gen dieser neuen Bestimmungen zu den unechten Werkverträgen einer Beurteilung unterziehen. Das bedeutet, daß private Sprachschulen, wie etwa das Berlitz Institut, von dieser Neuregelung massiv betroffen sind. Der Rechtsvertreter des Berlitz Institutes hat sich an die Mitglieder des Budgetausschusses gewandt und hat festgestellt – dies, wie mir scheint, zu Recht –, daß in diesem Falle eine unsachliche Schlechterbehandlung der privaten Sprachschulen und somit eine Wettbewerbsverzerrung stattfinden. Denn es gibt auch einen Ausnahmetatbestand für jene Sprachschulen, die als förderungswürdig angesehen werden. Darin liegt die Ungleichheit, daß nämlich die Frage, ob Förderungswürdigkeit besteht oder nicht, nicht durch ein Rechtsschutzsystem abgesichert ist. Denn auf eine derartige Förderung bestimmter Schulen besteht kein Rechtsanspruch. Ich bin daher davon überzeugt, daß diese Bestimmung in dem Punkt nicht halten kann und dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.
Eine weitere Auswirkung der Regelung der unechten Werkverträge hinsichtlich Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht wird natürlich einen enormen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Es ist überhaupt keine Frage, daß eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten ins Land ziehen wird. Bedenken Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß der Verwaltungsgerichtshof bereits zum jetzigen Zeitpunkt 16 Monate, wie einer Anfragebeantwortung zu entnehmen ist, im Schnitt braucht, bis er eine Beschwerde erledigt. Seien Sie getrost, wenn erst die Berufungen in zweiter Instanz den Finanzlandesdirektionen vorgelegt werden, wenn danach Beschwerden eingebracht werden an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes, wird es zu einer weiteren Verzögerung in der Rechtsfindung und zu einer Lahmlegung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes kommen.
Ich sage Ihnen eines, Herr Minister: daß der Verwaltungsaufwand allgemein erheblich ansteigen wird durch die Abgrenzung unechter Werkvertrag und echter Werkvertrag und dienstnehmerähnlich und nicht dienstnehmerähnlich. In einer Republik, in der bereits 22 Prozent der Werktätigen Beamte sind und mit Recht Maßnahmen gefordert werden, daß diese Quote auf ein erträgliches Maß gesenkt wird, bewirkt diese Tatsache eine weitere Aufblähung des Verwaltungsaufwandes. (Beifall bei den Freiheitlichen. )
Meine Damen und Herren! Ganz kurz noch zum Schluß zu einem anderen strukturellen Problem in unserer Republik: Nicht nur die Quote der Beamtenschaft, sondern auch die Tatsache, daß wir die ältesten Studenten und die jüngsten Pensionisten haben, ist sozialpolitisch bedenklich, und es sind entsprechende Gegenmaßnahmen bei den Studenten zu ergreifen.
Ich verweise auf das Institut für Bildungsforschung der Wissenschaft, das nach einer jüngsten Aussendung den Anteil der Studierenden an der 26- bis 29-jährigen Wohnbevölkerung mit 9,6 Prozent ermittelt hat. Stellen Sie sich das einmal vor: 10 Prozent der 26- bis 29-jährigen studieren noch! Und wenn man weiters bedenkt, daß die Akademikerquote 7 Prozent beträgt, also weniger als die 10 Prozent, die noch studieren, so muß man zu dem Schluß kommen: Es ist etwas faul an dieser Bildungspolitik.
Meine Damen und Herren! Es ist hier die Einführung eines Numerus clausus verschiedentlich angeklungen. Wir von den Freiheitlichen erteilen diesem Ansinnen eine klare Absage. Denn: Eines ist ganz klar: Ein gutes Maturazeugnis ist meiner Meinung nach kein Indiz für ein erfolgreiches Studium und noch weniger Beleg für eine Karriere in der Praxis. Das ist sicher kein Ausweg!
Der Ausweg ist aber sicher auch nicht die Einführung eines sozialen Numerus clausus durch Verknappung der Ressourcen. Ich denke da beispielsweise an die Studienrichtung Kunstgeschichte, wo lediglich zwei Professoren 2 800 Studenten gegenüberstehen. Unter solchen Bedingungen bricht ganz einfach das Bildungssystem zusammen. Das heißt, daß etwas faul ist an diesem Bildungssystem. Schuld daran sind nicht die "faulen" Studenten. An die Behebung dieses Mißstandes sollte herangegangen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Die Lösung ist nicht ein Numerus clausus durch das Maturazeugnis, aber ich könnte mir vorstellen, daß wir Chancengleichheit dadurch schaffen, daß man nach einjähriger Studiendauer eine Grundlagenprüfung in allen Fächern mit einer beschränkten Wiederholungsmöglichkeit macht. Dann wird sich die Spreu vom Weizen sehr rasch trennen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
17.12