Österreichern gegenüber. Es ist unfair, wenn man ihnen nicht klar sagt, welche Veränderungen notwendig sind, damit unser Sozialsystem gesichert ist. (Beifall bei der ÖVP. )
Ich bedauere es, daß von manchen Politikern vor den Nationalratswahlen nicht klar und eindeutig informiert wurde und nicht klar und eindeutig die Dinge aufgezeigt wurden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Ich begrüße es aber, Frau Abgeordnete Mertel, daß die beiden Regierungsparteien nun gemeinsam Maßnahmen festgelegt haben, die drei Ziele verfolgen. Und um diese drei Ziele geht es uns, wenn wir nun dieses Strukturanpassungsgesetz im Sozialbereich heute beschließen werden.
Es geht um die Sicherung der Finanzierung unseres Sozialsystems. Wir werden sie nun sichern, und zwar auf Dauer. Es geht aber auch um einen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushaltes. Es geht darum, daß wir nicht Eingriffe in unser Sozialsystem machen, die das Vertrauen der Bevölkerung gefährden. Wir haben daher Übergangsbestimmungen festgelegt, die zum Teil sehr langfristig sind. Wir werden von manchen kritisiert, daß wir zu langfristige Übergangsbestimmungen vorgesehen hätten, die zum Teil erst im Jahre 1998, zum Teil im Jahre 1999 wirken. Sie sind notwendig, damit das Vertrauen in unser Sozialsystem, in unser Pensionssystem gesichert bleibt, meine Damen und Herren. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen, das wir im Rahmen dieses Konsolidierungsprogrammes verwirklicht haben.
Wo setzen wir an? Lassen Sie mich das ganz kurz zusammenfassen. Erster Punkt: Im Pensionsbereich geht es nicht um die bestehenden Pensionen. Es geht aber um das Pensionsantrittsalter. Wir haben da folgende Maßnahmen gesetzt: Einerseits haben wir die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die vorzeitige Alterspension vorgesehen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir vorgeschlagen haben und beschließen werden. Zweiter Punkt: Bindung der Steigerungsbeträge an das Pensionsantrittsalter – ein ganz wichtiger Punkt. Es ist ein Unterschied, ob jemand sehr frühzeitig in Pension geht oder erst später, ob jemand das gesetzliche Pensionsalter von 60 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern erreicht, ob er die vollen Versicherungsjahre, nämlich 45, hat oder nicht. Das wird also in den neuen Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht stärker betont als bisher.
Es gibt auch eine Veränderung insofern – das ist richtig –, als die Schul- und Studienzeiten bei der Begründung des Pensionsantrittes nicht mehr angerechnet werden. Wer diese angerechnet bekommen will, muß sich eben diese Versicherungszeiten einkaufen, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich hier auch ganz kurz die drei wichtigsten Punkte im Bereich der Arbeitslosenversicherung, um die es geht, erklären. Ich verstehe nicht, daß die Opposition das so bekämpft, was wir hier verändern. Wir wollen klar festlegen, daß derjenige, der Arbeitslosengeld bekommt, auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein muß. Ich verstehe nicht, daß manche hier sagen, diese Bestimmung sei falsch. Wenn jemand Arbeitslosengeld beziehen will, muß er für den Arbeitsmarkt verfügbar sein. Das ist der erste Punkt – ganz wichtig!
Zweiter Punkt: Wir wollen die Schwarzarbeit von Arbeitslosen verhindern. Es sind harte Maßnahmen vorgesehen – ich gebe es zu –, und zwar für beide Seiten: für den Arbeitslosengeldempfänger und für den Arbeitgeber. Das wird von den Oppositionsparteien abgelehnt. Wir brauchen das aber, um Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, meine Damen und Herren.
Es gibt klare Definitionen für den Entfall des Arbeitslosengeldes, bei Selbstkündigung zum Beispiel. Das sind Maßnahmen, die notwendig sind, um unser System zu erhalten und zu sichern.
Meine Damen und Herren! Wenn wir von einer Wende in der Sozialpolitik sprechen – und das tun wir; eine Wende in der Sozialpolitik ist notwendig –, so darf und wird von uns nicht die Frage nach der Berechtigung, nach der Notwendigkeit unseres Sozialstaates gestellt. Wir brauchen die soziale Sicherheit. Aber soziale Bedürfnisse sind im Jahre 1970, im Jahre 1980 oder im Jahre 1996 unterschiedlich zu bewältigen und zu lösen. Da gibt es keine einheitliche Regelung. (Beifall bei der ÖVP. )