Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 249

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bereich. Diese Maßnahme war sehr wichtig, weil damit eine drohende Lehrerarbeitslosigkeit verhindert wird. Wenn wir im Bereich der Lehrer die nicht unberechtigte Forderung nach Erhöhung der Lehrverpflichtung um eine Stunde umgesetzt hätten, dann wäre es zu der massiven Einsparung von fast 5 000 Planstellen gekommen. – Das haben wir nicht gemacht, sondern wir haben Maßnahmen gesetzt, die ausschließlich dazu dienen, die Mehrdienstleistungen deutlich zu reduzieren.

Ich bringe ein Beispiel dazu: Bei den Pflichtschullehrern, den Hauptschul-, Volksschul- und Sonderschullehrern, haben wir derzeit rund 75 000 Planstellen, und mit den Maßnahmen, die wir setzen, werden lediglich 12 Planstellen eingespart (Abg. Dr. Khol: Wenig!), und das ist sehr, sehr wenig. Es stimmt daher die Kritik nicht.

Genauso geht es nicht darum, mit dem Rasenmäher bei den Abendschullehrern drüberzufahren, sondern es soll Gerechtigkeit für alle Beschäftigten im Lehrerbereich erreicht werden. Es ist nicht einzusehen, daß ein AHS-Professor, um ein Beispiel zu nennen, der am Samstag vormittag unterrichtet, für diese Stunden 1 : 1 entlohnt wird, ein Abendschullehrer aber, der am Samstag vormittag unterrichtet, für drei Stunden fünf Stunden bezahlt bekommt. Das haben wir geändert. Es ist das aber kein Drüberfahren mit dem Rasenmäher, sondern das Herstellen von Gerechtigkeit. Die derzeitige Regelung ist ja auch innerhalb der Lehrerschaft sehr stark kritisiert worden, und es gibt große, große Zustimmung zu dieser Maßnahme.

Ein weiterer Punkt ist, daß ein Lehrer bisher, wenn er aus Krankheitsgründen auch nur die Hälfte seiner Lehrverpflichtung macht, 100 Prozent bekommt. Das ist einfach eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen. Das haben wir jetzt geändert. Wenn der Lehrer in diesem Fall die Hälfte leistet, bekommt er 75 Prozent; es ist das schon ein Privileg, aber noch besser als 100 Prozent. Ich verstehe daher die Kritik der Freiheitlichen Partei an dieser Maßnahme nicht – noch dazu, wo diese Regelung nur für zwei Jahre gegolten hat und die Person nach den zwei Jahren, wenn sie es wollte, automatisch pensioniert wurde. Das war ein Privileg, das man meiner Meinung nach dringend abschaffen mußte, und das haben wir nun mit dieser Reform gemacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kritik ist auch gekommen betreffend die massive Vermehrung der Planstellen. – Es stimmt: In den letzten Jahren ist die Zahl der Planstellen massiv erhöht worden. Wir haben nun entscheidende Maßnahmen gesetzt, und Ende 1997 wird es nicht 236 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst geben, wie vom Abgeordneten Frischenschlager gesagt wurde, sondern nur 229 000. Das ist sehr, sehr wichtig und gut.

Entscheidend dabei ist, daß nicht nur bei den "Indianern", sondern auch bei den "Häuptlingen" eingespart wurde. Wir haben uns sehr bemüht, die hochdotierten und weniger dotierten Posten einigermaßen gerecht nach einem vernünftigen ... (Abg. Dr. Frischenschlager: Weiß das auch der Herr Wissenschaftsminister?)

Wieso soll er das nicht wissen? Das ist ja in enger Akkordanz mit dem Wissenschaftsminister geschehen, und der Wissenschaftsminister hat ja sehr viel Kritik dafür hinnehmen müssen, daß er diese Maßnahmen mitgetragen hat.

Zur Frage der Lebensverdienstsumme darf ich sagen, daß wir in diesem Bereich natürlich Änderungen durchführen wollen und müssen – das ist dringend notwendig, vor allem deswegen, weil die Anfangsgehälter im öffentlichen Dienst nach wie vor sehr schlecht sind. Es soll daher ein neues Angestelltengesetz im Bundesdienst geben, das diesem Mißstand Rechnung trägt und dazu beiträgt, daß es höhere Anfangsgehälter gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend: Die Anpassungen, die in diesem Bereich durchgeführt wurden, sind wichtig, um die Kosten im öffentlichen Dienst einigermaßen zu reduzieren. Es handelt sich um Anpassungen, die sozial ausgewogen sind, die alle Gruppen treffen – auch die verschiedenen Generationen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind –, die nicht gegen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gerichtet sind, sondern das Ziel haben, gemeinsam mit den öffentlich Bediensteten den öffentlichen Dienst attraktiv zu gestalten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

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