Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 454

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von allen geteilt wird, daß nämlich, wenn jemand aus Unfallfolgegründen eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt, nicht mit dem Selbstbehalt, der sonst bei Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen geplant ist, belangt wird. Um das abzusichern, haben wir diesen Antrag gestellt.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird beauftragt sicherzustellen, daß Selbstbehalte auch für Maßnahmen, welche durch die Pensions- oder Krankenversicherungsträger finanziert werden, dann nicht zum Tragen kommen, wenn es sich um Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles handelt.

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Ich denke, der Antrag braucht nicht mehr weiter begründet zu werden. Ich möchte die Gelegenheit aber dazu nutzen, um noch an meine erste Wortmeldung etwas anzuhängen, was auch die Unfallversicherung betrifft, aber in einem anderen Zusammenhang.

Ich habe in meiner ersten Wortmeldung auf das Projekt des Herrn Bezirksvorstehers des 4. Bezirkes Lengheimer Bezug genommen, nach welchem Langzeitarbeitslose dafür instrumentalisiert werden, daß die Hundstrümmerln im 4. Bezirk von ihnen beseitigt werden. – Wie sich herausstellt, hat jedoch Herr Bezirksvorsteher Lengheimer der dieses Projekt in seinem Interesse über die Medien ganz gut verkauft und sich damit gut verkauft hat, offensichtlich vergessen oder ist nicht willens, diese Langzeitarbeitslosen zumindest zur Unfallversicherung anzumelden.

Ich ersuche deshalb Sie, Herr Minister, auch dieser Frage nachzugehen. Denn es kann doch nicht sein, daß Projekte in aller Öffentlichkeit politisch verkauft werden – noch dazu aus dem Topf Repräsentationsspesen des Bezirksvorstehers, also sozusagen aus der Werbekostenschatulle des Herrn Bezirksvorstehers –, den persönlichen Ruhm des Bezirksvorstehers zu mehren. Er ist zwar der einzige, der in Wien etwas gegen die "Hundstrümmerln" unternimmt und dafür die Langzeitarbeitslosen auf die Straße schickt; auf der anderen Seite sind diese Langzeitarbeitslosen, die da auf die Straße geschickt werden, bei ihrer Tätigkeit aber nicht einmal unfallversichert sind.

Ich bitte auch Sie, Herr Abgeordneter Feurstein, diesbezüglich auf Ihren Parteikollegen einzuwirken, daß Langzeitarbeitslose, wenn sie schon dermaßen instrumentalisiert werden, zumindest zur Unfallversicherung angemeldet werden, wenn sie in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt werden.

Eine Anmerkung noch zu einem Antrag, den die Freiheitlichen eingebracht haben, weil das, soweit ich die Debatte verfolgt habe, noch kaum thematisiert wurde. Eben jetzt hat es auch Herr Pumberger angesprochen. Wir werden diesem Antrag der Freiheitlichen auf gesetzliche Festschreibung des Krankengeldbezuges auf 78 Wochen nicht zustimmen. Diese Zustimmung ist deshalb nicht möglich, denn – meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, Sie wissen das genau! – bei einer gesetzlichen Festschreibung wäre eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge selbstverständlich notwendig. Die Krankenkassen haben jetzt ein Defizit von zwischen 5 und 10 Milliarden Schilling. Wenn Sie daher eine Ausweitung des gesetzlichen Leistungsauftrages wollen – und noch dazu eine beträchtliche Ausweitung des gesetzlichen Auftrages, nämlich eine Verdreifachung! –, dann müssen Sie, wenn Sie das an den Regierungsparteien kritisieren, denn Sie haben ja auch kritisiert, daß niemals etwas über Kosten gesagt wird, bei einem Antrag, den Sie einbringen, zur Kenntnis nehmen, daß dadurch Kosten in Milliardenhöhe verursacht werden. Das klingt zwar gut! (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. ) Das wissen Sie offensichtlich nicht. Es geht um die Kosten bei diesem Antrag. Und deshalb kann


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