Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 576

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zweite Teil meiner Ausführungen betrifft eine der vielen Änderungen des Weingesetzes. Der Landwirtschaftsminister soll ermächtigt werden, per Verordnung Bundesämter zur Weinuntersuchung und zur Bescheiderlassung betrauen zu können. Anstelle dieser Mini- oder Mikrokorrektur wäre eine gesamte Überarbeitung des Weingesetzes höchst an der Zeit gewesen. Es muß möglichst rasch zu einem umfassenden Bürokratieabbau kommen, die teilweise unsinnigen Mengenbeschränkungen müssen der EU angepaßt werden, die Banderole muß abgeschafft und durch ein freiwilliges Qualitätszeichen, wie es das in vielen EU-Ländern bereits gibt, ersetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Gerade die derzeitige Regelung bewirkt lediglich ein Ausweichen auf Tafelwein, auf Landwein, damit die Leute nicht die Banderole kleben müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bereits bei der Diskussion um die Novelle zum Weingesetz darauf hingewiesen, daß das der Fall sein wird, und die derzeitigen Statistiken über die Mengenverteilung beweisen das eindeutig. Man konterkariert den Weg hin zu mehr Qualität, man geht den verkehrten Weg: Man drängt die Leute zu weniger Qualität beziehungsweise dorthin, daß sie den Wein qualitativ weniger hochwertig deklarieren und als Tafel- und Landwein in Verkehr bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch bei den Regelungen bezüglich des Tankweinexportverbotes bei Qualitäts- und Prädikatsweinen habe ich damals bereits darauf hingewiesen, daß das in der EU nicht halten wird und daß der Europäische Gerichtshof das aufheben wird. – Es wurde aufgehoben, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist es einfach zuwenig, wenn Sie, Herr Landwirtschaftsminister, in einer Anfragebeantwortung schreiben: "Seither besteht ein Stillhalteabkommen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bis zu einer gemeinschaftsweiten Regelung durch die Europäische Kommission oder den Rat. Um der Gefahr einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu entgehen, hat Österreich den Passus der verpflichtenden Flaschenabfüllung per Erlaß als nicht anwendbar erklärt."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einfach stillschweigend nichts zu tun, ist einfach zu wenig. Herr Landwirtschaftsminister! Hier haben Sie Handlungsbedarf, und zwar akuten Handlungsbedarf. Das Weingesetz müßte so rasch wie möglich umfassend überarbeitet und den EU-Gesichtspunkten angepaßt werden (Beifall bei den Freiheitlichen) – zum Wohle unserer Bauern, damit sie in der EU konkurrenzfähig sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es darf auch nicht mehr passieren – das wurde hier bereits angeschnitten –, daß Studien- und Forschungsarbeiten, wenn sie für die Regierung unangenehm sind, einfach nicht veröffentlicht, sondern schubladisiert werden, wie etwa bei der Studie Bacchus 2000 oder derzeit bei einer Studie über die Verteilung der EU-Förderungsmittel, aus der eindeutig hervorgeht, daß die Betriebe in den benachteiligten Gebieten – also die kleinstrukturierten Betriebe – auch bei den Förderungsmitteln benachteiligt sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe daher einen diesbezüglichen Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Salzl und Kollegen betreffend Regierungsvorlage des Strukturanpassungsgesetzes, Artikel 84, Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage des Strukturanpassungsgesetzes 1996, 72 der Beilagen, Artikel 84 lautet:

"Artikel 84

Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten


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