Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 414

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Ihnen zum Vorwurf, Herr Bundesminister. Ich verstehe nicht, daß Sie sich nicht genauso für die Kulturschaffenden auf die Schienen legen. Offenbar war Ihr Überzeugungsvermögen Ihrem Parteikollegen Hums gegenüber geringer als das Überzeugungsvermögen des Herrn Dichand. Das spricht leider Gottes nicht gerade für Sie – vielleicht auch nicht für Herrn Hums, das mag schon sein. (Abg. Dr. Krüger: Kunstschaffende sind ja ausgenommen! Haben Sie das Gesetz jemals gelesen?) Das Ergebnis ist jedenfalls ein solches, daß die Produktionskosten – er hat keine Ahnung, aber das macht nichts – tatsächlich um etwa 30 Prozent steigen werden.

Und wenn ich die heutigen Zeitungen – ich weiß jetzt nicht, welche Zeitung – aufschlage, lese ich, daß das Kunsthistorische Museum – irgend jemand hat vorhin Direktor Seipel zitiert –, Direktor Seipel also bereits Veranlassung getroffen hat, sämtliche Werkverträge, die jene haben, die mit der Vorbereitung von Großveranstaltungen beauftragt sind, auslaufen zu lassen. Da muß man sich jetzt einmal vorstellen, was das heißt!

Ein anderes Thema, zum Beispiel die Filmschaffenden, an denen kann man es ganz besonders klar ablesen. Die Filmschaffenden sind ja deswegen ein besonderes Beispiel, weil sie natürlich immer projektbezogene Dienstverträge haben, weil sie ein völlig asymmetrisches Einkommen haben. Die können eben einmal irrsinnig viel verdienen, aber dann sind sie wieder monatelang arbeitslos. Daher hat es für sie die Sondervereinbarung gegeben, daß sie neben der Arbeitslosenunterstützung 16 700 S dazuverdienen können, ohne aus der Arbeitslosenversicherung herauszufallen. Das habe ich für wirklich sinnvoll gehalten – obwohl ich sonst Ausnahmeregelungen nicht begrüße –, nur: Wenn ich ein völlig asymmetrisches Berufsbild habe, dann hat auch die Gesetzgebung auf diese Asymmetrie zu reagieren. Daher habe ich diese Sondervereinbarung für eine vernünftige Reaktion gehalten.

Sie haben dann die Möglichkeit gehabt, sich in dieser Zeit selbst zu versichern; diese Selbstversicherung betrug 195 S pro Tag, das ist sich gerade ausgegangen. Auf diese Weise war eine gewisse Sicherheit gegeben – eine gewisse. Auch ich bin der Meinung, eine absolute Sicherheit muß der Staat einem Kulturschaffenden nicht zur Verfügung stellen.

Jetzt ist aber diese Regelung weggefallen, daß die Filmschaffenden die gleiche Geringfügigkeitsgrenze haben, nämlich 3 600 S, und da, bitte, muß ich sagen, ist überhaupt keine Chance mehr drinnen, daß sie bei dieser Art der Tätigkeit jetzt noch einen sozialversicherungsrechtlichen oder krankenversicherungsrechtlichen Schutz hätten. Und ich halte es für bedenklich, wenn man auf der einen Seite eine Ausnahme macht, weil hier eben eine andere Personengruppe betroffen ist und wo man glaubt, daß man diesbezüglich vielleicht durch die Zeitungen gezogen werden könnte (Abg. Dr. Feurstein: Sie sind krankenversichert! – Abg. Dr. Krüger: Das ist ja auch eine Ausnahme! Sie haben überhaupt keine Ahnung, wovon Sie reden! Haben Sie einmal in das Strukturanpassungsgesetz hineingeschaut?) – Sie können ja nachlesen, dann kennen Sie sich vielleicht aus –, auf der anderen Seite aber, weil das eben Kunstschaffende sind, die keine Lobby haben, nicht einmal einen Ansatz macht, um sie über Wasser zu halten. Das bedaure ich zutiefst! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Was das Filmwesen betrifft, frage ich mich allerdings – und vielleicht können Sie mir das in Ihren Ausführungen sagen –, woher Sie Ihren Optimismus nehmen, zu glauben, daß in den Jahren 1996 und 1997 150 000 S hereinkommen werden, wo doch im Jahre 1995, wie ich den Unterlagen entnommen habe, der Eingang 3 248 S betragen hat. Das ist eine Kleinigkeit, aber sie ist einfach symptomatisch.

Übrigens, was auch nur symptomatisch ist: Es gibt eine unterschiedliche Beurteilung der Tätigkeit der Austrian Film Commission. Wenn ich mich an Ihren Beitrag im Kulturausschuß erinnere: Dort wurde sie von Ihnen gelobt. Die Filmszene selber aber empfindet sie als höchst ineffizient. Ich sehe jetzt, daß sie für 1996 und 1997 keine Mittel bekommen wird. Mich würde interessieren, ob Sie sich der Qualifizierung der Filmszene angeschlossen haben oder was sonst dahinter steht, beziehungsweise wenn ersteres der Fall ist, würde es mich auch interessieren – obwohl ich jetzt nicht auf die Ebene der Diskussion um die Abfertigungen gehen will; aber es ist trotzdem interessant –, ob der Geschäftsführer seine 2 Millionen Abfertigung bekommt oder nicht.


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