Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 417

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13.19

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vor etwa drei Wochen hat in Brüssel eine Sitzung der europäischen EU-Sozialminister stattgefunden. Worum ist es bei dieser Sitzung unter anderem gegangen? – Es ist darum gegangen, EU-weit den Mindestanspruch auf Karenzurlaubsgeld für drei Monate festzuschreiben. Man höre und staune: für drei Monate! Und wir diskutieren heute darüber, daß man von einem Standard von zwei Jahren auf eineinhalb hinuntergeht, und das löst Aufregung und Unmut aus!

Ich glaube also, daß es gelegentlich recht guttut und nützlich ist, über den eigenen Gartenzaun hinaus in die Nachbarschaft zu schauen, um wieder einmal die Dimensionen zurechtzurücken und zu erkennen, daß wir in Österreich einen Sozialstaat, ein System der sozialen Sicherung haben, um das man uns in den meisten europäischen Ländern beneidet. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das gilt auch für das System der Pflegesicherung. Und wenn die Kollegin Haidlmayr – bei allem Respekt! – hier sagt: Da haben Sie uns Behinderten 1993 ein paar Verbesserungen gebracht mit dem Pflegegeld – 18 Milliarden Schilling waren es immerhin –, aber diese paar Verbesserungen haben Sie uns jetzt zwei- bis dreimal wieder weggenommen!, dann weiß ich nicht, von welchem Gesetz sie spricht – bei allem Verständnis für oppositionelle Reflexe!

Lassen Sie mich deshalb sehr entschieden drei Klarstellungen treffen: Mit dieser Novelle des Pflegegeldgesetzes greifen wir in keinerlei bestehende Ansprüche ein. Das heißt, es stimmt ganz einfach nicht, wenn Frau Abgeordnete Haidlmayr sagt: Die nehmen uns das zwei- bis dreimal weg. – Bestehende Ansprüche werden nicht angetastet.

Zweite Klarstellung: Wir stabilisieren dieses Niveau auf dem Stand des Jahres 1995.

Dritte Klarstellung: In 29 von 30 europäischen Ländern würde man sich glücklich schätzen, könnte man über eine Novelle mit leichten Korrekturen, wie wir sie heute vorzunehmen haben, diskutieren. Dort kennt man nämlich ein derartiges System überhaupt nicht! Und das muß man, um der Wahrheit die Ehre zu geben, in einer Debatte wie dieser auch wieder einmal feststellen! (Beifall bei der SPÖ.)

Worum geht es denn im einzelnen bei diesen Änderungen? – Es geht darum, daß wir in der Pflegestufe 1 den Anspruch von derzeit 2 665 S auf 2 000 S reduzieren. Und noch einmal, um das klarzustellen: Das gilt nur für jene, die künftig in diese Stufe kommen. Jeder, der derzeit ein Pflegegeld der Stufe 1 hat, kriegt weiterhin seine 2 665 S. Und es ist durchaus berechtigt, daß man daran etwas ändert. Wenn man sich das genau anschaut, dann sieht man nämlich, daß die Stundensätze in der Pflegegeldstufe 1 wesentlich günstiger sind als die in den höheren Bereichen.

Was ändern wir noch? – Künftighin wird jemand, der in einer Krankenanstalt stationär untergebracht ist, keine Anspruch auf Pflegegeld mehr haben. Ich darf darauf verweisen, daß wir diese Maßnahme im September des vergangenen Jahres mit den Vertretern der Behindertenorganisationen abgesprochen haben. Diese Vertreter haben dem zugestimmt! Auch sie haben eingesehen: Wenn jemand Anspruch auf Pflegegeld hat, dann soll dieses Geld ruhen, solange er stationär untergebracht ist. Dies erfolgt mit Zustimmung der Behindertenorganisationen, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Noch etwas ist wichtig in diesem Zusammenhang, und das hat Frau Kollegin Haller hier falsch dargestellt: Wenn jemand eine Pflegeperson anstellt, einen Dienstvertrag mit einer Pflegeperson abschließt, dann gilt diese Einschränkung nicht. Das heißt, in diesem Fall wird das Pflegegeld auch während des stationären Aufenthalts in einer Krankenanstalt weiter ausbezahlt.

Und es gibt auch eine Verbesserung. Das ist eine Verbesserung, die viele von Ihnen hier seit Jahren immer wieder gefordert haben. Sie wissen: Derzeit ist der Anspruch auf Pflegegeld an die Altersgrenze von mindestens drei Jahren gebunden. Künftighin wird man in sozialen Härte


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