Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 401

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eingesetzt werden dürfen, weil man die dafür vorgesehenen Stunden voraussichtlich für die pragmatisierten Lehrer braucht.

Frau Bundesministerin! Sie haben im Ausschuß dazu erklärt, daß Sie damit eigentlich nichts zu tun haben, das entscheiden die Landesschulräte in Eigenverantwortung. Aber Sie, Frau Bundesministerin, sind die übergeordnete Instanz, und Sie können sich hier aus der Verantwortung für diese Misere nicht herausschwindeln und so tun, als hätten Sie damit überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist klar, nach den Boom-Jahren, in denen jede Menge Lehrer gebraucht wurden, sind jetzt die Lehrer natürlich im besten Alter, zwischen 30 und 40, wovon maximal 1 bis 2 Prozent jährlich in Pension gehen. Mit dem Belastungspaket beziehungsweise Sparpaket I wurde bereits der Großteil des Überstundenpolsters in reguläre Planstellen umgewandelt. Das Belastungspaket II wird in diesem Herbst die letzten Reserven und einen Teil der Freifächer wegschmelzen.

Noch ein Wort zu den hohen Personalkosten, die das Budget belasten: Die Regierung tut hierbei so, als wäre das alles etwas völlig Neues, als wäre das eine Situation, vor der man jetzt plötzlich steht. Nach dem Lehrermangel in den siebziger Jahren erschallte der Ruf: Es sollten mehr Jugendliche für das Lehramt studieren, wir brauchen Lehrer. Es war damals schon absehbar, meine Damen und Herren, daß Lehrer mit zunehmendem Alter und mit zunehmenden Dienstjahren natürlich auch teurer werden. Seit über 20 Jahren, meine Damen und Herren, hätte die Regierung Zeit gehabt, strukturelle Änderungen vorzunehmen und ein neues leistungsgerechtes und leistungsorientiertes Besoldungssystem einzuführen. Aber Sie haben 20 Jahre lang zugesehen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Höchtl: Auch die Freiheitlichen waren drei Jahre in der Regierung!)

Die Entwicklung ist keine Überraschung. Jeder Unternehmer überlegt sich rechtzeitig, wenn er Maßnahmen setzt, welche Kosten ihm damit in Zukunft erwachsen, und ergreift die geeigneten Gegenmaßnahmen. Alles, was jetzt seitens der Regierung kommt, sind Gehaltskürzungen und eine Reduzierung der Allgemeinbildung.

Ein Wort noch zum lebenslangen begleitenden Lernen, das Sie als Zukunftsvision ausgegeben haben. In den Bundesvoranschlägen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, findet man jedoch dafür keine nennenswerten budgetären Vorkehrungen, und es stellt sich auch die Frage, was eigentlich mit den Volkshochschulen ist. Sind diese ihren Aufgaben nicht nachgekommen, braucht man sie jetzt nicht mehr, werden sie ersetzt, kommen sie stärker zum Einsatz, haben sie an sich ihre Aufgabe nicht erfüllen können?

Die Förderung der Erwachsenenbildung sieht letztlich so aus, daß zum ersten einmal die Abgeltung der Abendschullehrer für Berufstätige gekürzt wird und der Gewerkschaft im Gegenzug die gesetzliche Verankerung dieser Schulform im Schulunterrichtsgesetz versprochen wurde, das jetzt im Begutachtungsverfahren ist. Tatsache ist – sieht man sich das genauer an –, daß diese Maßnahme durch bestimmte Stolpersteine, die hier eingebaut wurden, zu einem gewaltigen organisatorischen Mehraufwand und für Berufstätige, die sich weiterbilden wollen und dies ja laut Ihren Aussagen auch tun sollen, zu einer Verschlechterung führt.

Bleiben wir noch kurz bei den Abendschulen. Wenn Sie die Tageszeitung "Die Presse" heute aufmerksam studiert haben, finden Sie darin einen interessanten Beitrag, der auch schon 1994 vom Rechnungshof kritisch aufgenommen wurde. Es handelt sich hierbei – ich formuliere salopp – um sogenannte Freizeitpädagogen; gemeint sind damit Mitglieder des Stadtschulrates und Ministerialbeamte, die aufgrund unbefristeter Verträge an Abendschulen unterrichten und die, da sie unbefristete Verträge haben, aufgrund der nunmehrigen Maßnahmen mehr Stunden halten müssen, wodurch junge Lehrkräfte wiederum arbeitslos werden beziehungsweise sich für sie eine Verschlechterung ergibt.

Da es sich meist um Beamte sehr hoher Gehaltsstufen handelt, ist es natürlich auch klar, daß ihre Bezahlung sehr teuer ist, und oft müssen für sie Stunden suppliert werden, weil sie dienstlich unterwegs sind. Es ist auch – auch das hat der Rechnungshof völlig klar festgestellt – eine Art von Unvereinbarkeit, wenn sich Beamte der vorgesetzten Dienstbehörden an einer Schule


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