Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 262

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Lieber Herr Kohlmaier! 200 000 S Pension gibt es in ganz Österreich nur für die Politiker und sonst für niemanden. (Abg. Wurmitzer: Das stimmt ja gar nicht! – Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter .) Es gibt praktisch keinen freien Dienstvertrag mit einer Pension von 200 000 S. Frau Fekter, wo gibt es das sonst noch? (Abg. Dr. Fekter: In der Verstaatlichten!) In der verstaatlichten Industrie, sagt die Frau Dr. Fekter. Ich danke für den Einwurf. Herr Kohlmaier bekommt aus zwei Pensionen über 200 000 S monatlich, und das bitte vierzehnmal!

Meine Damen und Herren! Bleiben wir doch in der Realität! Das ist doch für jeden normalen Österreicher, der nach dem ASVG einen Höchstbezug von 31 000 S brutto bekommen kann, letztlich ein Schlag ins Gesicht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Nehmen wir das Beispiel der Abfertigung der Frau Vizebürgermeisterin Smejkal von der SPÖ her. Sie können doch niemandem erklären, daß eine Vizebürgermeisterin, die anstatt in die Alterspension zu gehen, befördert wird von der Vizebürgermeisterin zur Vorsitzenden des Wiener Landtages, für diesen Weg von fünf Metern, zwei Stufen höher 1,8 Millionen Schilling Abfertigung kassieren will.

Meine Damen und Herren! Das geht uns alle an, alle Parteien. Es geht um den Ruf von uns Politikern, es geht darum, wie wir unser Entgelt bekommen und wie wir uns in der Öffentlichkeit darstellen.

Der Herr Staatssekretär hat bereits einen ersten Schritt getan und die Frage geklärt, wie es gehandhabt wird, wenn ein öffentlich Bediensteter in die Politik geht. Ich darf namens meiner Fraktion dazu noch einen Abänderungsantrag einbringen, der darauf abzielt, daß der Dienstgeber, die öffentliche Hand, einen Dienstnehmer, der in die Politik gegangen ist und von sich aus den Weg der Ruhestandsversetzung gewählt hat, wieder in den Dienst einberufen kann, wenn er diese politische Karriere beendet hat.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Frischenschlager und PartnerInnen betreffend Änderung der Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz (72 der Beilagen) zum Artikel I, Beamtendienstrechtsgesetz

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung der Regierungsvorlage zum Strukturanpassungsgesetz (72 der Beilagen) Artikel 1, Beamtendienstrechtsgesetz, BGBl. 333/1979, zuletzt geändert durch das BGBl. 820/1995.

Artikel 1 2. hat zu lauten:

§16 Abs. 1 Z 2 "im Falle des § 14 Abs. 2 die den Anlaß der Ruhestandsversetzung bildende Funktion nicht mehr ausübt."

"Die bisherigen Ziffern 2 – 5 erhalten die Ziffern 3 – 6"

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Worum geht es? Es geht nicht um die Kritik an einem unhaltbaren Zustand, sondern es geht darum, es besser zu machen. Wir Liberalen haben uns mit den Managementberatern von Neumann Consulting zusammengesetzt und gefragt: Was wäre vernünftig? Wir sind davon ausgegangen, daß Politiker die freiesten Berufstätigen sind, die es gibt. Wir sind nicht weisungsgebunden, niemandem, außer unserem Gewissen und unseren Wählern. Wir sind daher klassische Freiberufler. Jeder von Ihnen, der gestern abend bei der namentlichen Abstimmung bei Verfassungsänderungen zugestimmt hat, muß wissen, daß er dafür allein die Verantwortung trägt. Sich auf Klubzwang auszureden, wird wohl ein bißchen zu billig sein. Also wir Politiker sind selbstverantwortlich; also seien wir es auch, was unser Entgelt betrifft, seien wir klassische Freiberufler.


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