Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 254

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diesem Hause bewerkstelligen, möchte ich zum Anlaß nehmen, diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den herzlichen Dank auszusprechen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die öffentlich Bediensteten haben möglicherweise durch verschiedene Zugänge in den Zentralanstalten, Budgetsektionen und im Finanzministerium viel früher als so mancher Politiker die Notwendigkeit eines Kassasturzes erkannt, eines Kassasturzes, den letztendlich Wolfgang Schüssel initiiert hat. Herr Bundesminister Klima hat neben anderen bemerkenswerten Sätzen in seiner Budgetrede einen für mich besonders hervorzuhebenden Satz geprägt, nämlich daß ein Defizit an sich kein geeignetes Instrument ist, Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist eine völlige Trendumkehr der politischen Bewertung, einer Philosophie, die durch die Person Bruno Kreisky geprägt war. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Trotz dieser Erkenntnisse und auch des Umstandes, daß der Chef des Wirtschaftsforschungsinstitutes Professor Kramer in einer Pressestunde dezidiert dargestellt hat, daß der öffentliche Dienst nicht schuld an der Budgetsituation ist, haben sich die öffentlichen Bediensteten dennoch in Verhandlungen mit dem Dienstgeber eingefunden und die gestellte Aufgabe, nämlich die Ausgaben des öffentlichen Dienstes auf das Jahr 1995 zu deckeln, gemeinsam in Angriff genommen. In vier großen Bereichen: in einer sehr, sehr moderaten Lohnrunde, bei der Einsparung von Planstellen und Überstunden und bei Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, sind Kompromisse erzielt worden.

Frau Kollegin Dr. Preisinger! Zu Ihrer Wortmeldung bezüglich der Wertigkeit einer Lehrerüberstunde darf ich Ihnen ein Gespräch anbieten: Sie ist nicht weniger wert, sondern die Berechnungsgrundlagen sind ganz einfach anders angestellt worden. Während früher in Monaten pauschal abgerechnet worden ist, wird jetzt der einzelne Tag abgerechnet. Die Kollegenschaft akzeptiert diese Lösung.

Dr. Frischenschlager ist leider nicht hier. (Abg. Dr. Haselsteiner: Wir werden es ihm ausrichten!) Ich bedanke mich herzlich für diesen Transport meiner Ausführungen. Die öffentliche Verwaltung und der öffentliche Dienst insgesamt – ich denke, auch Professor Frischenschlager würde meiner Meinung sein – bieten ein breites Sortiment an Leistungen. (Abg. Dr. Graf: Professor ist zuviel!) Zuviel der Ehre – gut!

Meine Damen und Herren! Ich möchte darauf hinweisen, daß die Antwort auf immer knapper werdende Budgets und immer mehr reduzierte Stellenpläne Aufgabenreform heißt. Dabei geht es auch der Gewerkschaft und den öffentlich Bediensteten darum, einen Veränderungsprozeß einzuleiten, indem die Effektivität in den Vordergrund gestellt wird, weil man nicht davon ausgehen kann, daß öffentlich Bedienstete gerne eine Arbeit verrichten, die letztendlich zur Makulatur wird. – Hier finden Sie auch die volle Unterstützung der Standesvertretung, wenn es um bürgernähere und zweckmäßigere Verwaltung geht.

Wenn der Herr Staatssekretär gemeint hat, daß auch die Gesetzesdurchforstung anzugehen sei, bin ich seiner Meinung; ob man allerdings alles abschaffen soll, was vor 1800 erfunden worden ist, weiß ich nicht, denn zumindest die allgemeine Schulpflicht sollten wir beibehalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir beschäftigen uns auch mit anderen Einkommensverläufen, dies bereits seit dem Juni des vorigen Jahres. Was die Vertragsbediensteten, die Kollege Öllinger moniert hat, betrifft, so muß ich sagen: Ich kenne viele Fälle von Vertragsbediensteten. Etwa ein Drittel aus dem Personalaufwand des Bundes sind Kollegen im Vertragsbedienstetenverhältnis, die sich gar nicht pragmatisieren lassen wollen, weil ihre Aktiveinkommensverläufe natürlich wesentlich besser sind als die nach dem Gehaltsgesetz 1956. Der Vorwurf, für die jüngeren Kolleginnen und Kollegen in der Vergangenheit nichts getan zu haben, geht ins Leere, wenn man sich die Einengung der Schere zwischen Anfangs- und Endbezügen in den letzten 15 Jahren ansieht.

Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis – gemeiniglich als Pragmatisierung an den Pranger gestellt – ist in unserer Bundesverfassung zugrunde gelegt. Wenn man sich dazu bekennt, dann bedarf es eines Corps von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Rechtsstaat repräsentie


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