Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 449

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Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (fortsetzend): Das war keine Beleidigung (Abg. Ing. Reichhold: Na geh!) , ich kann nur meinem Einfallsreichtum nicht Einhalt gebieten. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Posch: Selig sind die Armen im Geiste!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Valorisierung für 1996 und 1997 ist beim Pflegegeldgesetz nicht mehr gegeben. Die Stufe 1 wird gar von 2 635 S auf 2 000 S gekürzt, und ab dem dritten Tag im Spital wird das Pflegegeld gestrichen. Die durchschnittliche Spitalsaufenthaltsdauer beträgt acht bis neun Tage, und viele – etwa 50 Prozent der Patienten – gehen am vierten oder fünften Tage nach Hause. In sehr vielen Fällen, in Abertausenden Fällen pro Jahr muß oft nur wegen eines Tages oder wegen zweier Tage das Pflegegeld gestrichen und dann wieder neu bewilligt werden. Das ist ein Aufwand und eine Aufblähung an Bürokratie, die durch nichts zu vertreten ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was heute noch nicht gesagt wurde, das kann ich Ihnen sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und da können Sie, Kollege Marizzi, ganz sorgenvoll dreinschauen. (Abg. Marizzi: Hat das was mit Blaulicht zu tun?) In meiner Praxis stelle ich ja täglich Anträge auf Zuerkennung des Pflegegeldes, und was mir seit der Nationalratswahl vom 17. Dezember letzten Jahres ganz besonders aufgefallen ist, ist (Abg. Grabner: Daß die SPÖ stärker geworden ist!) , daß die Anträge, die ich stelle, um durchschnittlich eine Stufe niedriger bewilligt werden, als das vor der Nationalratswahl der Fall war.

Das ist schlichtweg skandalös! Es ist durch eine mangelhafte Einstufung, durch eine eindeutige Reduzierung der Einstufung in die verschiedenen Stufen jetzt schon klar erkennbar – das habe ich in meiner Praxis selbst schon festgestellt –, daß es zu ... (Abg. Parnigoni: Wer stuft denn ein?) Der Arzt stellt gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen den Antrag (Abg. Parnigoni: Aha!) , und eingestuft wird das dann von der Sozialversicherung. (Abg. Parnigoni: Aufgrund des Vorschlages des Arztes! – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) Der Arzt stellt den Antrag, Herr Kollege Parnigoni – einstufen aber tun jene Herren, für die der Herr Sozialminister zuständig ist. Und die haben jetzt offensichtlich die Weisung – anders kann ich mir das nicht erklären –, daß jetzt plötzlich die bedauernswerten Behinderten viel niedriger eingestuft werden, als das noch vor der Nationalratswahl der Fall war. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Etwas ganz Merkwürdiges habe ich jetzt auch noch erfahren: Da kommen in letzter Zeit immer mehr Antragsteller und sagen: Herr Doktor, ich möchte gerne einen Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes stellen, ich glaube, es steht mir die Stufe 1 oder 2 zu, aber ich habe gehört, wenn ich das Pflegegeld beziehe, dann verliere ich meinen Führerschein. Stellen Sie sich das vor! Woher kommt denn plötzlich dieser Druck? Das habe ich vor den Nationalratswahlen noch nie gehört. Jetzt plötzlich kommen diese Informationen an die Antragstellen heran, und sie glauben – zumindest wird ihnen das suggeriert oder mitgeteilt –, daß sie selbstverständlich schon das Pflegegeld beziehen können, aber eventuell könnte das dann mit dem Verlust des Führerscheins einhergehen. (Rufe bei der SPÖ: Das stimmt nicht! Das stimmt doch nicht!)

Diese Erfahrung habe ich in meiner eigenen Praxis schon gemacht. Sie haben überhaupt keine Ahnung, Herr Kollege! Sie haben ja damit überhaupt noch nie was zu tun gehabt. Die Praxis sieht eben anders aus. Die Praxis sieht anders aus! Es wird auf dem Rücken der Behinderten gespart, bevor diese Gesetze überhaupt in Kraft treten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP. )

Weiters ist etwas in diesem Paket drinnen, was mich glauben läßt, daß die Verantwortlichen mit dem Herrn Minister, der ja die oberste Aufsichtspflicht über die Sozialversicherung hat, eine Kur von einer Rehabilitation nicht auseinanderhalten können. Sie wollen jetzt Zuzahlung bei Kuren und Rehabilitation. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Eine Kur dient dem Zweck der Aufrechterhaltung der Gesundheit. Das ist eine Leistung, bei der man eine Zuzahlung auch akzeptieren kann, da habe ich nichts dagegen. Aber eine Rehabilitation ist – genauso wie ein Krankenhausaufenthalt – eine Art und Weise der Behandlung, die zur Wiederherstellung – im Unterschied zur Aufrechterhaltung – der Gesundheit dient, und daher haben bei Rehabilitationsaufenthalten nicht mehr eigene Kosten für die


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