Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 405

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uns so lange als Vorbild genommen haben, haben den Satz bereits auf 13,4 Prozent gesenkt, und der schwedische Satz sinkt weiter. Italien – ein nicht unwesentliches Konkurrenzland von uns – hat einen Satz von 11,6 Prozent. Den Satz von Großbritannien, der knapp 6 Prozent beträgt, will ich jetzt gar nicht in Diskussion bringen.

Aber eines steht fest: Es gibt eine schlüssige Verbindung: Je höher dieser Prozentsatz der Sozialbeiträge am Bruttoinlandsprodukt ist, desto höher ist die Arbeitslosigkeit. Vergleichen Sie es quer durch Europa. Offensichtlich machen wir etwas falsch. Offensichtlich hemmen wir die Chance, für Beschäftigung für mehr Mitarbeiter zu sorgen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Herr Sozialminister! Wenn Sie jetzt die Werkverträge, ohne die Sätze zu senken, in die Sozialbeiträge einbeziehen, wird dieser Satz in Österreich auf 15 oder 15,2 Prozent steigen. Damit sind Sie genau dort, wo die Bundesdeutschen sind, die jetzt gerade darüber diskutieren, wie sie angesichts eines Sparpakets in der Größenordnung von 350 Milliarden Schilling von den 15,2 Prozent herunterkommen. Sie sind dabei, sich in Richtung 15,2 Prozent Sozialbeiträge am BIP zu bewegen.

Eine weitere Zustimmung, Herr Sozialminister: ein Ja zur Quellensteuer als Lohn- und Einkommensteuervorauszahlung. Das ist ein Weg zu mehr Steuergerechtigkeit. Wir wissen, daß es gerade im Bereich der Werkverträge zu massiven Steuerhinterziehungen gekommen ist. Steuerhinterziehungen sind eine Wettbewerbsverzerrung. Daher habe ich kein Verständnis dafür und bekenne mich zur Quellensteuer. Aber nein zu einer reinen Belastung der Werkverträge mit Sozialversicherungsbeiträgen, um die Defizite in den sozialen Töpfen abzudecken.

Die Definitionsprobleme der kommenden Monate werden Legion werden: Was ist ein freier Dienstvertrag? Was ist ein dienstnehmerähnlicher Werkvertrag? Was ist ein echter Werkvertrag? Was ist ein unechter Werkvertrag? Die Gesetze sind so undeutlich, die Bestimmungen so schwierig, daß wir mit großen Schwierigkeiten ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. ) Dazu komme ich gleich, Herr Stadler.

Der nächste Sündenfall ist die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage. Es ist klar: Wenn ich die Bemessungsgrundlage um Zeitungskolporteure, um jene Institutionen, die unter die Förderung der Erwachsenenbildung fallen, et cetera aushöhle, muß ich die Sätze wieder erhöhen. Es ist doch eine Ungeheuerlichkeit, zu sagen: Aufgrund des politischen Drucks einer Medienmacht sind diese aus der Besteuerungspflicht für Werkverträge ausgenommen. Es ist doch nicht verständlich, daß die Werkverträge jener Vortragenden, die die Mitarbeiterschulung in der Berlitz School oder in anderen privaten Institutionen der Erwachsenenbildung auf Werkvertragsbasis machen, besteuert werden, während die Werkverträge, die die WIFIs, BFIs und Volkshochschulen schließen, keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen. (Abg. Dr. Stummvoll: Sind auch besteuert!) Herr Stummvoll! Ich höre das gerne, daß diese auch versteuert werden müssen, denn dann ist wieder Wettbewerbsgleichheit gegeben. (Abg. Dr. Stummvoll: Man muß zwischen Steuer und Sozialversicherung unterscheiden!) Ich rede von der Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist mittlerweile eine Steuer wie die Lohnsteuer geworden. Es ist eine Haarspalterei, und wir beide sollten nicht Haarspalterei betreiben. Der Restbestand, den wir haben, ist zu wertvoll. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Stummvoll: Dazu haben wir zu wenig Haare, um Haarspalterei zu betreiben!)

So wichtig die WIFIs, die Berufsförderungsinstitute, die Volkshochschulen als Erwachsenenbildungsinstitutionen auch sind, muß trotzdem festgehalten werden, daß es nicht gerechtfertigt ist, daß sie anders behandelt werden bei der Bezahlung ihrer Lehrer als am freien Markt tätige Erwachsenenbildungsinstitutionen.

Meine Damen und Herren! Die Werkverträge werden also nach den Vorschlägen, die Sie gemacht haben, um 30 Prozent teurer. 15,8 Prozent Arbeitgeberbeitrag, 13,5 Prozent Arbeitnehmerbeitrag, 3 Prozent Kommunalabgabe sind insgesamt 30 Prozent. Teurere Werkverträge heißt weniger Werkverträge und auch weniger Beschäftigung.


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