Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 577

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Das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl. Nr. 515/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 524/1995, wird wie folgt geändert:

1. In § 10 Abs. 2 erster Satz entfällt die Wortfolge ,mit Zustimmung des Bundes‘.

2. Artikel 84 dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Mai 1996 in Kraft."

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Es soll dadurch gewährleistet sein, daß den Sachbearbeitern landwirtschaftlicher Bundesanstalten und Bundesämter beziehungsweise den Verfassern derartiger Studien die Veröffentlichung ihrer Arbeit in Eigenregie möglich gemacht wird, wenn der Bund, dem die Erstveröffentlichung zusteht, dieses Recht nicht in Anspruch nimmt. Herr Landwirtschaftsminister! Ich weiß schon, daß Ihnen diese Forderung unangenehm ist. Es steht aber hier das Wohl unserer Landwirtschaft auf dem Spiel, und es wird nicht gefragt, ob Ihnen etwas angenehm oder unangenehm ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden jedenfalls nicht zulassen, daß unsere Landwirtschaft auf dem Altar der EU geopfert wird, sondern wir werden uns dafür einsetzen, vor allem bei den Produktionsmitteln, daß unsere Landwirtschaft in der EU unter gleichen Wettbewerbsbedingungen bestehen kann! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Abgeordneten Dr. Salzl vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, und ich beziehe ihn in die Verhandlungen mit ein.

Zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte, Sie haben das Wort.

12.30

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mut machen statt miesmachen – dieses Motto möchte ich vorwiegend an die Damen und Herren der Freiheitlichen richten. Mut machen statt mies machen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Ing. Meischberger. )

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation der österreichischen Landwirtschaft ist durch schwierige Anpassungsprozesse an das System der Europäischen Union geprägt. Wir haben in Österreich rund 267 000 landwirtschaftliche Betriebe, und 71 Prozent dieser Betriebe haben eine Größenordnung bis 20 Hektar, also eine kleinbäuerliche bis mittelbäuerliche Struktur. Wenn man die Rinderbestände von der Betriebsgrößenstruktur her betrachtet, stellt man fest, in Österreich haben 2,4 Prozent der Betriebe Bestände ab 100 Stück, während es im Durchschnitt der Europäischen Union 43 Prozent und in Großbritannien 70 Prozent sind. Bezüglich der Schweinebestände von der Betriebsgrößenstruktur her hat Österreich rund 11 Prozent, deren Anteil an Schweinen über 400 Stück liegt, in der Europäischen Union sind es rund 70 Prozent und in Irland 94 Prozent.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Oberflächlich betrachtet müßte man meinen, daß die österreichische Landwirtschaft gegenüber den europäischen Ländern einen Wettbewerbsnachteil beziehungsweise keine Zukunftschancen hat. Andererseits zeigt aber die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik vom Jahr 1992 der Europäischen Union, daß Massenproduktion und Massentierhaltung keine Lösung für die Zukunft sind – daher der Weg der EU von der Produktionsstützung zur flächenbezogenen Ausgleichszahlung. Das ist also eine Lenkungsmaßnahme mit dem Erfolg, daß es heute in Europa keinen Getreideberg und keinen Milchsee gibt. Das zeigt aber auch, daß wir mit unserer Agrarpolitik und mit unserem Minister Molterer auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bekennen uns zur flächendeckenden Landwirtschaft. Die Zahl unserer biologischen Betriebe in Österreich macht die Hälfte der gesamten landwirtschaftlichen Betriebe der Europäischen Union aus. Wir brauchen aber auch, meine sehr


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