Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 393

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Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben erst vor kurzem, und zwar am 8. März dieses Jahres, im Sozialausschuß das Arbeitslosenversicherungsgesetz behandelt. In diesem Arbeitslosenversicherungsgesetz war das Bonus-Malus-System enthalten: Wenn ein Arbeitgeber einen älteren Arbeitnehmer, einen über 50 Jahre beschäftigt, sollte er einen Bonus erhalten, und wenn er jemanden kündigt, erhält er einen Malus. – Ein Bonus ist positiv. Wir wollten einen stärkeren Bonus haben, aber das wurde abgelehnt.

Daß der Malus arbeitsplatzvernichtend ist, das haben mittlerweile bereits mehrere erkannt. Der Sozialsprecher der Österreichischen Volkspartei, Abgeordneter Feurstein, hat im Ausschuß noch gemeint, da gehen uns 750 Millionen Schilling verloren. Bis zur Behandlung im Plenum hat er nachgerechnet und ist draufgekommen, daß der Malus wirklich kontraproduktiv ist.

Anhand eines Beispieles möchte ich Ihnen das erläutern: Da gibt es einen 40jährigen Arbeitnehmer, der in einem Betrieb eingestellt wird. Er wird 49 Jahre alt. Der Arbeitgeber weiß: Wenn er noch ein Jahr lang in diesem Betrieb beschäftigt ist, ist erstens einmal ein höherer Abfertigungsanspruch fällig, weil es einen Stufensprung von einem Monatsentgelt zusätzlich gibt (Abg. Dr. Feurstein: Sind Sie gegen Abfertigungen?), und weiters gibt es den Malus. Wenn der Arbeitgeber ihn – angenommen – erst nach 15 Jahren kündigt, mit 55 Jahren, dann hat der Betrieb einen Malus von einem Monatsentgelt und drei Monatsentgelte an Abfertigung mehr zu bezahlen, als wenn er diesen Arbeitnehmer mit 49 Jahren kündigt. – Das ist ein Grund dafür, daß ältere Arbeitnehmer weiterhin aus den Betrieben gedrängt und dann arbeitslos werden.

Herr Abgeordneter Dr. Feurstein! Das ist aber noch nicht alles. Jetzt kommt mit den neuen Änderungen im Art. 23, § 15 Arbeitslosenversicherungsgesetz, wonach die Verlängerung der Rahmenfristen auf drei Jahre beschränkt ist, folgendes hinzu: Wenn dieser 49jährige selbständig wird, drei Jahre lang selbständig bleibt und aufgrund irgendwelcher wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Konkurs gerät, dann hat er keine Möglichkeit mehr, Arbeitslosengeld zu beziehen, obwohl er vorher diese Anwartschaft erfüllt hätte, immer eingezahlt hat und nie stempeln gegangen ist. Er bekommt auch keine Notstandshilfe, sondern ist dann eben Sozialhilfeempfänger. Er kann aber auch nicht in Pension gehen. Das geht auch nicht, denn dann müßte er bis zum 60. Lebensjahr warten. Er würde praktisch von 52 1/2 Lebensjahren 7 1/2 Jahre lang Sozialhilfeempfänger sein, erst dann könnte er mit 60 in die Pension gehen. – Das ist die Auswirkung Ihrer Politik, die Sie mit solchen Gesetzen betreiben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Dr. Feurstein! Für mich war schon bei den Budgetberatungen im Sozialausschuß folgendes interessant: Im Plenum ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz am 20. März beschlossen worden, aber am 27. März wurde im Budgetausschuß das Kapitel Soziales behandelt, und da hat Herr Kollege Stummvoll zum Herrn Sozialminister gemeint, dieser Malus müßte eigentlich korrigiert werden. – Jetzt sehen Sie, wie weit Sie denken, wenn Sie ein Gesetz beschließen: nicht einmal 14 Tage! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute einfach so, daß in Österreich niemand mehr darauf vertrauen kann, daß heute geltendes Recht auch morgen noch gilt. Das setzt sich fort beim allgemeinen Absetzbetrag, der jetzt zusammengestrichen wird. Bei einem Einkommen über 500 000 S gibt es überhaupt nichts mehr, ab 200 000 S Einkommen im Jahr gibt es eine Einschleifregelung. Überstundenzuschläge sollen komplett wegfallen, wenn es nach dieser Bundesregierung geht. Momentan macht man die Zuschläge ab 590 S steuerbar. Beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld – das wird jeden fest treffen – wird höher besteuert. Künftig wird die Sozialversicherung nicht mehr die Steuer des laufenden Gehaltes senken, sondern umgekehrt. Das trifft schon jemanden, der ein Einkommen von 15 000 S brutto pro Monat hat, mit 1 500 S, bei einem Einkommen von 20 000 S mit 2 200 S und jemanden mit einem Bruttoeinkommen von 35 000 S mit 4 500 S.

Da ist keine Rede mehr von den Besserverdienenden, die beim 13. und 14. Monatsgehalt stärker besteuert werden sollen. Das alles trifft die große Masse, den Durchschnittsbürger, die Arbeitnehmer in Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen. )


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