Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 23

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Die Abstimmungen über die Entwürfe der beiden Bundesfinanzgesetze 1996 und 1997 sind nach dieser Gliederung für Freitag, den 26. April in Aussicht genommen.

Oberste Organe

Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei

Kapitel 02: Bundesgesetzgebung

Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof

Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof

Kapitel 05: Volksanwaltschaft

Kapitel 06: Rechnungshof

Bundeskanzleramt/Frauenangelegenheiten

Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun als erstes zur Verhandlung des Teils Oberste Organe sowie Bundeskanzleramt/Frauenangelegenheiten.

Die Redezeiten sind bekannt. Ich wiederhole sie noch einmal: 165 Minuten SPÖ, 154 Minuten ÖVP, 143 Minuten Freiheitliche und je 99 Minuten Liberales Forum und Grüne.

Als erster Kontraredner hat sich Herr Abgeordneter Dr. Haider zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

11.18

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das Kapitel Oberste Organe betrifft nicht nur die Budgetpolitik im engeren Sinne, sondern gibt uns auch Gelegenheit, über die Frage der Staatsverfassung, den Zustand unserer obersten Organe, nicht nur, was den Verwaltungsbereich betrifft, sondern auch, was die Rechtsschutzorgane anlangt, etwa die Höchstgerichte, den Verfassungs-, den Verwaltungsgerichtshof oder direkte Bürgerschutzorgane wie die Volksanwaltschaft oder den Rechnungshof, einige Gedanken anzustellen.

Ich tue dies deshalb, weil ich glaube, daß gerade die letzte Debatte in den Ausschüssen um das Zustandekommen des nunmehr zur Beschlußfassung anstehenden Budgets bei vielen Bürgern auch in der Öffentlichkeit eine gewisse Nachdenklichkeit gefördert hat und selbstverständlich auch in den Reihen der Regierungsabgeordneten ein Unbehagen hervorgerufen wurde durch die Art und Weise, wie letztlich mit der Verfassung dieses Landes umgegangen wird.

Diese Nachdenklichkeit wurde noch dadurch gefördert – woran die Opposition Kritik übt –, daß es nicht nur ein Schnellsiedeverfahren bei wichtigen budgetären Entscheidungen gibt, sondern daß man vor allem mit Verfassungsbestimmungen, die mehr oder weniger willkürlich gewählt worden sind, versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen und damit das Konzept des Rechtsschutzes einfach zu durchbrechen.

Darüber hinaus ist dadurch – wie es eine Landesregierung in ihrer Begutachtung feststellt – ein derartiges Durcheinander in der Gesetzgebung verursacht worden, daß man im Zusammenhang mit diesem Budgetkonsolidierungskonvolut, wie es die Kärntner Landesregierung und der Verfassungsdienst bezeichnen, nur mehr von einer Verwahrlosung der österreichischen Gesetzeskultur, der ein neuer Glanzpunkt im negativen Sinne aufgesetzt worden ist, sprechen kann.

Meine Damen und Herren! Es sollte uns als Angehörige einer gesetzgebenden Körperschaft nachdenklich stimmen, daß wir Parlamentarier nicht nur die Kritik einstecken müssen, daß ein


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