Die Anlage IV – Fahrzeugplan für das Jahr 1997 wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dkfm. Mag. Mühlbachler und Ing. Gartlehner mehrstimmig angenommen.
Die Anlage V – Plan für Datenverarbeitungsanlagen für das Jahr 1997 wurde vom Ausschuß in der Fassung der Regierungsvorlage mehrstimmig beschlossen.
Der Budgetausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1997 in der Fassung der angeschlossenen Abänderungen sowie dessen
Anlage I – Bundesvoranschlag in der Fassung der angeschlossenen Abänderungen zu den Kapiteln
02: Bundesgesetzgebung, 06: Rechnungshof, 14: Wissenschaft und Forschung, 17: Gesundheit und Konsumentenschutz, 18: Umwelt, 19: Jugend und Familie, 50: Finanzverwaltung, 51: Kassenverwaltung, 53: Finanzausgleich, 54: Bundesvermögen, 55: Pensionen (Hoheitsverwaltung), 63: Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr, 65: Öffentliche Wirtschaft und Verkehr, 75: Alkohol (Monopol),
Anlage Ia bis Ic – Gesamtübersichten unter Berücksichtigung der sich aus den obigen Änderungen ergebenden Abänderungen,
Anlage II – Konjunkturausgleich-Voranschlag samt dessen summarischer Aufgliederung in der Anlage IIa,
Anlage III – Stellenplan in der Fassung der angeschlossenen Abänderungen,
Anlage IV – Fahrzeugplan in der Fassung der angeschlossenen Abänderungen und
Anlage V – Plan für Datenverarbeitungsanlagen
(71 und Zu 71 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte fortzusetzen.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Abgeordneten Fink für die Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuß über die beiden Bundesfinanzgesetze 1996 und 1997.
General- und Spezialdebatte werden unter einem abgeführt.
In der Präsidialkonferenz ist Einvernehmen darüber erzielt worden, folgende Gliederung der Debatte vorzunehmen. Wir haben zu debattieren
den Teil Oberste Organe sowie BKA/Frauenangelegenheiten,
den Teil Landesverteidigung,
den Teil Äußeres,
den Teil Wirtschaftliche Angelegenheiten,
den Teil Unterricht und Kunst,
den Teil Gesundheit und
einen weiteren Teil, der die sonstigen Kapitel der Bundesvoranschläge, den Text der Bundesfinanzgesetze, die Stellenpläne, Fahrzeugpläne und Pläne für Datenverarbeitungsanlagen enthält.