hat dies bis 31. Dezember 2005 zu erfolgen. Das heißt, es sind entsprechend hohe oder, wie ich meine, höhere Mittel erforderlich, um eine Sicherstellung der Finanzierung zu gewährleisten. Selbstverständlich ist es grundsätzlich einmal als positiv zu sehen, wenn die Finanzierung bis zum Jahr 2000 gesichert wird, wobei es hinsichtlich dieser 3,9 Milliarden Schilling ohne eine Anpassung, ohne eine Valorisierung nach dem Baukostenindex letztlich zu einer Verminderung um rund 20 Prozent bis zum Jahre 2000 kommt, was eine Reduzierung des Bauumfanges mit sich bringen wird.
In den Novellen zum Umweltförderungsgesetz ist grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Veräußerungen der Forderungen im Bereich des Umwelt- und des Wasserwirtschaftsfonds vorzunehmen. Eine Zweckbindung, das heißt, ein Verbleib allfälliger Erlöse im Bereich der jeweiligen Fonds ist hier als unabdingbar anzusehen.
Herr Bundesminister! Ihre Vorgängerin hat sich im Zusammenhang mit dem Wasserwirtschaftsfonds in der Beantwortung einer von den Freiheitlichen gestellten Anfrage klar dazu geäußert, daß eine Abgabe der Agenden an private Betreiber auszuschließen ist. Ich darf nun an Sie die Frage richten, ob Sie diese Politik fortsetzen werden, was wünschenswert wäre. Ich denke, daß eine Abgabe an private Betreiber beim Abwasserpreis, der derzeit mit rund 30 S zu beziffern ist, mit Sicherheit einen gewaltigen Anstieg in der Größenordnung von etwa 100 Prozent mit sich bringen würde. Das heißt, in einigermaßen dicht verbauten Gebieten würde er auf 60 S ansteigen. In weniger dicht besiedelten Gebieten würde das einen weiteren Anstieg auf eine Größenordnung von im Schnitt 170 Prozent erzeugen. Es wären letztlich 80 S pro Kubikmeter Abwasser zu bezahlen.
Ich sehe es als notwendig an, zum vorher bereits behandelten Energiesteuervergütungsgesetz etwas zu sagen. Der Zusammenhang mit dem Bereich Umwelt erscheint nicht nur aufs erste sinnvoll und gegeben, sondern er ist es tatsächlich. Die Regierung spricht von einer Plafonierung der Energiesteuer, die 0,35 Prozent des Nettoproduktionswertes eines Industriebetriebes betragen soll. Tatsache ist, daß sich dies zwar sehr positiv anhört, wenn man von einer Energiesteuerrückerstattung spricht, genaugenommen sollte man hiefür eine andere Bezeichnung wählen, nämlich Energiesteuerselbstbehalt, der von der Höhe des Nettoproduktionswertes abhängig ist. Die Rückvergütung ist ein Quasidarlehen mit Zinsverlusten, für die letztlich die Industrie aufzukommen hat. Resultat ist letztlich ein Zinsverlust in Millionenhöhe. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Die Geltendmachung dieser Rückvergütung kann erst am Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen. Es ist somit ein Darlehen, das von der Industrie, von den Gewerbetreibenden an die Bundesregierung vergeben wird.
Dieses Gesetz ist in dieser Form investitionshemmend, strukturfeindlich und letztlich auch umweltfeindlich. Warum? – Vergleichen Sie zwei Betriebe mit annähernd gleichem Nettoproduktionswert, jedoch mit einem unterschiedlichen Energiebedarf aufgrund unterschiedlicher Anlagen. Vergleichen Sie einmal einen Betrieb mit neuzeitlichen Anlagen und dem gegenübergestellt einen Betrieb mit einem Energieverbrauch durch Anlagen mit veralteten Technologien. Sie werden sehen, daß ein Betrieb mit veralteter Technologie letztlich in den Genuß höherer Rückvergütungen kommt. Er hat eine steuerliche Vergünstigung gegenüber jenem Betrieb, der eine neuzeitliche Technik anwendet und entsprechende investive Vorleistungen erbracht hat.
Es scheint auch angebracht, mit dem Irrglauben aufzuräumen, daß bei der Fernwärme keine Besteuerung stattfindet. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Denken Sie an jene Fernwärme, zu deren Erzeugung Gas verwendet wird – ich denke beispielsweise an die Gasturbine Leopoldau mit einem sehr hohen Nutzungsgrad von zirka 80 Prozent –, da findet letztlich eine Besteuerung über das Gas statt. Es ist mit Sicherheit ein negativer Lenkungseffekt, der dadurch zu verzeichnen ist.
Eine sinnvolle Steuerung durch Steuer für alternative Formen der Produktion von Strom sehe ich nicht. Sie führt zu keiner Entlastung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, sondern es werden, wie es bei dieser Bundesregierung üblich ist, Löcher gestopft. Es sind nur Lippenbekenntnisse, es wird erneuerbaren Energieträgern kein Vorrang eingeräumt, die gewählte Form befindet sich im Widerspruch zu dem letztlich auch von Ihnen getragenen