Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 187

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nationalen Umweltplan. Das Ganze ist eine kurzfristige, eben nicht sehr weitreichende Geldbeschaffungsaktion, die hier gesetzt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ich komme nicht umhin, zur Altlastensanierung noch einige Anmerkungen zu machen. Die Erhebung der Altlasten wurde zumindest in Teilbereichen durchgeführt, und es wurde ein Altlastenatlas mit einer Prioritätenreihung erstellt. Für die Sanierung jener Deponien, die Prioritätsstufe 1 und 2 haben, gibt es bekanntlich Zuschüsse. Das Problem ist, daß entsprechend dem Umweltkontrollbericht des Jahres 1995 mit Sicherheit eine sehr große Anzahl – geschätzte 80 000 – alter Deponien beziehungsweise altlastenverdächtiger Industriestandorte vorhanden ist. Bei zweiteren, nämlich bei den Standorten von Industrie und Gewerbe, sollen rund 30 Prozent registriert sein.

Das Altlastensanierungsgesetz sieht vor, daß dann, wenn eine Deponie, eine Lagerung bekannt wird, der Landeshauptmann einzuschreiten hat. Es ist eine Überprüfung entsprechend dem Wasserrechtsgesetz vorzunehmen, also eine Wasserüberprüfung, eine Grundwasseruntersuchung. Und hier ergibt sich natürlich das Problem, daß für den Fall, daß aufgrund der wasserrechtlichen Bestimmungen eine sofortige Sanierung erforderlich ist, keinerlei finanzielle Unterstützung an jene Gemeinden gewährt wird, die gezwungen sind, diese Sofortmaßnahmen durchzuführen, sofern diese nicht die Prioritätsstufe 1 oder 2 entsprechend dem Altlastensanierungsgesetz beziehungsweise dem -atlas haben. Ist eine Sanierung einmal durchgeführt, besteht kein Sanierungsbedarf mehr, und es stellt sich die Frage, wie die Gemeinden dies finanzieren sollen.

Ich habe auch im Ausschuß darüber gesprochen, daß hier eine Harmonisierung durchzuführen ist – ein, wie ich meine, bekanntes Problem. Ich weiß, es trifft viele Bürgermeister roter und schwarzer Gemeinden gleichermaßen. Ich weiß, daß hier großer Handlungsbedarf besteht, und es sollte in nächster Zeit tatsächlich auch diesbezüglich eine vernünftige Regelung getroffen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kaipel. Er hat das Wort.

0.21

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf mich in gebotener Kürze (Abg. Böhacker: Bravo!) mit der Sammlung der Verpackungsabfälle aus Sicht der Gemeinden beschäftigen, die vor der Verpackungsverordnung noch ganz gut funktioniert hat; erst danach gab es massive Kostensteigerungen für die Gemeinden.

Die Mängel der derzeitigen Praxis sind offensichtlich, sind bekannt: Das System ist sehr teuer; etwa 4 Milliarden Schilling pro Jahr betragen die Kosten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich die Verpackungsverordnung lediglich auf 2 Prozent der gesamten entsorgten Müllmengen bezieht und daher nur unwesentlich zur Reduktion der in Österreich deponierten Abfälle beiträgt.

Für das Funktionieren der kommunalen Abfallwirtschaft ist das Engagement der Gemeindebürger und deren Vertreter Voraussetzung. Die Verpackungsverordnung läuft dem zuwider, denn durch sie werden keine Voraussetzungen für einen sinnvollen Vollzug und eine praktikable Umsetzung geschaffen. (Abg. Dr. Graf: Mir scheint, da redet ein Oppositionspolitiker!) Die Menschen sind verunsichert und wissen ob der vielen Verordnungen nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Die Verpackungsverordnung schafft besonders für Gemeinden mehr Probleme, als sie löst. Sie hat unmittelbar auch nichts zur Reduktion der Verpackungsabfälle beigetragen.

Das System der Lizenzierung über die private ARA ist ohne riesigen bürokratischen Aufwand nicht kontrollierbar. Deshalb, und weil Trittbrettfahrern Tür und Tor geöffnet sind, ist die Verordnung auch nicht vollziehbar. Der ARA werden ordentliche Einnahmen dadurch garantiert, daß die Familien nicht unbeträchtliche Summen versteckt über den Warenpreis zahlen müssen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite