Die Regierungsvorlage (72 der Beilagen) betreffend ein Strukturanpassungsgesetz 1996 in der vom Budgetausschuß beschlossenen Fassung (95 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
1. Im Art. 23 Z 37 wird im § 36 Abs. 6 AlVG der Ausdruck "§ 291 a" durch den Ausdruck "291 a Abs. 3" ersetzt.
2. Im Art. 23 wird nach der Z 43 folgende Z 43a eingefügt:
"43a. Im § 43a Abs. 2 wird der Ausdruck ‘§ 122 Abs. 2 Z 2 lit. c’ durch den Ausdruck ‘§ 122 Abs. 2 Z 3 und 4’ ersetzt."
3. Im Art. 23 Z 52 wird im § 79 Abs. 25 der Ausdruck "§ 43a Abs. 1" durch den Ausdruck "§ 43a" ersetzt.
4. Art. 34 Z 58 lautet:
"58. Im § 122 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Z 2 durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 3 und 4 werden angefügt:
3. an Personen, die gemäß § 12 Abs. 3 lit. g AlVG nicht als arbeitslos gelten beziehungsweise die gemäß § 26 Abs. 3 lit. e AlVG keinen Anspruch auf Karenzurlaubsgeld haben;
4. an Personen, denen das Karenzurlaubsgeld gemäß § 31 Abs. 1 AlVG gewährt wird, bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes.’"
5. Nach Art. 34 Z 59 wird folgende Z 59a eingefügt:
"59a. Im § 134 Abs. 3 wird der Ausdruck ‘§ 122 Abs. 2 Z 2’ durch den Ausdruck ‘§ 122 Abs. 2 Z 2 bis 4’ ersetzt."
6. Im Art. 34 Z 164 wird im § 563 Abs. 1 Z 3 der Ausdruck "122 Abs. 2 Z 2" durch den Ausdruck "122 Abs. 2 Z 2 bis 4, 134 Abs. 3" und der Ausdruck "BGBl. Nr. xxx/1996" durch den Ausdruck "BGBl. Nr. xxx/1996 und die Aufhebung der §§ 471 f bis 471 h" ersetzt.
7. Im Art. 34 Z 164 entfällt im § 563 Abs. 1 Z 4 der Ausdruck "122 Abs. 2 Z 3".
8. Im Art. 34 Z 164 wird im § 563 Abs. 1 Z 4 der Ausdruck "und die Aufhebung der §§ 308 Abs. 3 und 471 f bis 471 h" durch den Ausdruck "und die Aufhebung des § 308 Abs. 3" ersetzt.
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Meine Damen und Herren! Ich möchte in meiner Rede fortsetzen.
Im Bereich der Pensionsversicherung konnten Eingriffe in bestehende Pensionen verhindert werden. Es kommt zu keinen abrupten Änderungen. Die persönliche Lebensplanung findet Berücksichtigung. Zwei Ziele werden allerdings konsequent verfolgt: durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben und durch stärkere Berücksichtigung von Beitrags- und Versicherungsmonaten mehr Gerechtigkeit im System zu erreichen.
Mit der neuen Regelung bezüglich Werkverträge soll der Flucht aus dem Arbeitsrecht und aus der Sozialversicherung massiv entgegengewirkt werden. Ich bin allerdings davon überzeugt, meine Damen und Herren, daß es nach einem Beobachtungszeitraum da zu Korrekturen wird kommen müssen, denn die Argumente einzelner Gruppen scheinen mir durchaus einleuchtend und berücksichtigungswürdig zu sein.
Die Maßnahmen der Budgetkonsolidierung sind durchaus so gestaltet, daß Österreich als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt. Man muß die Konsolidierung allerdings als Gesamtpaket sehen, in welchem der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ein ganz besonderer Stellenwert zukommt. Düstere Prognosen für den Arbeitsmarkt und steigende Arbeitslosigkeit