Frau Bundesministerin, es dürfte Ihnen doch nicht unbekannt sein, daß über die Freisetzung von Genen in der Natur bisher nur Nachteiliges bekannt ist. Das heißt, man probiert es an Nutzpflanzen aus, will sie unempfindlich machen und muß feststellen, daß das Gen auch zum Unkraut übergeht. Das heißt auch, daß in weiterer Folge das Unkraut immer unempfindlicher, zum Beispiel gegenüber Unkrautvertilgungsmitteln, wird. Frau Ministerin, ich erwarte mir heute von Ihnen eine klare Antwort zu dieser Problematik!
Frau Ministerin! Ich darf Sie daran erinnern – meine Damen und Herren, auch Sie –, daß nach einer langen Diskussion der Gen-Enquetekommission von allen Fraktionen hier im Haus einstimmig die Forderung nach einem Umwelthaftungsgesetz, insbesondere für die Gentechnik, erhoben wurde. Heute müssen wir leider feststellen, daß die Bundesregierung über zwei Gesetzgebungsperioden in diesem Punkt säumig ist. Dieses Versäumnis ist umso bedauerlicher, als dies jetzt bei der Forderung der drei Anträge auf Freisetzung transgener Pflanzen nicht zur Anwendung kommen kann.
Meine Damen und Herren! Ich möchte aber jetzt zum Gesundheitswesen übergehen und stelle fest: Unser gesamtes Gesundheitswesen bedarf, wie wir alle wissen, einer völligen Neustrukturierung. Seit Jahren wird debattiert, diskutiert, es werden Vorschläge aus den verschiedensten Richtungen zur Diskussion gestellt, aber leider nur vordergründig. Die Hauptverantwortlichen waren bis heute nicht bereit, die notwendigen Reformen einzuleiten.
Als Lichtblick ist deshalb auch die Einigung auf einen bundesweit verbindlichen Krankenanstaltenplan zu sehen. Allerdings sehe ich da bereits einen ersten Haken, denn der Bund hat laut Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 10 Abs. 1 lediglich folgende Kompetenzen – ich zitiere –: "Bundessache ist die Gesetzgebung und die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten: ... Gesundheitswesen mit Ausnahme des Leichen- und Bestattungswesens sowie des Gemeindesanitätsdienstes und des Rettungswesens, hinsichtlich der Heil- und Pflegeanstalten, des Kurortewesens und der natürlichen Heilvorkommen jedoch nur die sanitäre Aufsicht ..."
Laut Bundesministeriengesetz hat das Ministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende Angelegenheiten zu besorgen: Angelegenheiten der Kurorte, der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten.
Meine Damen und Herren! Warum habe ich diese Kompetenzsituation so ausführlich dargelegt? – Damit soll aufgezeigt werden, warum unter diesen unklaren Voraussetzungen bisher keine Reform des Gesundheitswesens möglich war. Ob sie in Zukunft möglich sein wird, steht immer noch – zumindest für uns Liberale – in den Sternen. Auch wenn die Einigung über eine leistungsorientierte Abrechnung der Spitalskosten im Gespräch ist, die ja begrüßenswert wäre, fürchte ich, daß in diesem Zusammenhang das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Wir kennen die Proteste, die bereits gegen den österreichischen Krankenanstaltenplan 1994 laut wurden. Wir kennen auch die in den vergangenen Tagen geführte Spitalsdebatte – vor allen Dingen im Hinblick auf die angesprochene unklare Kompetenz.
Frau Ministerin! Diese Umstände lassen nur wenig Hoffnung zu. Meine vordringliche Frage dazu, Frau Bundesministerin: Auf welcher Basis, auf welcher gesetzlichen Grundlage soll denn der bundesweit verbindliche Krankenanstaltenplan umgesetzt werden?
In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Politiker der beiden Regierungsparteien darauf hinweisen – ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Dr. Rasinger –, daß die sogenannte Einigung nur dann etwas brächte, wenn man auch die rekordverdächtigen Spitalseinweisungen in den Griff bekäme. – Ende des Zitats.
Aber auch der Abgeordnete Dr. Leiner vermeldete immer wieder, daß er es für besonders wichtig erachtet, im extramuralen Bereich Strukturen zu schaffen, um die Krankenhäuser zu entlasten.
Frau Ministerin! Ich weiß und gehe daher mit Ihrer Feststellung konform, daß diese Forderung Ländersache ist.