sehen und zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, miteinander den richtigen Weg zu gehen. Wir wollen die Ausarbeitung eines Controllingsystems zur wirtschaftlichen Führung des Bundesheeres. Das war immer wieder eine unserer Forderungen. Es sollen auch eine Ermittlung des Kampfwertes für sämtliche Waffensysteme und Truppenkörper und eine Kostennutzenanalyse für das gesamte Bundesheer vorgenommen werden. Bis jetzt, Herr Bundesminister, ist jedoch nichts geschehen, und jetzt ernten Sie die "Früchte"! Sie tragen vollinhaltlich die Verantwortung!
Daher würde ich meinen, meine Damen und Herren, daß wir einen klaren politischen Konsens brauchen, so wie es ihn in den achtziger Jahren gegeben hat, als es darum ging, den Landesverteidigungsplan zu erarbeiten; in der Folge gab es dann auch eine gemeinsame Beschlußfassung.
Ich glaube, nur so wird es möglich sein, die "Heeresgliederung Neu" in Richtung einer höheren Verfügungsbereitschaft weiterzuentwickeln. Die Ausrüstung und Bewaffnung des Bundesheeres mit den vorhandenen Budgetmitteln ist sehr wohl möglich, wenn wir sie sinnvoll einsetzen, modernisieren und auch eine zeitgemäße Ausbildung garantieren. Daher glaube ich, Herr Bundesminister, daß wir diesen Weg gemeinsam gehen sollten.
Die internationalen Aufgaben sind für Österreich sehr klar geregelt: Friedenserhaltung, humanitäre Maßnahmen, internationale Katastrophenhilfe. Ich halte die Teilnahme an der NATO-"Partnerschaft für den Frieden" für ein nützliches Instrument der sicherheitspolitischen Kooperation. Aber eines muß denjenigen, die immer wieder auf eine Mitgliedschaft Österreichs bei einem Militärbündnis drängen, klar und deutlich gesagt werden: Gemeinsame Missionen mit der NATO müssen unter dem Mandat der Vereinten Nationen oder der OSZE stehen. Die Teilnahme an der NATO-"Partnerschaft für den Frieden" darf unserer Ansicht nach kein Freibrief für eine schleichende NATO-Mitgliedschaft sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Daher halte ich es für ganz besonders wichtig, daß das individuelle Arbeitsprogramm zwischen NATO und Österreich, insbesondere was seine Durchführung betrifft, eine ganz besonders sorgfältige Handhabung festlegt, was die Vorbereitungsmaßnahmen und die gemeinsamen Übungen mit dieser Partnerschaft betrifft.
Auch zu den Übungen ein klares Wort, meine Damen und Herren: Für uns ist diese Regierungsvereinbarung bindend, daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln, dazu stehen wir, daran halten wir fest. Das zeigt auch unsere Teilnahme an den PfP-Übungen. Wir sind aber nur unter Beibehaltung der Freiwilligkeit einverstanden. Die Freiwilligkeit muß nach wie vor gegeben sein, und zwar nach Ableistung des Präsenzdienstes. Das heißt: An Einsätzen und Übungen im Ausland dürfen keine Grundwehrdiener teilnehmen. Daran halten wir nach wie vor fest.
Herr Bundesminister! Jetzt müssen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Bundesheeres gesetzt werden. Dazu ist natürlich eine konsequente Fortführung der Verwaltungsreform im gesamten Verwaltungsbereich des Bundesheeres notwendig. Es müssen sehr wohl auch Planstellen abgebaut werden. Das muß mit einer Straffung der Führungsstruktur einhergehen. Wir verlangen das immer wieder, aber es hat bis heute keinen einzigen Schritt in diese Richtung gegeben. (Abg. Dr. Maitz: Das ist völliger Unsinn!)
Herr Bundesminister! Sie haben keine wie immer geartete Anregung unsererseits angenommen. Ich darf nur darauf hinweisen: Es gibt Betriebsversorgungsstellen, an die über 4 500 systemisierte Planstellen gebunden sind. Während also die Verwaltung voll besetzt ist, gibt es jedoch bei der Truppe ein Minus von nahezu 50 Prozent. Und das geht zu Lasten der Ausbildung. Sie waren aber bis heute nicht bereit, Änderungen herbeizuführen, Herr Bundesminister!
Ich glaube, daß das zentrale Thema der nächsten Jahre im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der heute schon wiederholt angesprochenen "Heeresgliederung Neu" sehr wohl die Modernisierung der Ausbildungseinrichtungen sein wird. Es muß eine Verbesserung der Ausrüstung geben, wobei die Mannesausrüstung im Vordergrund steht. Und nicht zu vergessen ist auch die Schaffung von annehmbaren Unterkünften für jene, die bereit sind, im Rahmen des Bundesheeres ihren Dienst zu leisten.