Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 453

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und durch Betriebsschließungen oder Arbeitsplatzverlagerungen ihren Arbeitsplatz verloren haben?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Perspektiven bieten sich für diese Menschen? Ich finde, daß der Staat für Schulungsmaßnahmen und für Arbeitsstiftungen auch weiterhin Mittel zur Verfügung stellen muß. Es wurde dadurch schon viel erreicht, und Geld für diese Maßnahmen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ist sehr gut angelegt. Wenn heute von meiner Vorrednerin, Kollegin Steibl, und von Abgeordneter Schaffenrath die Aufhebung des Nachtarbeitsverbots gefordert wurde, damit auf diese Weise Arbeitsplätze geschaffen werden, so kann ich aus meiner betrieblichen Praxis folgendes dem gegenüberstellen: Wir hatten einen größeren Betrieb, in dem es um 42 Frauenarbeitsplätze gegangen ist. Nach näherer Betrachtung betreffend die Möglichkeiten jeder einzelnen Frau, auf den Arbeitsplatz zu kommen, war das dann für zwei möglich.

Ich möchte daher alle ersuchen, sich das genauer anzuschauen, bevor man solche Maßnahmen fordert. Das gilt auch für die verschiedenen Arbeitszeitmodelle, die immer wieder gefordert werden. Wenn man davon spricht, daß die Arbeitszeit von acht Stunden auf zwölf Stunden ausgeweitet werden soll, um dadurch Arbeitsplätze zu sichern – das gilt auch für jene Bereiche, in denen Schwerarbeit geleistet wird –, dann muß bedacht werden, daß jetzt acht Stunden schon ausreichen. Zehn oder zwölf Stunden können also gar nicht in Frage kommen, zumal dabei auch Lohnverluste zum Tragen kommen. Ich lade wirklich alle ein, die solche Forderungen erheben, sich einmal zu den Betrieben hinauszubegeben und einmal eine Woche lang in der Nacht nur dabeizustehen und zu schauen, unter welchem Leistungsdruck die Arbeitszeit absolviert werden muß.

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes ist von einem massiven Strukturwandel und von Umschichtungen der Wirtschaft geprägt. Randgruppen haben es immer schwerer, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Derzeit gibt es zwar eine Reihe von Maßnahmen und Institutionen für jene Menschen, welche auf dem Arbeitsmarkt nur sehr schwer integriert werden können, wie zum Beispiel eben Behinderte, Langzeitarbeitslose oder ältere Arbeiterinnen und Arbeiter.

Deshalb trete ich für das Prinzip "Integrieren statt Versorgen" ein. Der Integration sozialer Randgruppen über Eigenverantwortung und Befähigung ist gegenüber der Versorgung Vorrang zu gewähren. Wichtig ist, daß für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds zum Tragen kommen. Von diesem Fonds werden nämlich Schwerpunkte gesetzt, wie zum Beispiel im Dienstleistungsbereich durch Höherqualifizierung der Angebote, durch verstärkte Beratungs- und Orientierungsangebote und die Erhöhung des Weiterbildungsangebotes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen alles daran setzen, möglichst vielen Menschen einen Arbeitsplatz zu geben. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird es eben nicht möglich sein, ausschließlich auf einen optimalen Gewinn zu achten; auch dem Ziel der Erreichung der Vollbeschäftigung muß ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Jeder Mensch muß das Gefühl haben, daß er auch gebraucht wird und Verantwortung trägt: Nur so kann der soziale Friede in unserem Land erhalten bleiben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Zweite Wortmeldung, restliche Redezeit: 10 Minuten.

16.11

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eigentlich nur ganz kurz sprechen. Ich möchte noch einen Entschließungsantrag einbringen, den ich in meiner ersten Wortmeldung nicht einbringen konnte, und dazu noch ein paar Worte sagen.

Der Entschließungsantrag behandelt den Selbstbehalt bei Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. Wir haben im Ausschuß darüber gesprochen und – soweit ich mich entsinnen konnte – darüber auch Einverständnis erzielen können, daß die grundsätzliche Intention dieses Antrages


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