Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 152

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Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf die finanzielle Situation der Gemeinden eingehen. Meine Bürgermeisterkollegen Auer und Steindl haben schon ausgeführt, daß der Aufgabenbereich der Gemeinden immer größer wird und die Belastungen enorm steigen.

Es gibt die Gemeinden, die durch gute Einkommen beziehungsweise gesunde Betriebe, die sie im Ort haben, zweifellos gut wirtschaften können. Mit diesen unverzichtbaren Steuereinnahmen, mit diesen eigenen Steuern können jene Gemeinden, die gute Betriebe angesiedelt haben, ihre Aufgaben – Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenbau und dergleichen mehr – bewältigen. Sie können aber darüber hinaus auch sehr sinnvolle Investitionen tätigen. Diese vernünftigen Investitionen kommen nicht nur den Bürgern zugute, das kommt dem Tourismus zugute und schlußendlich kommt das auch der Bauwirtschaft und dem Baunebengewerbe in einer ganz besonderen Art und Weise zugute – was wir derzeit dringend brauchen!

Wenn wir, Herr Minister, von Beschäftigungsoffensive sprechen, so betrifft das nicht nur den Bund und nicht nur das Land, sondern Beschäftigungsoffensiven müssen auch in den Gemeinden gemacht werden, und das ist ebenfalls ein Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung. Aber nicht alle Gemeinden haben diese Möglichkeit. Es gibt Gemeinden, die überhaupt nicht selber wirtschaften können, weil sie keine eigenen Steuern durch gute und gesunde Betriebe haben, sondern die von den Ertragsanteilen leben.

Ich möchte anhand zweier Beispiele die Problematik vieler kleiner Gemeinden aufzählen. Zum Beipiel die Gemeinde Kaiser im Bezirk Reutte hat 85 Einwohner. Sie hat Einnahmen in der Höhe von 1 900 000 S und Ausgaben in der Höhe von 2 499 000 S. Diese Ausgaben betreffen aber nur den laufenden Betrieb. Sie hat keinen Bruttoüberschuß, sondern sie hat ein Defizit in der Höhe von 550 000 S und kann über die normalen Tätigkeiten hinaus nichts mehr investieren.

Die Gemeinde Musau hat 329 Einwohner. Die Einnahmen betragen 3 Millionen und die Ausgaben 3,4 Millionen Schilling. Der Schuldendienst macht 800 000 S aus, das heißt, das ergibt ein Nettodefizit in der Höhe von 1 250 000 S.

Meine Damen und Herren! Diese Beispiele ließen sich fortsetzen. Aus diesen Beispielen kann man zweifellos ersehen, daß diesen Gemeinden – ich meine es wirklich ernst, Herr Minister – geholfen werden muß. Mit den Bedarfszuweisungen, bei denen die Bürgermeister Bittsteller werden, kann kein ausreichender Ersatz gewährleistet werden. Auch die kleinen Gemeinden haben Kanal- oder Wasserbau durchzuführen, nur hat man dies gerade in ländlichen Gebieten, in Berggebieten unter erschwerten Bedingungen und mit erhöhtem Kostenaufwand zu bewältigen.

Im Interesse gerade der kleinen, unverschuldet finanzschwachen Gemeinden geht es daher um folgendes:

Erstens: Wir brauchen künftig im Rahmen des Finanzausgleiches eine Sonderregelung für finanzschwache Gemeinden. Die bisherigen Zuweisungen sind zweifellos nicht ausreichend. Diese Sonderregelungen sollen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch vernünftige Umschichtungen durchgeführt werden.

Zweitens – das freut mich bereits –: Bei allen Gesetzen darf auf die Wirtschaftlichkeit nicht vergessen werden. Man muß an die Wirtschaftlichkeit und auch an die Finanzierbarkeit denken. Es ist zweifellos notwendig, daß bei allen Gesetzen eine beinharte Kostenkontrolle durchgeführt wird, aber nicht nur bei den Gesetzen, sondern auch bei den Verordnungen.

Drittens – es freut mich ganz besonders, daß das noch möglich war –: Jene sollen mitreden können, die das Geld zu bezahlen haben, wenn Gesetze gemacht werden, also der Konsultationsmechanismus. Es ist zweifellos wichtig, daß man sich überlegt: Können wir uns das leisten? Wer trägt die Kosten? Haben wir eine entsprechende finanzielle Bedeckung? – Das, glaube ich, ist ein gutes Signal, das in diese gesamte Budgetkonsolidierung hineingebracht wird.

Aber um eines bitte ich die Verhandler des Finanzausgleichs: Gebt den finanzschwachen Gemeinden künftig eine neue Chance! (Beifall bei der ÖVP.)

20.40


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