Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 115

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Ich möchte zum Abschluß eines sagen, meine Damen und Herren, vor allem von den Freiheitlichen: Ich habe heute zum ersten Mal die Strafanzeige, die von der Gendarmerie Niederösterreich, von der kriminalpolizeilichen Abteilung des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich, gegen die potentiellen Straftäter gemacht wurde, durchstudiert. (Abg. Scheibner: Woher haben Sie das? – Abg. Dr. Partik-Pablé: Woher haben Sie die Anzeige?) Ich muß Ihnen sagen, da sind Sachen drinnen enthalten, da sind Behauptungen, die Sie im Verlauf dieser letzten Monate immer wieder an die Öffentlichkeit getragen haben, enthalten, die in keiner Weise einer Erörterung, einer ernsthaften Erörterung standhalten können. Und Sie wissen das, Frau Abgeordnete Partik-Pablé. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Woher haben Sie die Anzeige?)

Sie wissen das, denn zum Beispiel hat das Oberlandesgericht Wien bezüglich der Anzeige, die sich auf die Auseinandersetzung zwischen Haider und Jasmin Randall stützt – es geht um die Auseinandersetzung, wo das Oberlandesgericht dann aufgetragen hat, daß Herr Haider bestimmte Behauptungen nicht mehr verbreiten darf –, bezüglich der Anzeige des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich festgestellt: "Die Anzeige kann jedoch nicht den Schatten eines Beweises für diese Verdächtigung anführen, sodaß sie als Beweis für die Richtigkeit der Behauptung des Beklagten ungeeignet ist." (Abg. Dr. Ofner: Des Beklagten! Das kann keine Anzeige sein!)

Das stellt das Oberlandesgericht zu dieser Auseinandersetzung zwischen Frau Randall und Herrn Haider fest. Das stellt das Oberlandesgericht fest über eine Strafanzeige, die vom Landesgendarmeriekommando Niederösterreich gemacht wurde, die die Grundlage für alle Ihre öffentlichen Erörterungen ist, die aber offensichtlich ungeeignet ist, tatsächlich Sachbeweise zu liefern. Im Gegenteil! Wenn das Oberlandesgericht feststellt, hier werden in der Anzeige ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz!

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): ... hier werden keine Sachbeweise geliefert, dann drängt sich die Notwendigkeit auf, in die Auseinandersetzung über diese Debatte um den Fall Ebergassing auch die Sicherheitsbehörden beziehungsweise deren schlampige Ermittlung miteinzubeziehen. (Beifall bei den Grünen.)

18.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé gemeldet. Bitte um Wiedergabe des zu berichtigenden Sachverhalts und die Gegendarstellung.

18.39

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Ich berichtige die Behauptung des Abgeordneten Öllinger, ich hätte noch in der Nacht des Attentates die Namen der Täter genannt. Richtig ist vielmehr, daß ich am 20. April 1995 gegen Mittag, nachdem vom Herrn Innenminister im Innenausschuß der Sachverhalt, soweit er ihm bekannt war, dargelegt worden ist, in meiner Presseaussendung die Namen Konicek und Thaler genannt habe, nachdem ich sie vorher in einer Zeitung gelesen habe.

Das heißt also – Herr Abgeordneter Öllinger, vermischen Sie bitte nicht Fakten und Fiktion! –, ich habe in keiner Weise auf irgendeine unkorrekte Art und Weise die Namen erhalten, sondern aus den Zeitungen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Er hat das Wort.

18.40

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe es ja relativ einfach: Zwei meiner Vorredner, die Kollegen Gaál und Leikam, haben mir ja das Podest errichtet für meine heutigen Ausführungen. Sie haben darauf hingewiesen, daß ich in Sachen Kurden und deren Organisationen im Fernsehen vor gar nicht allzulanger Zeit eine relativ zurückhaltende Position eingenommen habe.


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