Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 138

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Dritte Feststellung: Diese Außenwirtschaft wird regelmäßig vom Rechnungshof geprüft. Der letzte Rechnungshofbericht hat besagt, daß die Mittel sparsam, zweckmäßig und zweckentsprechend eingesetzt werden.

Vierte Feststellung: Wir leben in einem Rechtsstaat. Jeder Bürger kann jederzeit zu den Gerichten gehen, wenn er glaubt, in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Das hat etwa auch der Konzern Unilever gemacht. Die Unilever hat gemeint, in ihren Rechten verletzt worden zu sein, da der AF-Beitrag nicht EWR-konform sei, und die Firma Unilever hat recht bekommen. Das ist in einem Rechtsstaat ein durchaus legitimer, richtiger Vorgang.

Fünfte Feststellung: Meine Damen und Herren! Man muß unterscheiden zwischen zwei Rechtsverhältnissen ... (Abg. Dr. Haider: Sie sind nicht der Minister!) Aber wir sind Diskussionsredner! Wenn Sie eine Anfragebeantwortung haben wollen, dann passen Sie auf! (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. )

Wir müssen unterscheiden: Wir haben zwei Rechtsverhältnisse. Wir haben das Rechtsverhältnis des Abgabepflichtigen, das ist das Verhältnis des Betriebes zur Finanzverwaltung. Da hat die Wirtschaftskammer überhaupt nichts mitzureden. Und wir haben das Rechtsverhältnis zwischen Bund und Wirtschaftskammer, das vom Jahr 1954 bis zum Jahr 1994 ein Förderungsverhältnis war. Denn der AF-Beitrag war eine Bundesabgabe: 92,5 Prozent davon hat laut Gesetz der Finanzminister der Wirtschaftskammer zweckgewidmet überwiesen, damit die Wirtschaftskammer billiger, effizienter und sparsamer, als der Staat dies könnte, Außenwirtschaftsförderung durchführt. – Soweit der Sachverhalt.

Entstanden ist ein Problem natürlich dadurch, daß die offizielle Rechtsmeinung Österreichs – das waren nicht Einzelstimmen, sondern die offizielle Rechtsmeinung Österreichs als Ergebnis einer Meinungsbildung zwischen Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Wirtschaftskammer, bis zum Urteil des VfGH – gelautet hat: Dieser AF-Beitrag ist EWR-konform. Es hat Einzelmeinungen gegeben ... (Abg. Haigermoser: Das stimmt nicht! Ich habe hier das Schreiben des Verfassungsdienstes!)

Aufpassen! Die vier haben die Meinung gebildet. Daß einer davon eine andere Meinung gehabt hat, das bestreitet niemand! Es hat auch Einzelmeinungen gegeben. Aber die offizielle Stellungnahme der Republik Österreich war: Der AF-Beitrag ist EWR-konform! Der Rechnungshof hat in seinem Gutachten gesagt: Der AF-Beitrag ist bei EU-Beitritt umzustellen. – Jeder weiß, was das heißt. E contrario heißt das: bei EWR-Beitritt noch nicht. Das sagt der Rechnungshof, das ist alles nachlesbar! (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Das Urteil des Höchstgerichtes zählt; gar keine Frage. Noch einmal: Es gibt zwei Rechtssphären, und zwar die Finanzverwaltung und der Betrieb. Da wird laufend zurückgezahlt. 1,5 Milliarden wurden bereits zurückgezahlt an die Betriebe, die – das muß man auch sagen – natürlich in ihren Kalkulationen eine Bundesabgabe als Kostenpost berücksichtigt haben. De facto müßte es eigentlich den Letztkonsumenten zurückgezahlt werden. (Abg. Haigermoser: Der Markt diktiert den Preis!) Es ist trotzdem eine Kostenpost, Herr Kollege!

Zweitens ist es auch eine sehr interessante Rechtsfrage: Welchen Charakter hat das Rechtsverhältnis zwischen Bund und Wirtschaftskammer? Das ist eine Frage, die bisher weder von der Judikatur noch von der Rechtswissenschaft jemals behandelt wurde, und daher ist der Rechnungshof gebeten worden, darüber ein Rechtsgutachten zu erstellen. Und wir hatten sehr sachliche, ruhige Gespräche mit dem Herrn Finanzminister, wie wir in diesen Rechtsfragen zu einer befriedigenden Lösung kommen, die darauf abzielt, dieses erfolgreiche System der Exportförderung und der Außenhandelsförderung zu erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

19.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Sie haben das Wort.

19.37

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zunächst richte ich meinen Dank an die freiheitliche Fraktion, die mit


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