Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 194

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Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich auch bei diesem Tagesordnungspunkt Familie anmerken, daß sich unsere wesentliche Kritik auf das Fehlen von echten Strukturmaßnahmen bezieht. Es wird auch in Zukunft nach dem Gießkannenprinzip gefördert und nach Rasenmähermethode gekürzt. Auch der Satz: "Soziale Leistungen sollen sich in Zukunft verstärkt am Einkommen orientieren" – dieses Zitat stammt aus dem Regierungsübereinkommen von 1994 –, ist bis heute eine Worthülse geblieben, und ich behaupte, er bleibt es auch.

Meine Damen und Herren! Wir Liberalen bieten ein Modell an, das bei den sozialen Leistungen im Familienbereich Abschied von der Gießkanne nimmt. Wir bieten eine seriöse Grundlage für eine umfassende Änderung mit unserem Familientransfermodell an. Wir bedauern allerdings die bisher oberflächliche Diskussion beziehungsweise die generelle Ablehnung der Regierungsparteien, hoffen aber trotzdem auf eine sachliche Diskussion in der Zukunft.

Weil wir Liberalen von unserem Modell überzeugt sind und zudem in unserem Familientransfermodell auch eine Überarbeitung des Lastenausgleiches vorgesehen ist, stimmen wir dem Strukturanpassungsgesetz zum Familienlastenausgleichsgesetz nicht zu. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

0.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Rada das Wort. – Bitte sehr.

0.52

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Bundesminister Bartenstein hat in einem ORF-Interview das Jahr 1996 zum Jahr der Nationalparks erklärt und festgestellt, daß der Nationalpark Donauauen noch heuer errichtet werden wird. Ich stehe zu diesem Beschluß, obwohl ich hier an dieser Stelle durchaus bereits andere, kritischere Töne dargelegt habe und sich auch in der Bevölkerung – zumindest nördlich der Donau – noch keine wesentliche Änderung in der Akzeptanz dieses Nationalparks ergeben hat.

Ich möchte aber doch noch einmal auf die Ausschußberatungen zurückkommen, speziell im Hinblick auf die Betriebs- und Errichtungskosten dieses Nationalparks, denn wenn wir am heutigen Tag und auch in den nächsten Tagen die Budgetkonsolidierung diskutieren, so scheint es durchaus legitim zu sein, die hier angegebenen und dargestellten Kosten auf ihre Realität zu hinterfragen. Die Errichtungskosten sollen sich angeblich zwischen 27 und 43 Millionen Schilling bewegen. Mir scheint das etwas zu optimistisch und zu positiv dargestellt zu sein (Abg. Böhacker: Das glaube ich auch!) , denn selbst die Planer sprechen von 27 Millionen Schilling nur dann, wenn es in diesem Nationalpark auch ein Kraftwerk gibt, und das ist genau das, was nicht nur von der Mehrheit in diesem Hause, sondern auch von den Bürgern rundweg abgelehnt wird. Außerdem hätte ein solcher Nationalpark dann auch nur eine Größe von 2 700 Hektar.

Wenn ich jedoch die Kostenschätzungen von 1993 auf heute, 1996, umrechne, so scheint mir, daß – auch im Hinblick auf diverse Nationalparkeinrichtungen – ein höherer Errichtungswert notwendig sein wird. Noch deutlicher aber ist die Diskrepanz bei den laufenden jährlichen Betriebskosten inklusive den Nutzungsentschädigungskosten. Da geben Sie 50 bis 60 Millionen Schilling an. Wenn man allein die Entschädigungszahlungen an die ÖBF, die Bundesforste, hernimmt, die sicherlich geringere Entschädigungskosten akzeptieren würden, so scheint mir das etwas wenig zu sein, denn diese allein erwarten mindestens 15 Millionen Schilling.

Wenn wir von der Optimallösung ausgehen und auch internationale Anerkennung für diesen Nationalpark wollen, so scheint es notwendig zu sein, private Grundstücke – davon gibt es immerhin 2 200 Hektar in diesem Bereich – miteinzubeziehen, und ich bezweifle, daß die betreffenden Grundstücksbesitzer ihre Flächen zu so günstigen Konditionen einbringen werden, zumal es einen Gerichtsbeschluß bezüglich des Naturschutzraumes um Hardegg gibt, in dem das Bezirksgericht Retz festgelegt hat, daß dort einem einzigen Grundeigentümer bereits Nutzungsentschädigungen von 17 Millionen Schilling zustehen. Wenn ich nun dessen Fläche und dessen Entschädigung auf den Nationalparkbereich im Privatbesitz hochrechne, dann ergeben sich schon Nutzungsentschädigungen von rund 200 Millionen Schilling.


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