ganz interessant für jene Abgeordnete, die neu in diesem Haus sind, wenn ich jetzt kurz noch die Moritaten aufliste, welche die staunende Öffentlichkeit rund um diesen AF-Beitrag zur Kenntnis nehmen mußte. Es ist eine unheimliche Geschichte, meine Damen und Herren, mit einem traurigen Höhepunkt. Nun schließt sich eine neue Moritat an dieses Bubenstück der sozialistischen Koalition an, meine Damen und Herren.

Erinnern wir uns: Da gab es ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. November 1994, Herr Bundesminister, in welchem eindeutig die Rechtswidrigkeit der Einhebung des AF-Beitrages nach dem EWR-Beitritt Österreichs festgestellt wurde. Damals mußte ein beherzter Unternehmer gegen die Kammer Maderthaners auftreten, also gegen seine eigentliche Interessenvertretung. Ein beherzter Unternehmer mußte gegen seine eigene Interessenvertretung prozessieren und zu den Höchstgerichten gehen, damit er gegen seine Interessenvertretung recht bekommt! Das ist nahezu abenteuerlich. Dieser beherzte Unternehmer hat recht bekommen, meine Damen und Herren. Es handelt sich also um eine Moritat in Fortsetzungen.

Im EWR-Vertrag, meine Damen und Herren, ist deutlich festgehalten, daß die Einhebung eines AF-Beitrages, also einer zollähnlichen Abgabe, innerhalb der EWR-Warenströme dieser Rechtsbestimmung zuwiderläuft. – In der zitierten Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes vom 4. 11. 1994 wird deutlich gemacht, daß in Österreich klar war, daß diese Einhebung rechtswidrig sei. Trotz dieser Feststellung hat der damalige Finanzminister Lacina an dieser Einhebungsmodalität festgehalten, und zwar wider besseres Wissen.

Meine Damen und Herren! In diesem Punkt zieht sich der rote Faden von den Ausführungen Stadlers zu meinen: Recht und Gesetz gelten in diesem Lande offensichtlich nichts, solange diese sozialistische Koalition an der Regierung ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es wurde rechtswidrig kassiert, entgegen höchstgerichtlichen Urteilen, rechtswidrig im Hinblick auf die Ansicht des Verfassungsdienstes beim Bundeskanzleramtes, rechtswidrig im Hinblick auf die Bestimmungen des EWR-Vertrages, rechtswidrig im Hinblick auf ESA-Erkenntnisse und auch auf ein EuGH-Urteil, das bereits am 20. Februar 1986 ergangen ist.

All das haben Sie nicht gewußt, Herr Kollege Stummvoll? Sie haben am 20. 1. 1995 wörtlich gesagt: "Der Beitrag war nie als EWR-widrig in Frage gestellt." – Das ist ein wörtliches Zitat von Ihnen, obwohl meine Zitate, die ich jetzt zum besten gegeben habe, das Gegenteil beweisen, Herr ehemaliger Staatssekretär!

Spätestens an dieser Stelle lohnt sich ein Blick in den Brockhaus, in welchem unter dem Stichwort "Lüge" folgendes vermerkt ist: "Lüge ist eine bewußt falsche, auf Täuschung berechnete Aussage. Sie liegt auch dann vor, wenn Tatsachen mit Absicht verschwiegen oder gefärbt werden." Meine Damen und Herren! Das sollten Sie sich hinter die Ohren schreiben!

Stummvoll, meine Damen und Herren, setzte dem Ganzen noch ein weiteres Natterkrönlein auf, indem er sagte, daß die Firmen sich nicht aufregen sollten, weil sie diese AF-Beiträge sowieso schon in die Kalkulation einfließen lassen hätten, also schon kassiert hätten und eigentlich ruhig sein sollten.


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