Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 197

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir werden deshalb diesem Strukturanpassungsgesetz nicht zustimmen (Abg. Dr. Maitz: Das ist eine Überraschung!) , vor allem deshalb nicht, weil sich wirklich keine Reformen abzeichnen. Von den positiven Ansätzen zur Reform des Familienlastenausgleichsfonds hört man nichts mehr. Im Schulbuchbereich tut sich nichts. Bei den Freifahrten in Richtung Aufnahme in die Verkehrsverbünde tut sich nichts mehr. Bei der Karenzgeldregelung hat es nur Verschlechterungen gegeben. Der Fonds muß aber nach wie vor 70 Prozent bezahlen, und so weiter und so fort.

Wir werden deshalb eine getrennte Abstimmung verlangen, weil es im Strukturanpassungsgesetz auch Punkte gibt, denen wir zustimmen werden, zum Beispiel der Kürzung der Familienbeihilfe für ausländische Kinder, die im Ausland wohnen – das war immer eine freiheitliche Forderung –, und weil es in diesem Strukturanpassungsgesetz auch Bestimmungen gibt, die sich einfach durch die automatisierte Auszahlung der Familienbeihilfen ergeben.

Eines zum Schluß: Dieser Trend zur Einnahmenreduzierung des Familienlastenausgleichsfonds, Herr Bundesminister, und zur sukzessiven Leistungsverschlechterung macht mir Angst. Er macht mir Angst, weil er wieder verstärkt zugunsten des allgemeinen Budgets und zu Lasten der Familien gehen wird. Und deshalb werden wir letztlich nicht zustimmen.

Ich werde zum Schluß noch versuchen, in aller Kürze zwei Abänderungsanträge der Freiheitlichen einzubringen, in denen es um die Verbesserung der Einkommenssituation für Studenten geht, die ja wirklich auch die Leidtragenden dieser "Strukturreformen" – unter Anführungszeichen – sind. Man sollte ihnen doch zumindest zugestehen, mehr dazuzuverdienen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haller und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen) betreffend Änderung von Art. 72 Z 9 leg. cit.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (95 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Art. 72 Z 9 lautet:

9. § 6 Abs. 3 erster Satz lautet:

Keinen Anspruch auf Familienbeihilfe nach Abs. 1 oder 2 haben Vollwaisen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und selbst Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 in einem 5 600 S monatlich übersteigenden Betrag beziehen."

*****

Und konform dazu:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haller und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen) betreffend Änderung von Art. 72 Z 5 leg. cit.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (95 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite