sein muß, per saldo und auf längere Sicht. Ich weiß – da hat Kollege Kräuter wirklich recht –, da wird man Übergangsfristen brauchen, aber das Ziel ist unabdingbar. Denn da gibt es ein Unrecht in Österreich: Es hat sich nämlich im öffentlichen Dienst, nachdem viele Jahrzehnte hindurch der öffentlich Bedienstete, der einen sicheren Arbeitsplatz hat und von der Altersvorsorge her eine gute Situation vorfindet, ein geringes Einkommen hatte, inzwischen durch die Eigendynamik die Einkommenssituation wesentlich verbessert, und in jüngster Zeit wird sogar behauptet, daß die Einkommenssituation der öffentlich Bediensteten sogar über dem Durchschnitt des Gehalts der übrigen Erwerbstätigen, der unselbständig Beschäftigten liegt. Das ist eine Entwicklung, die wir zur Kenntnis nehmen müssen und wo wir Konsequenzen zu ziehen haben. Das sage ich als einer, der selbst ein öffentlich Bediensteter ist. Das ist ganz wesentlich! Unser Ziel ist es, daß es letzten Endes einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff mit einem relativ einheitlichen Arbeitsrecht – da wird man da und dort differenzieren müssen – und mit einer entsprechenden sozialrechtlichen Angleichung in diesem Lande gibt. Das ist ein ganz wesentliches Ziel, wo leider diese Dinge nicht geschehen sind. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Bundesregierung war schon in einer früheren Regierungserklärung – Herr Kollege Kräuter, wenn ich Sie daran erinnern darf – in einem anderen Punkt einen Schritt weiter, und zwar in der Biennienfrage. Nun weiß ich schon: Nichts ist für einen unselbständig Erwerbstätigen angenehmer, als wenn sein Einkommen in Zweijahresrhythmen ansteigt. Das ist angenehm, man vermerkt es als Arbeitnehmer als positiv. Letzten Endes haben wir aber dadurch im öffentlichen Dienst – im übrigen aber auch im privaten Bereich – eine schiefe Situation erreicht; und zwar insofern, als – und das wäre ein ganz wesentlicher Punkt, Herr Staatssekretär, und es ist auch angekündigt worden, diesen Mißstand zu beheben, nur finde ich davon nichts in den Strukturanpassungsgesetzen –, der öffentlich Bedienstete am Anfang seiner Berufslaufbahn, wo er womöglich eine Familie gründet oder noch Ausbildungskosten hat et cetera, also in der ersten Arbeitsspanne nach wie vor verdammt wenig verdient, und zwar trotz der Dynamik, die im Gehaltsschema enthalten ist, und dann, wenn er in Pension geht, einkommensmäßig sehr gut dasteht.
Ich meine, es kann das Ziel einer vernünftigen Einkommenspolitik für öffentlich Bedienstete nur sein, daß die Anfangsgehälter angehoben werden und daß das Einkommenswachstum im letzten Dezennium des aktiven Arbeitslebens dafür stark abgeflacht wird.
Diese Kurve, nämlich das Einkommen bei den Anfängern anzuheben und bei den Älteren abzuflachen, ist ein ganz wesentliches Ziel, und ich meine, daß es kostenneutral erreicht werden könnte. Das ist auch für die Pensionssituation von größter Bedeutung. Ich meine, daß die öffentlichen Bediensteten, was die Pensionssituation betrifft, tatsächlich privilegiert sind, und da werden wir stärker einschränken müssen.
Ich meine, Kollege Neugebauer, daß es wichtig wäre, daß die Gewerkschaft da ein Einsehen hat, daß sie mehr für die jüngeren Kollegen eintritt, auch wenn die Gewerkschaftsrepräsentanten zumindest ältere Damen und Herren, wenn ich das so sagen darf –, sind. Es sollte dieser Aspekt der jüngeren Beamten stärker als Ziel ins Auge gefaßt werden.
Nächster wesentlicher Punkt, wo Sie ebenfalls Ankündigungen gemacht haben, aber wo nicht sehr viel oder gar nichts geschehen ist, betrifft die Pragmatisierung. Ich meine, daß die Pragmatisierung für ganz bestimmte Bereiche des öffentlichen Dienstes notwendig ist – aber das ist die Ausnahme, wie Sie selbst einmal formuliert haben! Die Pragmatisierung muß die Ausnahme und darf nicht der Regelfall sein, was sie jetzt noch immer ist. Ich meine, daß auch das ein Punkt ist, der ganz wesentliche Auswirkungen auf das Pensionsrecht und auf die Einkommenssituation hat.
Das sind jene Punkte, die wir vermissen, wo nichts passiert ist oder wofür es jedenfalls in den Strukturanpassungsgesetzen keinen Beleg gibt, daß tatsächlich Reformbereitschaft besteht.
Damit zum Schluß. Herr Staatssekretär! Ich meine, gerade in Ihrem Aufgabenbereich fehlt erstens die Bundesstaatsreform als Voraussetzung für eine sinnvolle Verwaltungsreform, das, was ursprünglich mit dem Verwaltungsmanagement ins Auge gefaßt wurde. Es hat die seiner