Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 154

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Investitionsfreibetrag möchte ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer, Kurt Eder und Mag. Helmut Peter zum Bericht des Budgetausschusses betreffend die Regierungsvorlage eines Strukturanpassungsgesetzes 1996

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 39 Z 10 lautet § 10a einschließlich der Überschrift:

"Befristete Sonderregelungen für den Investitionsfreibetrag

§ 10a. (1) Für ungebrauchte Wirtschaftsgüter, die eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens acht Jahren haben, erhöht sich der Investitionsfreibetrag von den nach dem 30. April 1966 und vor dem 1. Jänner 1998 anfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 9 % auf 12 %. Bei Gebäuden erhöht sich der Investitionsfreibetrag nur von den Herstellungskosten. Voraussetzung ist, daß mit der tatsächlichen Bauausführung nach dem 30. April 1996 begonnen wurde.

(2) Wird ein Gebäude auf Grund der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes für Assanierungsgebiete (§ 1 Abs. 1 und § 5 des Stadterneuerungsgesetzes) assaniert, erhöht sich der Investitionsfreibetrag von den zur Assanierung aufgewendeten Herstellungskosten, die nach dem 30. April 1996 und vor dem 1. Jänner 2001 anfallen, von 9 % auf 12 %. Voraussetzung ist, daß mit der tatsächlichen Bauausführung nach dem 30. April 1996 begonnen wurde."

Begründung:

Die Erhöhung des Investitionsfreibetrages soll um einen Monat vorgezogen werden, um es der Hotellerie zu ermöglichen, ihre Bauinvestitionen bis zum Beginn der Wintersaison 1996 abzuschließen. Wird ein Gebiet mit Verordnung zum Assanierungsgebiet erklärt, dann soll der erhöhte Investitionsfreibetrag für die im Rahmen einer Flächenassanierung assanierten betrieblichen Gebäude für Investitionen bis zum 31.12. 2000 zustehen.

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Dieses große Maßnahmenpaket, das wir heute und auch in den folgenden Tagen beschließen werden, hat Respekt und Anerkennung im Ausland, aber auch Akzeptanz im Inland erreicht. Es ist wesentlich für eine stabile Weiterentwicklung in unserem Land, für den Wirtschaftsstandort und auch für die Beschäftigung, für die Planbarkeit der Unternehmer und auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. Ich werde für unsere Fraktion selbstverständlich die Zustimmung zu diesem Strukturanpassungsgesetz in der Fassung der Abänderungsanträge geben. Sie sind wichtig für die weitere gute Entwicklung unseres Landes! (Beifall bei der SPÖ.)

20.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Hostasch soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er steht mit in Verhandlung.

Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.

Ich unterbreche kurz die Sitzung zur Klärung einer Frage.

(Die Sitzung wird um 20.48 Uhr unterbrochen und um 20.50 Uhr wiederaufgenommen. )


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