eines Defizits an rechtsstaatlicher und demokratischer Gesinnung, wie hier mit den Institutionen umgegangen wird.
Ich bin froh, daß der Herr Bundeskanzler uns heute seine Aufmerksamkeit schenkt, denn es geht auch um Fragen des Vollzuges der Gesetze.
Herr Bundeskanzler! In der Ausländergesetzgebung ist es heute so, daß Tausende Asylverfahren in jedem Fall vor dem Höchstgericht enden, weil es in Österreich die Möglichkeit gibt, daß ein Ausländer, der um Asyl ansucht oder der mit einem Aufenthaltsverbot belegt wird, weil er eine Straftat begangen hat, trotzdem den Weg zum Verwaltungsgerichtshof antreten kann. Bevor aber der Verwaltungsgerichtshof nicht entschieden hat, darf er nicht abgeschoben werden. Das heißt, notorische Rechtsbrecher, schwere Jungs, möchte ich sagen, die sich in Österreich befinden – wir haben viele Fälle gesammelt –, sich illegal in Österreich aufhaltende Ausländer, die Straftaten wie Raubüberfälle, Einbrüche, Gewalttaten begehen, die mehrfach vorbestraft sind, die oft ein Sündenregister haben, das mehrere Seiten im Polizeicomputer umfaßt, diese Leute gehen in jedem Fall zum Verwaltungsgerichtshof und sagen: Wenn wir abgeschoben werden sollen, dann gehen wir zum Verwaltungsgerichtshof ... (Abg. Öllinger: Woher wissen Sie, was im Polizeicomputer ist?) Sie interessiert natürlich, woher wir die Informationen haben, aber nicht, wie wir die Österreicher schützen. Das ist die typische Gesinnung, die Sie an den Tag legen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Diese Leute gehen also, wenn ein Aufenthaltsverbot verfügt wird, zum Höchstgericht. Herr Bundeskanzler! Jetzt wissen wir, daß der Verwaltungsgerichtshof aufgrund seiner schlechten Ausstattung – vor zehn Jahren hatte er 3 000 Fälle zu erledigen, jetzt sind es 11 000 Fälle, pro Monat steigt die Zahl der Fälle um 250 bis 300 – hoffnungslos überfordert ist. Der Verwaltungsgerichtshofpräsident sagt heute, die Erledigung eines Asylverfahrens oder der Frage des Einspruches gegen einen Abschiebebescheid dauert im Schnitt 60 Monate. Das sind fünf Jahre! Und da schließt sich der Kreis zur Integrationspolitik des Herrn Einem, der vorsieht, daß nach fünf Jahren jeder eine Daueraufenthaltsbewilligung bekommt. Man muß nur lange genug beim Höchstgericht auf einen Entscheid warten können, dann gibt es eine Daueraufenthaltsbewilligung. Die Verbrecher, die Straftäter, die kein Recht haben, hier in Österreich zu sein – und davon gibt es Tausende Fälle –, haben wir hier im Lande sitzen und können sie nicht mehr abschieben. Aber den Österreichern verwehrt man den Rechtsschutz dort, wo er ihnen eigentlich eingeräumt werden sollte. Das, meine Damen und Herren, ist heute ein echtes rechtsstaatliches Problem, mit dem Sie sich, Herr Bundeskanzler, vielleicht auch einmal beschäftigen sollten, denn es hängt letztlich auch von den Entscheidungen dieser Regierung ab, in welchem Umfang Höchstgerichte funktionieren können oder nicht!
Es gibt aber noch eine zweite Frage, die mich interessiert. Herr Bundeskanzler! Sie sind zuständig für den Bereich der Medien. Wir Freiheitliche sind vor drei Jahren zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg gegangen, um gegen das ORF-Monopol Klage zu erheben. Es ist bezeichnend, daß österreichische Bürger zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gehen müssen, um ein Monopol zu Fall zu bringen, das es in dieser Art nirgendwo in der Welt mehr gibt. Sogar Albanien hat schon liberalisiert, nur in Österreich gibt es noch immer ein Medienmonopol, etwas, was auch die Richter in Straßburg zum Kopfschütteln gebracht hat.
Der österreichische Vertreter des Bundeskanzlers tritt dort auf und sagt: Wir müssen dieses Rundfunkmonopol aufrechterhalten – nachzulesen in seiner Stellungnahme –, weil wir die Österreicher vor der Manipulation der Medien schützen müssen. Daher wollen wir lieber einen Regierungsrundfunk haben, wo wir selbst bestimmen können, was den Leuten an Information, an gefilterter Wahrheit mitgeteilt wird. – Das ist die Argumentation! (Bundeskanzler Dr. Vranitzky: Aber das ist ja vor Jahren gewesen!) Ja, das ist vor Jahren gewesen, und genau das mahne ich jetzt ein, Herr Bundeskanzler.
Die Regierung, nicht der ORF, wurde verurteilt, das Monopol aufzuheben. Sie haben es bis zum heutigen Tag nicht geschafft, eine Privatisierung im Rundfunkgesetz zu ermöglichen – auch das ist verfassungswidrig! –, und Sie haben es bis zum heutigen Tag nicht geschafft, dieses ORF-Monopol formal und der Verfassung gemäß in Österreich aufzuheben und die Meinungsfreiheit,