Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 395

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Sehr geehrte Damen und Herren! In Zeiten wie diesen hätte ich mir eigentlich erwartet, daß die Bundesregierung versuchen wird, Mißbräuche zu verhindern, die Verschwendung hintanzuhalten, die soziale Treffsicherheit sozusagen zu erhöhen und bürokratische Strukturen zu reduzieren. Aber bei diesem Strukturanpassungsgesetz kann eigentlich niemand mehr darauf vertrauen, daß das, was heute gilt, auch noch morgen so ist. Ich habe das schon einmal erwähnt, aber das kann man nicht oft genug sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wie schaut es aus bei der freiwilligen Weiterversicherung? Viele Leute haben eine Lebensversicherung, eine Ab- und Erlebensversicherung abgeschlossen. Sie können diese aber nicht mehr so wie früher abschreiben, sie können die Abschreibung nicht mehr geltend machen. Investitionen in Betrieben kann man nicht planen, aber auch im privaten Bereich ist das nicht mehr möglich.

Unser Bundesparteiobmann hat es schon erwähnt: Bei Semperit wackeln die Arbeitsplätze; 2 400 Arbeitsplätze sind dort durch Auslagerung der Produktion gefährdet. Semperit Traiskirchen erwägt abzuwandern, weil einfach die Aufträge ausbleiben. Das ist sicherlich im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt Österreichs zu erwähnen: Früher war Semperit ein großer Zulieferant für die japanische Automobilindustrie. Jetzt aber bleiben die Aufträge aus.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch bei den Pflichtversicherungen ist es so, daß in der laufenden Diskussion um die Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung eine Kürzung des Krankengeldes auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß von 26 Wochen angedroht wird. Da längerfristige Leistungen des Krankengeldes vor allem Unfallopfern und auch anderen – ohnehin vom Schicksal schwer getroffenen Personen – zugute kommen, ist unserer Meinung eine Einschränkung dieser Leistung sowohl moralisch als auch sozial nicht vertretbar.

Bisher ist es ja so, daß die Krankenversicherung das Krankengeld freiwillig eineinhalb Jahre lang bezahlt. Ich fordere daher, die in den Satzungen vorgesehene Maximaldauer des Krankengeldbezuges von 78 Wochen auch im Gesetz festzuschreiben, damit das nicht reduziert wird.

Ich bringe deshalb auch folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Dr. Alois Pumberger zur Regierungsvorlage betreffend ein Strukturanpassungsgesetz 1996 (72 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (59 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

In Art. 34 wird nach Z 60 folgende Z 60a eingefügt:

"60a. Im § 139 Abs. 1 wird die Zahl ,26‘ durch ,78‘ ersetzt; Abs. 2 entfällt."

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Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie der Meinung sind, daß die Zahlung des Krankengeldes nicht von 78 Wochen auf 26 Wochen reduziert werden soll, dann stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu, damit das gesetzlich verankert wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Privilegien in der Sozialversicherungsanstalt – Pragmatisierung, Abfertigung, Jubiläumsgelder – wurden beibehalten, und nicht das Zusammenlegen der Sozialversicherungsanstalten wird diskutiert, sondern das Kürzen der Leistungen der Pflichtversicherten.


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