Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 295

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ist etwas, hinsichtlich dessen es uns am Beginn dieses Jahres gelungen ist, zumindest eine Entschließung aller Parteien zu erwirken, damit das endlich auch in Österreich ratifiziert wird.

Ich möchte den Herrn Bundesminister bitten – und Sie bitten, ihm das zu sagen –, nicht bis zum Ende des Jahres zu warten, sondern das unmittelbar umzusetzen, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in diesem Punkt nicht europareif, wir sind diesbezüglich nicht einmal europaratsreif, wobei im Europarat seit heute 40 Mitgliedstaaten sind, in denen der demokratische Standard durchaus ein sehr unterschiedlicher ist.

Der Standard, den der Europarat für Staaten wie Österreich vorgibt, ist natürlich ein anderer als für Staaten wie Rumänien. Es gibt Versäumnisse Österreichs in der Vergangenheit und vor allem in der Gegenwart, Dinge, die absolut nicht europatauglich sind. Stichwort: topographische Aufschriften, Stichwort: zweisprachiger Unterricht in der vierten Klasse Volksschule. All das sind Rechte, die im Vertrag von Wien garantiert sind, wo aber die österreichische Bundesregierung und auch der Nationalrat nicht einmal mit der Wimper zucken, wenn man da nichts tut. Das sind lauter Rechte, die einzelne Bürger, ja die gesamte Volksgruppe bis zu den Höchstgerichten durchfechten müßten, um diese Rechte letztendlich auch zu bekommen. Das, Frau Staatssekretärin – Sie nicken, ich nehme an, Sie pflichten mir bei –, ist kein internationaler Standard, der Österreich in Europa oder weltweit Ruhm einbringen würde. Das ist aber etwas, was ganz leicht abzustellen wäre, indem man nämlich diese Rechte erfüllt.

Artikel 7 Staatsvertrag von Wien ist mir deshalb so wichtig, weil es hier immer diese Diskussionen – ich habe das gestern in meiner Rede schon gesagt, ich wiederhole es deshalb jetzt nur ganz kurz – rund um die Obsoleterklärung von einzelnen Passagen oder des Staatsvertrags von Wien insgesamt gibt. Artikel 7 ist die Magna Charta der Volksgruppenrechte in Österreich.

Ich kann Ihnen berichten, daß es den Volksgruppenorganisationen und den Angehörigen der österreichischen Volksgruppen ein intensives Anliegen ist, diese Rechte zu erhalten, und daß es keinerlei Kompensation für diese Rechte durch bilaterale Verträge mit wem auch immer geben kann. Die Ankündigung des slowenischen Außenministers Thaler, die er unpassenderweise gerade in Wien gemacht hat, einen bilateralen Vertrag mit Österreich schließen zu wollen, der genauso wirken soll, ist nicht der Weg, den wir uns wünschen.

Der nächste Punkt, den ich zur Sprache bringen will, ist – Kollege Kier hat das schon einmal kurz erwähnt – die Verantwortung des Außenministeriums und des Außenministers im Zusammenhang mit der Anwendung der Drittlandsklausel im österreichischen Asylgesetz. Ich habe aufgrund von parlamentarischen Anfragen folgendes entdeckt: Das Außenministerium weiß viel mehr als das Innenministerium, denn das Außenministerium weiß, in welchen Ländern dieser Welt die Todesstrafe vollzogen wird. Das weiß das Innenministerium nicht und schiebt aufgrund der Drittlandsklausel ganz ungehemmt Menschen in solche Länder ab.

Könnten Sie nicht mit den verantwortlichen Damen und Herren des Innenministeriums Kontakt aufnehmen und so dazu beitragen – der Innenminister sitzt im Ministerrat ja wahrscheinlich unmittelbar neben dem Außenminister –, daß es da zu einer Koordination kommt?

Es gibt widersprüchliche Anfragebeantwortungen von Innen- und Außenressort. Das ist für einige – Gott sei Dank nicht für viele – Menschen von existentieller Bedeutung. Von existentieller Bedeutung ist die Information, die das Außenministerium dem Innenministerium geben kann, wo Todesstrafe droht. Ich würde Sie wirklich bitten – auch wenn nur ein paar Leute davon betroffen sind –, das zu tun.

Ein Letztes: Ich höre so viele Klagen über die Situation in österreichischen Konsulaten in einigen Staaten, wenn es um Touristenvisa geht. Ich höre vor allem Klagen über Willkür und nicht nachvollziehbare Verweigerung von Touristenvisa an Familienangehörige, also an Menschen, die Angehörige in Österreich besuchen wollen, und zwar vor allem aus dem Konsulat in Zagreb, das noch die Agenden der inzwischen eingerichteten Botschaft in Sarajevo, was die konsularischen Angelegenheiten betrifft, zu erfüllen hat. Das, verehrte Frau Staatssekretärin – ich habe zahlreiche Gespräche geführt und auch Fakten gesammelt –, ist mir nicht einsichtig.


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