Rückwirkungen auf uns hat – das heißt Auswirkungen auf die Devisenmärkte, Auswirkungen auf das Wirtschaftsklima und Auswirkungen auf das Investitionsklima.
Wir haben gerade in all diesen Bereichen positive Zensuren erreicht, und zwar sowohl für das Erstellen des Pakets als auch für die Umsetzung des Pakets. Aber, meine Damen und Herren, da heute schon Abgeordnete gemeint haben und das auch früher schon zum Ausdruck gebracht haben, daß es eben nicht darum gehe, in wenigen Tagen große Aktenberge durchzuarbeiten, sondern daß es auch um prinzipielle Fragen gehe: Sie haben mich auf Ihrer Seite, diese prinzipiellen Fragen mit Ihnen zu diskutieren und für künftige Fälle auch zu anderen Methoden zu schreiten. Ich bitte nur, auch zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung zu dieser Vorgangsweise auch keine plausiblen und keine tauglichen Alternativen hatte.
Das heißt, es ist schon richtig, wenn hier die Frage angesprochen wurde: Wie geht es mit unserer Demokratie in der Zukunft weiter? Wie gehen wir um mit der politischen Kultur, wie gehen wir miteinander um als Ausdruck der politischen Kultur? Erlauben Sie mir, nur einige wenige Anmerkungen dazu zu machen. Wir werden sicherlich gerade auf diesem Gebiet auch in den nächsten Wochen und Monaten sehr stark geprüft und herausgefordert werden. Es sind sich so ziemlich alle einig darüber, daß es bei den verschiedenen Bewilligungsverfahren, bei behördlichen Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren oder bei Verfahren des Zugangs zum Selbständigwerden, zur Firmengründung, zur Unternehmensgründung zahlreiche Zugangsbeschränkungen gibt, und zwar sind diese Zugangsbeschränkungen sowohl bundes- als auch landes- beziehungsweise gemeindebehördlich gegeben; desgleichen gibt es auch auf Kammerebene bestimmte Zugangsbeschränkungen.
Es wird nicht genügen, meine Damen und Herren, hier eine politische Entscheidung zu fällen und zu sagen, so wird es dann sein, denn alle diese Verfahren beruhen auf gesetzlichen Vorschriften. Das heißt, daß wir uns in die gesetzlichen Vorschriften hineinbegeben müssen, um für die Investoren, für die Firmengründer, für die jungen Leute, die sich selbständig machen wollen et cetera, erleichterte Bedingungen zu schaffen. Und wir werden in diesem dreistufigen Aufbau dann natürlich sehr rasch an einem Punkt anlangen, wo wir abgleichen müssen, welche Rechtsgüter durch die Vereinfachung gestärkt und welche Rechtsgüter und ob Rechtsgüter durch die Vereinfachung allenfalls geschwächt oder beseitigt werden. – Zutiefst politische Auseinandersetzungen also, die wir zu führen haben werden.
Ich sage aber gleichzeitig – auch pro Bundesregierung und pro Regierungsfraktionen –, daß, meine Damen und Herren, etwa unsere Regelungen in EU-Angelegenheiten und die Möglichkeiten und die Potentiale etwa des Hauptausschusses des Nationalrates in der fortgeschrittenen Art mit keinem einzigen EU-Land zu vergleichen sind. Anders ausgedrückt: Die Parlamente sind in keinem anderen der 14 EU-Länder so nahe an der Bundesregierung, an den Entscheidungen dran und auch an den Handlungsspielräumen, die unsere Minister bei wichtigen Verhandlungen im Rahmen der Europäischen Union führen. Ich bitte, uns das nicht als Gegenrechnung, aber doch auch zugute zu halten.
Ich nenne noch ein anderes Beispiel: Wir sind zurzeit angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch angesichts anderer Begebenheiten mit sehr vielen Klagen – wahrscheinlich berechtigten Klagen – über Unzulänglichkeiten im österreichischen Insolvenzrecht konfrontiert. Das heißt mit anderen Worten: Wir haben zurzeit ein Insolvenzrecht, welches – etwas vereinfacht formuliert – die Weiterführung von in Schwierigkeiten geratenen Unternehmungen erschwert. Die Anmelde- und Voranmeldefristen, innerhalb derer Sanierungsprogramme verabschiedet werden können, werden als zu kurz erachtet; die Vorrechte der Gläubiger werden kritisch hinterfragt und so weiter.
Wir haben uns daher vorgenommen – der Herr Justizminister arbeitet schon sehr konkret an diesem Vorhaben –, das österreichische Insolvenzrecht zu novellieren. Nun sind aber die Expertenmeinungen, in welche Richtung das novelliert werden soll, sehr, sehr unterschiedlich, sehr, sehr divergent. Wir haben heute eine Aussprache darüber gehabt, und der Herr Justizminister vertritt die Auffassung – und ich meine, daß er damit recht hat –, daß vor dem Herbst, vor dem Spätherbst dieses Jahres die Begutachtung über die Novellierung des Insolvenzrechtes