Es ist auch – was in der öffentlichen Debatte derzeit nicht beachtet wird – der vorklinische und der klinische Bereich sehr unterschiedlich zu sehen. Dieses heutige Gespräch, das im Ministerium stattgefunden hat, war übrigens vor diesen Beschlußfassungen vereinbart worden. Was diesen sich ständig wiederholenden Vorwurf – nicht jetzt von Ihnen erhoben, aber immer wieder von verschiedenen anderen Seiten – betrifft, man müßte nur zeitgerecht reden: Irgendwann einmal kann man gar nicht mehr so zeitgerecht Gespräche ausmachen, daß nicht nachher gesagt wird, man hätte zeitgerechter reden sollen.
Es sind auch viele der Organisationen, die heute hier genannt wurden, als solche, die zu befragen und anzuhören und miteinzubeziehen sind, selbstverständlich zu einem sehr frühen Zeitpunkt in diese Gespräche eingebunden worden. Ich bekenne mich in dem Zusammenhang dazu, daß wir – ich habe das auch schon in breiter Öffentlichkeit so gesagt – mit der Hochschullehrergewerkschaft zu verhandeln hatten. Daß wir derzeit die Verhandlungen fortsetzen, zu denen andere Organisationen beigezogen sind, stellt sich als sehr positiv und als gut und konstruktiv heraus. Aber das ändert nichts daran, daß es notwendig ist, daß seitens der Hochschullehrergewerkschaft auf sozialpartnerschaftlicher Ebene die Anliegen der Hochschullehrer vertreten werden.
Hinsichtlich der Akzeptanz der Hochschullehrergewerkschaft sei dazugesagt: Würden wir jetzt ein Verhandlungsmandat der Hochschullehrergewerkschaft in Frage stellen, dann wäre das erstens ein Bruch mit den Usancen und mit den Gepflogenheiten, die wir vereinbart haben, und es wäre dann natürlich auslösendes Moment dafür, daß die Hochschullehrergewerkschaft überhaupt nicht mehr mit Recht für Betroffene sprechen kann, wenn sie nicht einmal als Verhandlungspartner Akzeptanz findet. Ich glaube, daß man diese Balance durchaus erhalten kann.
Im übrigen stellt sich praktisch heraus, sowohl bei der ersten Gesprächsrunde als auch heute bei der ersten formelleren Verhandlungsrunde, daß es keinerlei Widerspruch gibt zwischen Argumenten, die von einzelnen Universitätsorganisationen kommen, und den Argumenten, die seitens der Vertreter der Hochschullehrergewerkschaft angeführt wurden und werden. Also es ist auch nicht so, daß hier große Differenzen entstehen. Aber es ist gut, daß diese Gespräche oder Verhandlungen jetzt in einem größeren Rahmen fortgesetzt werden.
Zur Medizin sei auch noch gesagt: Das heutige Gespräch hat ergeben, daß natürlich das reklamierte Manko angesichts der zur Diskussion stehenden Gesetze dann sehr groß ist, wenn man die Übergangsbestimmungen nicht berücksichtigt. Das war ein wesentlicher Punkt des heutigen Gesprächs, daß die Übergangsbestimmungen natürlich sehr wohl zur Quantifizierung des Angebotes heranzuziehen sind, das für das Wintersemester 1996/97 zur Verfügung steht, und darüber hinaus. Also was man schwer tun kann, ist, ein Gesetz zu kritisieren und gleichzeitig Bestimmungen – das haben nicht Sie getan, sondern Vertreter der medizinischen Fakultät –, die in diesem Gesetz enthalten sind, zu negieren, nämlich die Übergangsbestimmungen, also einen guten Teil dessen, was an ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch. ) Na ja, Sie zweifeln; das ist so. (Abg. Dr. Lukesch: Aber muß der Dekan Gruber zu der Ausgrenzungskeule greifen?) Das verstehe ich auch nicht, weil sich aufgrund des einfachen Gesprächs heute innerhalb von eineinhalb Stunden herausgestellt hat, daß ein großer Teil von dem, was hier an Manko behauptet wurde, allein durch Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen schon ausgleichbar ist. Und im übrigen – dazu komme ich dann am Schluß noch kurz – geht es sehr wohl auch um ein Wahrnehmen der Verantwortung. Aber bevor ich zu dem Punkt komme, möchte ich noch kurz einige praktische Bemerkungen hier aufgreifen.
Die Dreifachbelastung: Es ist schon richtig, daß in der Kategorie Universitätsassistenten und Universitätsassistentinnen Steuerzahler, Beamte, also Angehörige des öffentlichen Dienstes, und Universitätsangehörige sind. Jetzt muß man aber fairerweise zu dem Paket, das den öffentlichen Dienst betrifft, feststellen, daß ein großer Teil dessen, was in diesem Paket enthalten ist, Universitätsangehörige nicht betrifft. Wenn Sie den gesamten Bereich der Mehrdienstleistungen hernehmen, der ein nicht unwesentlicher Teil davon ist: Dieser betrifft die Universitätsangehörigen nicht. Ich will das und kann das auch nicht ins Extrem formulieren, weil es natürlich Be