Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 376

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Da gibt es die Position: Zahlungen der AMS an den Ausgleichsfonds der Träger der Pensionsversicherungen. Da denkt man sich: aha. Ich hatte im Ausschuß Gelegenheit, den Herrn Bundesminister zu fragen. Seine Antwort war nicht unplausibel, wenn auch für mich nicht befriedigend. Diese 4,9 Milliarden Schilling sind eine Antwort der AMS darauf, daß immerhin die Pensionsseite arbeitsmarktentlastend wirkt. Ich habe mir gedacht, naja, vielleicht wird man die Frühpensionierungen doch nicht ganz so zurückdrängen wollen oder können. Ich habe mir nur gedacht, daß es eigentlich schade ist, wenn man da 4,9 Milliarden wegnimmt, da ja für die aktive Arbeitsmarktpolitik ohnehin wenig Mittel zur Verfügung stehen.

Aber siehe da: Der Bund haftet dafür ab 1997, falls die AMS das nicht zahlen können sollte. Da habe ich mir gedacht: fair. Die AMS soll nicht ruiniert werden, gut. Der Bund haftet.

Dann schaut man nach im Budget 1997, und was sieht man plötzlich? – Eine Zahlung des Bundes an die AMS von 4,7 Milliarden Schilling; Saldo 0,2. Die AMS wird also per Gesetz verpflichtet, an den Ausgleichsfonds der Träger der Pensionsversicherungen 4,9 Milliarden Schilling zu zahlen – die Begründung habe ich schon gebracht –, und der Bund zahlt an die AMS 4,7 Milliarden Schilling. Welches Erscheinungsbild gibt das? – Alle denken: Aha, sehr interessant, die Zuschüsse des Bundes für Pensionen sind gesunken, weil es gelungen ist, 4,9 Milliarden Schilling von der AMS zu bekommen. Da sagt man, das ist super, ein Erfolg. Die AMS bekommt 4,7 Milliarden aus dem Budget. Man denkt sich: Großartig, der Bund gibt 4,7 Milliarden zusätzlich für die Arbeitsmarktverwaltung im Sinne von Offensiven auf dem Arbeitsmarkt aus. – In Wirklichkeit ist das reine Bilanzverlängerung. Auf der einen Seite bekommt die AMS 4,7 Milliarden Schilling mehr, auf der anderen Seite transferiert sie 4,9 Milliarden Schilling zu den Pensionen. Erscheinungsbild: weniger Bundeszuschüsse zu den Pensionen, mehr Geld für die AMS, aber in Wirklichkeit ist der Saldo annähernd Null. Das ist nicht Budgetwahrheit, wie wir vom Liberalen Forum sie verstehen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich habe vorhin erwähnt, daß ich mir dessen unsicher bin, ob die Budgetannahmen alle stimmen. Ein Beispiel – nach Rückfrage – hat ergeben, daß die FLAF-Prognose eine Fehlerabweichung von weit über 2 Milliarden Schilling in der Einschätzung bezüglich der Saldoentwicklung hatte. Ursprünglich hatte man ein Defizit von 2,5 Milliarden Schilling angenommen – dann ist man draufgekommen, daß das nicht ganz stimmt. Eine Kollegin von der FPÖ hat darauf bereits hingewiesen, ich will diesbezüglich gar kein Urheberrecht für mich in Anspruch nehmen.

Es ergab sich also eine Abweichung in der Einschätzung der Ergebnisse um 1 000 Prozent. – Kann schon vorkommen, ist auch ein schwieriger Bereich, der Bereich der Familientransfers. Wer weiß das besser als ich? Ich habe mich damit intensivst beschäftigt. Aber solchermaßen hat man eben nicht mehr die Gewißheit, daß solche Streufehler von 2,3 Milliarden Schilling – das ist ja immerhin kein kleiner Betrag – nicht vielleicht da oder dort auch anderswo vorgekommen sind, ohne daß man das bemerkt hat.

Diesen Fehler hat man bemerkt, aber wie würden Sie hier in diesem Haus die Wahrscheinlichkeit einschätzen, daß es, wenn man einen solchen Fehler bemerkt hat, vielleicht doch ein, zwei, drei, vier oder zehn weitere gibt, die man nicht bemerkt hat, die in ganz anderen Bereichen auftreten, nicht ausschließlich im Wirkungsbereich des Herrn Bundesministers für Arbeit und Soziales? Das Budget ist ja umfangreich, aber nur zehn solche Fehleinschätzungen bedeuten immerhin eine Bandbreite von 23 Milliarden Schilling. Das würde in diesem Van der Bell’schen 30 Milliarden-Schilling-Abweichungsszenario zum Beispiel wunderbar plausibel sein. Ich fürchte – dadurch, daß sich die Zahlen bezüglich Wirtschaftswachstum anders entwickeln werden, als dem Budget zugrunde gelegt wurde –, es ist sogar noch ärger.

Da sich meine Redezeit zu Ende neigt, noch ein Aspekt zur Glaubwürdigkeit – ich habe es versprochen, und ich halte das ein –: So lange im Bereich der Werkverträge die Vortragenden an Einrichtungen der Erwachsenenbildung weiterhin ausgenommen bleiben – das waren sie nämlich schon vor diesem Strukturanpassungsgesetz –, halte ich das Ganze für unglaubwürdig.

Jetzt versinkt dieses Argument geradezu vor dem Hintergrund der "Kronen-Zeitung"-Kolporteure. Seit die "Kronen-Zeitung"-Kolporteure aus diesen Regelungen ausgenommen sind, zu


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