der entsprechenden Zahl vertreten sind. Es gibt Länder in Europa, in denen das etwas Selbstverständliches ist; bei uns hingegen ist das etwas Exotisches. Reden wir also darüber!
Wir haben einen Gesetzesantrag dazu eingebracht. Reden wir also über Gesetzesinitiativen, über Frauenförderungspläne, durch die Frauen im politischen, im öffentlichen Leben unterstützt werden sollen, um dahin zu kommen, wo Männer schon lange sind, nämlich auf der Karriereleiter beziehungsweise in politischen Vertretungskörpern. Ich bin überzeugt davon, daß dann hier manches anders ausschauen würde. (Abg. Schaffenrath: Schauen Sie sich den Frauenanteil an den Schulen an! Der Frauenanteil bei den Lehrerinnen: Was hat sich dadurch an den Schulen zum Besseren gewendet? Die Anwesenheit von Frauen ...)
Die Anwesenheit von Frauen ist noch keine Garantie, aber sie ist eine gute Voraussetzung dafür, daß sich etwas ändert. Das sage ich Ihnen schon. Ich bin überzeugt davon, daß sich auch in den Schulen sehr viel geändert hat gegenüber einer Zeit vor 30, 40 oder 50 Jahren, als überwiegend Männer die Lehrpersonen waren. Es wird ja Untersuchungen geben, die das aufzeigen. Ich verstehe nicht, warum sich da herinnen irgendeine Frau dagegen wehren würde, diese Voraussetzungen zu schaffen.
Zur Gleichbehandlung. Ich meine, es ist dringend notwendig, die vielzitierte, vielgenannte Verfassungsänderung endlich durchzuführen. Es gibt einen Vorschlag, einen Antrag der Grünen dazu. Es gab in der letzten Gesetzgebungsperiode einen Vorschlag der Ministerin dazu. Das gehört aufgegriffen, das gehört meiner Meinung nach in dieser Gesetzgebungsperiode erledigt.
Ebenso müssen Frauenförderungspläne im öffentlichen Dienst evaluiert und verbessert werden. Wir haben eine derartige Anfragenserie gestartet. Es haben sich Mängel vor allem darin gezeigt, daß es keine einheitlichen Leitlinien und Mindeststandards für die Frauenförderungspläne gibt, sie daher sehr unterschiedlich ausfallen und auch der Erfolg in den einzelnen Ministerien sehr, sehr unterschiedlich ist.
Es wären unserer Meinung nach überhaupt umfassende Frauenförderungspläne in allen Bereichen beziehungsweise ein Gebot zur Unterstützung von Frauen im weitesten Sinne notwendig. Es gibt genug Beispiele, nicht nur aus den nordischen Ländern, sondern etwa auch aus den Niederlanden oder Belgien, wie solche Frauenförderungspläne ausschauen können, mit einer entsprechenden Erfolgsbilanz betreffend die Situation von Frauen in Führungspositionen und im politischen Leben.
Die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwälte halte ich für ein vordringliches Anliegen. Wir haben im Budgetausschuß hören müssen, daß zwar die Gesetzesnovelle dazu akkordiert und abgesprochen ist, daß es aber keine finanziellen Mittel und keine Planstellen gibt, daß allerdings die Hoffnung oder die Möglichkeit – ich weiß nicht, wie ich das sonst ausdrücken soll – besteht, daß innerhalb der nächsten ein, zwei Jahre in einem beziehungsweise maximal in zwei Bundesländern, je nach Bedarf, solche Stellen eingerichtet werden.
Ich halte diese Antwort für völlig unbefriedigend, und nicht nur aufgrund dieser geringen Zahl. Diese Regionalisierung ist ein altes und dringendes Anliegen. Es gibt bereits konkrete Berechnungen, wieviel eine solche Regionalisierung kosten würde. Am meisten hat mich jedoch bei dieser Debatte im Ausschuß die Formulierung "je nach Bedarf" gestört. Denn was heißt "Bedarf"? Die Berichte der Gleichbehandlungsanwältin zeigen ganz klar, daß der Bedarf erst wesentlich gestiegen ist, nachdem die Anwältin da war und ihre Tätigkeit mehr als ein Jahr lang ausgeübt hat. Erst dann spricht es sich sozusagen herum, daß es eine Stelle gibt, an die man sich wenden und Rat holen, über die man Erkundigungen einholen oder auch Verfahren einleiten kann. Erst danach kann meiner Meinung nach der entsprechende Bedarf festgestellt werden.
Ich versuche, meine Ausführungen zu straffen. Aber es gibt noch sozusagen eine ganze Latte von Anliegen und notwendigen Änderungen im Rahmen dieses Gleichbehandlungsgesetzes, die zum Teil auch im Gleichbehandlungsbericht aufgezählt werden und aus der letzten Gesetzgebungsperiode bereits bekannt sind.