Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 59

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schon anberaumt –, vereinbart, daß das große und wichtige Thema Lehrlingsausbildung, Facharbeiterausbildung parallel zu neuen Überlegungen und neuen Wegen in der Liberalisierung der Gewerbeordnung auf Regierungsebene und Sozialpartnerebene vorbereitet wird. Diesbezügliche Bearbeitungstermine sind schon festgesetzt worden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Es wird zurzeit ein wichtiges, großes, neues österreichisches Modell der Arbeitszeitregelung verhandelt – und ich hoffe endverhandelt, und zwar in der Bauwirtschaft und im Baugewerbe ein Modell der Jahresarbeitszeit, welches dazu dienen soll, die Arbeit in der Bauwirtschaft über das Jahr besser zu verteilen, welches aber auch dazu dienen soll, die Budgets des Arbeitsmarktservices zu entlasten, und welches dazu dienen soll, die Kapazitäten unserer Bauwirtschaft gleichmäßiger aufzuteilen, als das bisher der Fall ist.

Ich füge hinzu, meine Damen und Herren, daß es dazu wichtiger sozialpartnerschaftlicher Beiträge bedarf, und zwar auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite, denn wir können neue und künftige Arbeitszeitmodelle nicht bloß so verstehen, daß die Arbeitnehmer auf Überstundenzuschläge und auf Einkommensteile verzichten und die Arbeitgeber einfach ihre Erträge aus ihrem Geschäft zurückschrauben, nur um dem Motto, das heute modern ist, gerecht zu werden, nämlich durch Zurückschrauben der Einkommen Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wenn wir das tun, dann würden wir in Wirklichkeit einer Abwertungsspirale unseres Lebensstandards das Wort reden, und wir könnten niemals einen Wettlauf mit lateinamerikanischen, südostasiatischen oder ostasiatischen Konkurrenten gewinnen, allerdings – ich sage das sehr bewußt – auf der Arbeitgeber- wie auf der Arbeitnehmerseite.

Die Voraussetzungen dafür sind nicht schlecht, denn wir müssen nicht nur die zurückgenommenen Prognosen in den Wirtschaftsberichten lesen, sondern auch den Umstand berücksichtigen, daß wir zurzeit eine historisch geringe Teuerungsrate in Österreich haben, daß wir zurzeit ein sehr niedriges Zinsniveau für Investitionen haben, daß wir zurzeit aufgrund vieler Programme, die in der Wirtschaft auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zur Kostenreduzierung vereinbart werden, zusätzliche Wettbewerbsfähigkeit einbringen.

Es ist an dieser Stelle auch darauf hinzuweisen, daß sich – oft unbeachtet von einer breiteren Öffentlichkeit – Firmeninhaber, Arbeitgeber und Betriebsräte darauf geeinigt haben, wenn vorübergehend der Geschäftsgang, die Geschäftstätigkeit nicht so zufriedenstellend verläuft, wie das früher der Fall war, bei den eigenen Kosten – Personalkosten und anderen – zurückzustecken. Die österreichische Wirtschaft – sowohl auf der Arbeitgeber- als auf der Arbeitnehmerseite – ist sich sehr wohl dessen bewußt, welche Aufgabe sie vor sich hat; und – ich sage es noch einmal – das ist keine Angelegenheit, die Schlagzeilen füllt, aber hier haben wir bald ein sehr gutes, pragmatisches, praktisches Modell der Arbeitssicherung für die Zukunft. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Uns bewegt in diesen Tagen und in diesen Wochen – ich habe dafür sehr viel Verständnis angesichts dieser schwierigen politischen Arbeit, die wir zu bewältigen haben, auch angesichts des Zeitdrucks, unter dem diese Arbeit steht – das Verhältnis der Bundesregierung zum Hohen Haus, also das Prinzip der Gewaltentrennung. Das Prinzip der Gewaltentrennung, wie es heute am Rednerpult schon gesagt wurde, ist ein Instrument gegen den Machtmißbrauch.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen namens der Bundesregierung sagen, daß wir uns im Zeichen einer auch weiterhin gedeihlichen und guten Zusammenarbeit mit dem Hohen Haus dieser Thematik und Problematik bewußt sind. Ich muß aber im Namen der Arbeit, die wir zu erledigen haben, bei Ihnen um Verständnis dafür werben, daß wir diese Vorgangsweise einschlagen mußten – nicht nur, weil wir an sich unter Zeitdruck stehen, und zwar unter einem Zeitdruck, den uns teilweise auch die Bundesverfassung vorschreibt, sondern auch, weil es um die Plausibilität der Maßnahmen geht – die Plausibilität gewinnt nicht durch zeitliches Hinausschieben –, weil es um die Zügigkeit der Umsetzung geht, und weil das, was wir hier finanzpolitisch und strukturpolitisch entscheiden, auch Auswirkungen auf externe Systeme und wieder


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