Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 420

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"Presse" vom 15. 4. – in der Weise dazu äußern, indem Sie sagen: Die Unternehmer müssen eben einsehen, daß Nachtarbeit teuer ist, und wenn die Wirtschaft so vehement für eine rasche Abschaffung des Nachtarbeitsverbots für Frauen eintrete, müsse sie eben auch die notwendigen Maßnahmen akzeptieren!, dann möchte ich Ihnen einfach eine kurze Passage aus einem Leserbrief vorlesen, den eine ehemalige Berufskollegin von Ihnen, eine Fahrdienstleiterin der ÖBB, für die dieses Nachtarbeitsverbot natürlich nicht gilt, geschrieben hat. Sie stellt eben die Frage: Weshalb dürfen und müssen Männer in der Nacht arbeiten und Frauen nicht? Sie empfindet das als große Ungleichbehandlung und glaubt, daß das sicherlich nicht dem Arbeitnehmerinnenschutz dient. Und sie fragt: Welcher Unternehmer, welches Unternehmen kann es sich leisten, Frauen zu solch kuriosen und exorbitant unwirtschaftlichen Bedingungen für Nachtarbeit aufzunehmen? Sie arbeitet gerne in der Nacht und sie kann sich vorstellen, daß viele Frauen in der Nacht arbeiten würden, wenn sie nur dürften. – Vordergründige Schutzbestimmungen in diesem Bereich werden sich einmal mehr zum Nachteil der Frauen auswirken. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Es gibt in diesen Gesetzen aber – Frau Kollegin Haller hat darauf hingewiesen – natürlich noch jede Menge von frauendiskriminierenden, frauenbenachteiligenden Bestimmungen. Ich fasse sie hier nur noch einmal ganz kurz zusammen:

Im Arbeitslosenversicherungsgesetz haben wir durch eine Ausschußfeststellung zumindest verhindert, daß jene Frauen mit geringfügiger Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber während ihrer Karenzzeit auf ihre sozialrechtliche Absicherung verzichten müssen. Und es wurde hier jetzt auch noch das Problem der Krankenversicherung für diese Frauen geklärt. Diesem Abänderungsantrag der Kollegin Reitsamer könnte ich grundsätzlich nähertreten, wenn er nicht in diesem Gesamtkomplex eines frauendiskriminierenden und letztendlich insgesamt jede Reform verneinenden Strukturgesetzes stehen würde.

Wir haben natürlich dieses Karenzzeitproblem, und ich finde es arg, daß auch hier in dieser Diskussion immer noch von Karenz"urlaub" gesprochen wird – nur ein weiteres deutliches Zeichen dafür, daß die Betreuungsarbeit, die primär von Frauen geleistet wird, eben noch immer keinen Stellenwert hat. Herr Sozialminister! Ich möchte Sie hier noch einmal auf einen Antrag hinweisen, der mit Mehrheit in diesem Haus beschlossen wurde. In diesem Antrag wurde verlangt, daß der Begriff "Karenzurlaub" durch den Begriff "Karenzzeit" ersetzt wird. Ich glaube, hier könnten Sie zumindest einen Impuls senden. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir haben bei der De-facto-Kürzung dieser Karenzzeit keinerlei gesellschaftspolitischen Veränderungen zu erwarten. Es fehlen alle Rahmenbedingungen, die ein wirkliches Teilen der Karenzzeit grundsätzlich ermöglichen würden, zum Beispiel schon beginnend bei den zu starren, zu kurzen Meldefristen für die Karenzzeit. Darüber hinaus gibt es sogar unterschiedlich lange Meldefristen für Männer und Frauen. Die Frage der Einkommensunterschiede steht selbstverständlich ebenfalls noch im Raum. Es gibt aber auch keine neueren Ideen, wie sie zum Beispiel Kollege Kier hier schon vorgestellt hat, die ein echtes Time-Sharing zwischen Männern und Frauen während der Karenzzeit ermöglichen würden, um letztendlich die Problematik des Wiedereinstiegs für Frauen zumindest etwas zu verringern.

Wir haben ein Problem im Bereich der Notstandshilfe, wo Sie zusätzliche bürokratische Hürden eingebaut haben und wo das zweite halbe Jahr jetzt neuerdings von der Versicherungsdauer abhängen soll – etwas, was sich vor allem für junge in Ausbildung stehende Frauen negativ auswirken wird.

Und es gibt ein Betriebshilfegesetz, das für Unternehmerinnen ohne Alternative nur 18 Monate – also eineinhalb Jahre – Karenzzeit vorsieht. Damit wird die selbständige Frau vollkommen anders als die anderen Frauen behandelt.

Auf die Problematik des Nachkaufens von Versicherungszeiten hat ja Kollegin Mertel selbst bereits aufmerksam gemacht. Da wird es für Frauen besonders teuer. Frauen sind davon in einem besonders hohen Ausmaß betroffen. Rund 80 Prozent derer, die nachkaufen werden müssen, sind Frauen. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Höchstbemessungsgrundlage, die


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