gibt kein finanzielles Fleisch am Körper der Justiz, bei dem man abspecken könnte, und dann kommt man dazu, daß man zu solchen kuriosen Dingen greifen muß.
Es gibt aber ein anderes Feld, bei dem man wieder nicht den Mut besitzt, entsprechend einzugreifen. Das ist die Problematik der Pauschalkosten im Strafverfahren, also des pauschalierten Kostenersatzes in Strafprozessen durch Verurteilte. Heute ist es so, daß, wenn jemand verurteilt wird, die Pauschalkosten in aller Regel gleich vom Verhandlungsrichter als uneinbringlich erklärt werden, denn der betreffende Eigentumstäter oder was immer er sein mag, hat in der Regel keinen Tupf Geld, wandert vielleicht hinter Schwedische Gardinen, und es wäre daher sinnlos, die zu ersetzenden Pauschalkosten zu bestimmen. Aber wenn sie nicht uneinbringlich sind, dann werden sie in Beträgen bestimmt und zum Ersatz aufgetragen, die den Charakter von Trinkgeldablösen und nicht mehr haben.
Wenn heute ein Schöffensenat mehrere Tage verhandelt und wenn ein Betriebswirtschaftler kommen und ausrechnen würde, was das kostet mit allem Drum und Dran, mit dem Untersuchungsrichter, der vorher tätig war, mit dem Staatsanwalt, der dabeisitzt, und ähnlichem mehr, dann würde ein Betrag von etlichen 10 000 S herauskommen. Wenn heute jemand verurteilt wird, auch einer, der es hat, einer, der es zahlen kann, einer, der es daher zahlen soll, dann bekommt er Pauschalkosten in Höhe von 5 000 S oder höchstens wenig mehr auferlegt. Hast du schon mehr erlebt, Martin? (Abg. Dr. Graf: Nein!) Ich bin seit 38 Jahren in diesem Geschäft. Es ist mir kaum jemals passiert, daß jemand mehr als 2 500 S, 3 000 S, 4 000 S, 5 000 S, bei wochenlangen Prozessen vielleicht 8 000 S, Pauschalkosten auferlegt bekommen hat.
Da könnte man tatsächlich jedem das, was er strafrechtswidrig an Kosten verursacht hat, auch zum Ersatz auftragen. Aber da ist man schüchtern! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Dazu haben wir Freiheitlichen bereits vor Wochen einen fix und fertigen Gesetzesantrag, austextiert, eingebracht. Wir haben verlangt, daß man auf das Zehnfache geht, denn es kostet das Zehnfache von dem, was man jetzt verlangt. Und wer strafrechtlich verurteilt ist und wer es sich leisten kann, der soll das der Öffentlichkeit, dem Steuerzahler, auch ersetzen. Wie kommt der Normalbürger, der vielleicht nie mit dem Strafgesetz in Konflikt kommt, dazu, daß er die strafprozessualen Kosten anderer mitträgt?
Aber das Ressort ist schüchtern – ich kann mir gut vorstellen, von welcher Seite diese Schüchternheit kommt – und kommt nur zu einer dezenten Verdoppelung. Jetzt müssen auch noch die Richter mitspielen, aber diese werden das auch nicht gleich tun. Man wird von 3 500 S auf 4 500 S Pauschalkosten kommen bei Prozessen, die unter Brüdern berechnet 50 000 S oder 60 000 S kosten. Da könnte man mehr hereinbringen als bei Aktenabschriften. Da erschiene es darüber hinaus gerecht, und da schiene es auch sinnvoll!
Man könnte sich generell bemühen, in der Strafrechtspflege endlich zu mehr Augenmaß und zu mehr Ausgewogenheit in der Reaktion des Staates zu kommen, zu einer differenzierteren Strafverfolgung überhaupt. Heute ist es tatsächlich so, daß man strafrechtliche Verfolgungen einleitet, durchführt, daß es zu Verurteilungen kommt, bei denen man sich fragt, ob das wirklich notwendig ist.
Ich bin kein Softie. Ich bin weder in der Politik noch in meinem Beruf als Anwalt als ein solcher bekannt oder verschrien. Aber ich komme einmal mehr etwa auf die Problematik des Delikts der fahrlässigen Krida zu sprechen – nicht der betrügerischen Krida, nicht des Betruges, nicht der Veruntreuung, der Untreue oder wie alle diese Delikte heißen mögen, der fahrlässigen Krida, keine GesmbH betreffend. Irgendein Greißler, ein "Krabbler", gerät mit seinem Unternehmen – aus welchen Gründen immer – in Schwierigkeiten, bemüht sich noch, die Arbeitsplätze zu erhalten, bemüht sich, über die Runden zu kommen. Er scheitert am Schluß. Er hat Klagen, er hat Exekutionsverfahren, er hat ein Konkursverfahren, das womöglich mangels Kostendeckung eingestellt wird, am Hals. Am Schluß ist alles weg, was er und seine Familie besessen haben. Das ist bei den Großen nicht so, wohl aber bei den Kleinen. Und dann steht dieses arme Würstl