Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 334

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Mitarbeiter, und die haben uns minutiös berichtet, was dort vorgefallen ist. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Khol: Dann schicken Sie Ihre Mitarbeiter da her!) Meine Mitarbeiter haben schon das gebührende Lob bekommen (Abg. Dr. Khol: Legen Sie das Mandat zurück!) , und Sie wissen ganz genau, warum wir den Ausschußberatungen ferngeblieben sind. Sie wissen es am besten, Kollege Khol. (Abg. Freund: Die Osterferien!) Ja die Osterferien, das ist ein billiges Märchen. Kein Mensch von uns ist in die Osterferien gegangen. Aber lassen wir das! (Abg. Tichy-Schreder: Das ist kein Märchen, das ist die Realität!) Nein, das ist keine Realität! Sie hören das alles, was ich Ihnen da sage, nur nicht so gern.

Aber kommen wir zurück zum § 4 Abs. 5a Straßenverkehrsordnung. Was ist der Hintergrund? – Die Meldung bei einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden wird in vielen Fällen unterbleiben. Man will von einer Verständigung der Exekutive mehr oder weniger bewußt abschrecken.

Das entspricht nicht gerade der Idee einer bürgernahen Exekutive. Und das wird Ihnen auch die Volksanwaltschaft noch einige Male unterjubeln, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen!

Die Exekutive in einem solchen Fall nicht zu verständigen, bedeutet, daß es eben kein Unfallprotokoll von der Exekutive gibt, und dann wird es, wie soeben zitiert, vor Gericht bei Streitigkeiten sehr, sehr lustig werden.

Ich höre schon Ihre Argumente. Ein Argument wird sein: Ja was hindert die Beteiligten, selbst ein Protokoll anzufertigen? – Ich kann Ihnen darauf nur sagen: Viele haben nach einem kleinen Auffahrunfall einen Schock. Ob sie den jetzt bewußt oder unbewußt wahrnehmen, ist eine zweite Sache. Aber auch die Unfallwahrnehmung ist in den Bereich der Subjektivität einzureihen, meine Damen und Herren, und daher wird es da problematisch.

Die Fahrschulen weisen alle ihre Schüler während ihrer Ausbildung ihre Schüler darauf hin, daß es zweckmäßig ist, auch in Fällen, wo nur ein Personenschaden auftritt (Abg. Böhacker: Ein Sachschaden!) , ein Sachschaden auftritt – danke –, die Exekutive heranzuziehen, um eben Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Aber Sie, Herr Minister, und Ihre Leute machen jetzt genau das Gegenteil: Rechtsunsicherheit! Es hat also wirklich den Anschein, daß man den Bürger von einer Verständigung abhalten will, daß die Exekutive in solchen Fällen weniger von sich aus kommen soll, nicht automatisch einschreiten soll, wenn nicht entsprechend bezahlt wird.

Der große Problembereich, den ich da orte, ist: Sie sagen das alles nicht, Sie beschließen ganz einfach ein Gesetz mit Ihren Mehrheiten. Aber Sie werden schon noch sehen, welch wütende Bürgerproteste man Ihnen aufgrund dieses Gesetzentwurfes auf den Tisch knallen wird. Sie werden den Protest noch erleben, wenn es von der Bevölkerung entsprechend wahrgenommen wird!

Sie machen dann auch noch eine einfache Milchmädchenrechnung, rechnen mit 30 Millionen Schilling an Einnahmen. Das bedeutet 60 000 Verkehrsunfälle. Derzeit sind es laut Statistik knapp 40 000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Die Zahl der Schäden, die es sonst noch gibt, ist in einer Grauzone zu orten. Darüber gibt es nur äußerst unverläßliches Datenmaterial. Ich persönlich glaube nicht, daß Sie mit diesen Beträgen rechnen können. Selbst wenn diese Beträge aufgehen, müssen Sie das abziehen, was das zusätzlich kostet. Also insgesamt ist das alles sehr, sehr problematisch.

Man muß sich also fragen, was Sie mit diesem Gesetz bezwecken wollen. Diese Frage wird sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch sehr, sehr oft stellen. Für mich persönlich ziehe ich die Schlußfolgerung, daß die Qualität des Gesetzwerdungsprozesses nicht im Bereich des Optimalen liegt. Es wäre angezeigt, auf allen Ebenen, aber gerade in diesem speziellen Problembereich, den Qualitätsmaßstab deutlich anzuheben.

Herr Bundesminister! Mich interessiert nicht, wer dieses Ding verbrochen hat, aber ich darf an Sie die Bitte richten: Stellen Sie es ab, produzieren Sie in Ihrem Bereich bessere Gesetzesvorlagen!


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