meine Bitte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Als wir das vorgeschlagen haben, hat es der ÖGB kriminalisiert!)
Natürlich werden wir in all den Bereichen, die notwendig sind, um Beschäftigung zu sichern, die notwendig sind, um konkurrenzfähig zu bleiben – vom Bürokratieabbau bis zur Exportförderung –, gemeinsam Maßnahmen setzen. Das wichtigste Ziel ist es für uns, Beschäftigung zu sichern, um dem einzelnen ein Einkommen zu garantieren und gleichzeitig unser Sozialsystem abzusichern.
In der Vorlage, die umfangreich ist, aber wirklich mit allen ausdiskutiert wurde, gibt es übrigens auch keine Verfassungsbestimmung, obwohl Verfassungsbestimmungen zu beschließen ja nichts Rechtswidriges ist. Im Gegenteil: Das ist vorgesehen. Aber wir haben keine einzige Maßnahme in Verfassungsrang erhoben.
Es sind viele Maßnahmen, und ich weiß, daß es für die Damen und Herren Abgeordneten natürlich schwierig war, das in der kurzen Zeit zu bewältigen. Aber es war auch meinen Beamten möglich. Wir haben, wie gesagt, all diese Bestimmungen mit den zuständigen Interessenvertretungen abgesprochen.
Es gibt Korrekturen. Eine Konsolidierung in der Höhe von 100 Milliarden Schilling, ohne daß jemand betroffen wird, ist nicht möglich. Aber das gesamte Paket ist so ausgewogen, daß jene, die mehr verdienen, mehr dazu beitragen und daß jene, die sozial schwach sind, von den Belastungen frei bleiben. – Das ist der Grundsatz.
Wir haben im Bereich der Pensionsversicherung das vieldiskutierte Thema des gesetzlichen Pensionsalters so gelöst, daß wir keine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters durchführen, auch nicht bei langer Versicherungsdauer mit 55 oder 60 Jahren – 55 für Frauen, 60 für Männer. Es wäre gerade in der jetzigen Zeit nicht richtig, diesbezüglich eine Korrektur durchzuführen. Denn das Anheben des tatsächlichen Pensionsantrittsalters, für das ich auch eintrete, ist nur möglich, wenn wir genügend Arbeitsplätze für Junge und für Ältere schaffen können. Das ist die Grundvoraussetzung für das Anheben des tatsächlichen Pensionsantrittsalters. Hätten wir – wie es mehrfach gefordert wurde und wie es in anderen Staaten auch erfolgt – nur die gesetzlichen Antrittsaltersgrenzen angehoben, dann hätten wir mit mathematischer Sicherheit mehr Arbeitslose und auch mehr Jugendarbeitslosigkeit. Daher haben wir uns im Gegensatz zu den Korrekturen in anderen Staaten dafür entschieden, dieses relativ niedrige Pensionsantrittsalter weiter aufrechtzuerhalten. Und mit 35 echten Beitragsjahren – Arbeitsjahren – kann man daher auch in Zukunft als Frau mit 55 und als Mann mit 60 Jahren in Pension gehen.
Das Anheben der Versicherungszeiten ist eine zweite Maßnahme. Wir legen im Bereich des Pensionssystems mit dieser Novelle verstärkt – und ich glaube, auch gerechterweise – Wert auf die Dauer der jeweiligen Versicherung, und zwar bei einzelnen Maßnahmen, die hier vorgesehen sind. Aus Gründen der Gerechtigkeit wird verstärkt berücksichtigt, wieviel Versicherungszeit jemand einbringt. Und für die Pensionsart aufgrund langer Versicherungsdauer genügen eben auch in Zukunft 35 echte Beitragsjahre, 35 Arbeitsjahre. Wenn andere Versicherungszeiten zusätzlich notwendig sind, dann wird in einem vertretbaren Zeitraum – bis zum Jahr 2001- mit Jahrgangsschutz die notwendige Versicherungszeit von 35 auf 37,5 Jahre angehoben.
Ich möchte aufgrund der geringen mir zur Verfügung stehenden Zeit natürlich nicht alle Themen hier anschneiden. Ich kann nur eines sagen: Wir haben im Arbeitslosenversicherungsbereich keine Kürzung des Arbeitslosengeldes vorgenommen. Wir haben weiters – als einer der wenigen Staaten! – den Anspruch auf Notstandshilfe nicht limitiert. Wir wollen den Menschen jedoch verstärkt helfen, daß sie in die Arbeit zurückfinden. Und wir berücksichtigen bei der Notstandshilfe verstärkt, wieviel Versicherungsjahre vor der Arbeitslosigkeit angefallen sind. Wir haben auch in diesem Bereich sozial verträgliche Korrekturen vorgenommen.
Ich stehe auch dazu – und das habe ich bereits im Vorjahr nach meinem Amtsantritt gesagt –, daß wir verstärkt Maßnahmen gegen Mißbrauch durchführen müssen. Mißbrauch erfolgt aus