Belgien, in Spanien, in Dänemark, in Griechenland, in Italien, in Norwegen, in Finnland und in Schweden. Also so schlecht ist die da von uns vertretene Linie wohl nicht.
Meine Damen und Herren! Wir hatten uns auch der Frage der Versicherungspflicht für Werkverträge im Medienbereich zu widmen. Es wurde hier kritisch vermerkt, daß wir einem sogenannten Zeitungszaren – ich glaube, das war das Wort – Unterstützung angedeihen ließen. Es ist der Zeitungsherausgeberverband, also alle, an mich herangetreten, unter anderem die Vertriebsmitarbeiter von Tages- und Wochenzeitungen, die auf der Basis von Werkverträgen beschäftigt werden, von der Sozialversicherungspflicht auszunehmen. Und mit dem Beschluß, den das Hohe Haus vorige Woche gefaßt hat, ist diesem Wunsch Rechnung getragen worden. Wir leisten damit eine Unterstützung für alle Tageszeitungen und alle Wochenzeitungen, die man am Kiosk kaufen kann. Wenn man sich zur Vielfalt der Meinung in den Printmedien bekennt, dann wird man sich auch dazu bekennen können. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Ich komme nun zum Erkenntnis, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall des Informationsvereins Lentia. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im November 1993 ausgesprochen, daß das Sendemonopol des ORF als stärkster Eingriff in die gemäß Artikel 10 der Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit konventionswidrig sei.
In der Zwischenzeit ist das Regionalradiogesetz von diesem Hohen Haus erlassen und in Kraft gesetzt worden. Wie Sie wissen, sind auch schon zwei private Programmveranstalter in den Bundesländern Steiermark und Salzburg auf Sendung gegangen, und es sind deshalb nicht mehr, weil der Verfassungsgerichtshof § 2 des Regionalradiogesetzes und acht Sendelizenzen aufgehoben hat. Damit kann man jedenfalls im Bereich des Hörfunks davon ausgehen, daß ein konventionskonformer Zustand hergestellt wird. Die Reparatur ist ja bereits in Vorbereitung.
Im Bereich des Fernsehens wird an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet, und die beiden Regierungsparteien haben vereinbart, diese Neuregelung heuer dem Hohen Haus zur Beschlußfassung vorzulegen.
Herr Abgeordneter Meischberger hat hier in beredten Worten beklagt, daß er zuwenig Information über diese ganze Materie der künftigen Gestaltung des Medienwesens habe. Ich kann nach seiner Wortmeldung hier nur sagen. Er hat nicht nur zuwenig Information, er kann überhaupt keine haben, denn dieses Feuerwerk an Unsinn, welches hier abgebrannt wurde, ist wirklich bemerkenswert. (Abg. Scheibner: Das ist Polemik von der Regierungsbank!) Vielleicht können wir darüber diskutieren, nachdem Sie das, was Sie hier vorgetragen haben, vielleicht einmal alphabetisch reihen, damit man einmal weiß, wovon Sie hier gesprochen haben; von RTL, Bank Austria und vielem anderen mehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Im übrigen ist heute von Herrn Dr. Haider hier wieder einmal die Spitze der Absurditäten erreicht worden, indem er von ununterbrochenen Einflußnahmen meinerseits auf den ORF gesprochen hat, wahrscheinlich nach dem Motto: Irgend etwas wird schon hängenbleiben. Wenn Sie gemeint haben, daß bei einer gewissen "Pressestunde" dieser oder jener Journalist dabei war oder nicht dabei war, so stelle ich einmal fest, daß es jedem – Ihnen und mir und jedem anderen – offensteht, an einer "Pressestunde" teilzunehmen oder nicht teilzunehmen. Der ORF ist keine gerichtliche oder polizeiliche Institution, die einen Politiker zur "Pressestunde" vorladen oder zitieren kann. (Abg. Dr. Haider: Die suchen es sich aus!)
Außerdem ist es bemerkenswert, daß Sie Ihre Einstellung zum ORF, dessen Anwalt ich nicht bin, so drehen und wenden, wie Sie es gerade brauchen. (Abg. Dr. Haider: Wieso?) Einmal verteidigen Sie seine Stellung – in dem Angriff auf mich haben Sie gesagt, der arme ORF werde von dem bösen Vranitzky drangsaliert (Abg. Dr. Haider: Das stimmt ja auch!) –, auf der anderen Seite aber wollen Sie ihn am liebsten, so wie er ist, abschaffen. (Abg. Dr. Haider: Das Monopol des ORF! Das müssen Sie verstehen!) Und die rührendste Lächerlichkeit ist Ihnen heute passiert mit Ihrem weinerlichen Lamento über den "Kaisermühlen Blues". Das ist doch so etwas von lächerlich! Nächstes Mal werden Sie Hofmannsthal vorwerfen, daß beim Jedermann der