Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 487

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hen – eben nicht um Universitätsangehörige im engeren Sinn geht, sondern um zugekaufte Leistungen, deren Preis sich einmal primär an Marktbedingungen zu orientieren hat.

Es wurde auch gesagt, daß vor ganz kurzer Zeit mehrere hundert Posten dazu verwendet werden konnten, sogenannte Existenzlektoren, nämlich solche, die eine hohe Zahl von Stunden an Universitäten unterrichten, lehren, in den Stand der Beschäftigten aufzunehmen und damit in dieser Hinsicht abzusichern. Und jetzt stellen wir fest – und das ist eine nicht unkritische Situation, das muß man durchaus auch unter Berücksichtigung von deren sozialer Situation sagen –, daß, obwohl diese vielen Hundert aufgenommen wurden, unter jenen, die nur wenige Stunden unterrichten, zum Teil sehr wenige Stunden unterrichten und lehren, wiederum solche sind, wo uns entgegengehalten wird: Deren Preis kann nicht vom Markt bestimmt sein, wir müssen imstande sein, sozusagen lebensfähige Einkommen zu schaffen.

Und da beginnt sich dann das System, auch bei noch soviel sozialem Engagement, zu spießen, auf gut deutsch gesagt, weil irgendwann einmal – und wir sind nicht weit davon entfernt – das Argument angeführt wird: Es hat jemand zwei Lehraufträge, und wenn er nicht davon leben kann, dann ist es sozial unverträglich. Und das geht dann irgendwann einmal nicht mehr. Derzeit diskutieren wir noch auf der Ebene von fünf, sechs Lehraufträgen, aber das ist ein Stufensystem, auf dem wir sozusagen zunehmend heruntermarschieren.

Also wir werden sehr wohl – und ich denke, daß auch dieses Gesetz, das heute hier zur Diskussion steht, darauf Rücksicht nimmt – die existentielle Situation von Lektoren zu berücksichtigen haben. Aber wir müssen schon irgendwie im Kopf behalten, daß wir hier externe Leistung zukaufen.

Herr Abgeordneter Frischenschlager hat auf das Universitätsstudiengesetz Bezug genommen und sozusagen "Gut" und "Schlecht" verteilt.

In einem Punkt würde ich Ihnen sehr recht geben, und ich scheue mich auch nicht, das öffentlich zu sagen: Hätten wir zum Zeitpunkt der Konzeption des Studiengesetzes – und das liegt nun gut ein Jahr zurück –, hätten wir vor einem Jahr im Detail die familienpolitischen Maßnahmen des Frühjahrs 1996 gekannt, dann hätte ich nicht vorgeschlagen, daß wir auf sechs Semester zurückgehen. Hätten wir die enorme Relevanz der Mindeststudiendauer für Studierende hinsichtlich ihrer sozialen Absicherung vor einem Jahr im Detail gekannt, hätten wir vor einem Jahr nicht diese sechs Semester – ich wiederhole das bewußt – vorgeschlagen. Erstens haben wir sie nicht gekannt, und zweitens ist dieses Gesetz ja in Begutachtung gewesen. Diese Begutachtung – und wir haben rund 300 Stellungnahmen dazu erhalten – hat ja der Diskussion gedient und nicht der Beschlußfassung. Das heißt, ich gebe Ihnen recht. Die Frage der sechs Semester muß man angesichts der familienpolitischen Maßnahmen, die jetzt gesetzt werden, unterschiedlich betrachten. Sie ist nicht nur mehr unter studienorganisatorischen Aspekten zu sehen.

Die Kombinationsfrage schätze ich anders ein. Ich glaube, daß die Kombinationsattraktivität in einem Gesetz gewährleistet sein soll, auch durchaus die Beratung und die organisatorischen Vorkehrungen, um Kombinationen möglich zu machen und sogar zu empfehlen. Aber die Kombinationspflicht als Voraussetzung halte ich für falsch, noch dazu die Kombinationspflicht innerhalb eines begrenzten Studienrichtungspaketes. Wir sollen motivieren zur Kombination, zu fächerübergreifenden Arbeiten, aber sie nicht vorschreiben.

Ich möchte nicht weiter in Details gehen, weil das zu lange dauern würde, aber wir werden ja noch Gelegenheit haben, hier, aber auch außerhalb des Parlaments diese Fragen zu debattieren; wir werden das auch tun müssen.

Herr Abgeordneter Lukesch hat gemeint: für Anatomiekurse flexible Lösungen. – Das sagt sich jetzt so leicht. Ich frage Sie, wie die Reaktion angesichts der generellen Situation der medizinischen Fakultäten hinsichtlich ihrer sympathischen Einbindung in wissenschaftliche Verteilungskonflikte kompatibel gewesen wäre mit Spezialregelungen für Anatomiekurse.


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